Ausnahmsweise mal ein zivilrechtlicher Fall: Mütterchen Mü aus Osterrode im Harz kauft von Wilhelm Brause aus Berlin Tiergarten über eBay ein Navigationsgerät. Das paßt aber nicht ins Auto, deswegen verkauft sie es weiter an Bulli Bullmann. Bei Bullmann wird es von der Polizei abgeholt, weil das Gerät gestohlen war. Gegen Brause ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei in über hundert Fällen. Mü erstattet den Kaufpreis an Bullmann.
Nun will Mü von Brause das Geld zurück. Irgendwas um die 300 Euro. Brause zahlt nicht. Mü klagt. Brause reagiert nicht.
Ich meine, daß dies eigentlich alles kein Problem darstellen sollte. Das Amtsgericht Tiergarten entscheidet den glasklaren Fall im schriftlichen Verfahren durch Erlaß eines Versäumnisurteils und schickt das Urteil per Post zu Mü in den Harz, damit sich Mü den Vollstreckungstitel im Seniorenwohnheim an die Wand hängen kann.
Anders sieht es der Herr Richter (deutlich über 60) am Amtsgericht Tiergarten. Der ordnet das persönliche Erscheinen der Parteien an und will eine mündliche Güteverhandlung durchführen. Auch auf die Intervention des Rechtsanwalts aus dem Harz, der Mü vertritt, ließ er sich davon nicht abbringen.
Der Kollege bittet mich, für ihn den Termin vor dem AG Tiergarten wahrzunehmen. Pünktlich stehe ich – mit allem Notwendigen ausgestattet, ohne Mü – vor dem Tisch des Zivilrichters. Brause erscheint erwartungsgemäß nicht. Ich stelle den Antrag aus der Klageschrift und den Erlaß des Versäumnisurteils, das antragsgemäß nach 15 Minuten sinnloser Warterei ergeht.
Ich habe es mir verkniffen, dem Richter deutlich zu sagen, was ich von so einem Mist halte. Obwohl es mir sehr schwer gefallen ist.



