Die Frau ist tot. Die Tatumstände geben keinen eindeutigen Hinweis darauf, ob es eine Selbsttötung war oder ob der Mandant sie getötet hat. Weitere Tatalternativen gibt es nicht.
Es spricht sehr viel für einen Suizid. Der Mandant sitzt deswegen auch nicht in Untersuchungshaft. Obwohl die Staatsanwaltschaften sonst sehr schnell mit dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls bei der Hand sind, wenn es sich um einen Ausländer handelt.
Der Mandant nimmt meinen Rat an und verteidigt sich durch Schweigen. Obwohl es ihm sehr schwer fällt, die (falschen) Behauptungen und (vagen) Vermutungen der anderen Zeugen nicht richtig stellen zu können. Er hält sich eisern an die Regel: Erst Akteneinsicht, dann Stellungnahme. Nicht umgekehrt.
Ich bekomme die Ermittlungsakte. Es fehlen die Ermittlungen der letzten beiden Wochen. Der Obduktionsbericht ist auch nicht dabei. Deswegen schweigt mein Mandant weiter. Das Vorenthalten wichtiger Aktenbestandteile macht mich mißtrauisch.
Der Mandant leidet weiter. Deswegen holt er sich telefonisch und per eMail den Rat einer befreundeten Psychologin ein. Die teilt dem Mandanten mit, daß das Schweigen falsch ist. Sie weiß es besser. Auch ohne Aktenkenntnis. Er soll doch die Fragen der Mordkommission beantworten. Alles richtig stellen. Er hat doch nichts zu verbergen. Dann wird alles gut und die Kriminalbeamten stellen ihre Arbeit ein. Sie kennt das.
Und außerdem: Was soll denn aus seiner Tochter werden, wenn die Polizei ihn zu einer Zwangsbefragung abholt.
Manchen Menschen sollte man verbieten, nachmittags den Fernseher einzuschalten. Diese Gerichtsshows sind einfach zu gefährlich. Jedenfalls für einige Psychologinnen.