Warum muß sowas vors Strafgericht?

Da gibt es einen Streit in einer Kneipe. Alle Beteiligten sind nicht mehr nüchtern. Es geht handfest zu, aber auch mit Worten wird nicht gespart. Irgend wann soll – laut Anklage – eine Beteiligte: „Von mir aus kannst du ihn totschlagen!“ gesagt haben. Das stellt – laut Anklage – eine Beihilfe zur schweren Körperverletzung dar. Naja.

Jedenfalls hat das Amtsgericht Tiergarten einen gewaltigen Hauptverhandlungstermin anberaumt, zu dem neben der Angeklagten auch Zeugen geladen wurden. Über die Mupped Show vor dem Strafrichter berichtet Uta Eisenhardt auf Berlin Kriminell.

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4 Antworten auf Warum muß sowas vors Strafgericht?

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    RA JM says:

    Schwachsinn pur! Abgesehen davon, dass hier – wenn überhaupt – wohl eher Anstiftung als Beihilfe in Betracht käme – was soll der Unsinn?

    Erfreulich jedenfalls, dass die Veranstaltung mit Freispruch endete. Die mindestens 900.- Teuro Verteidigerhonorar zu Lasten der Staatskasse sollte man der Staatsanwältin vom Gehalt abziehen, die diese nette Anklage verzapft hat – oder war es doch ein Amtsanwalt? ;-)

  2. 2
    ben says:

    Naja, mit Beihilfe war der Ansatz schon richtig, falls der Täter eh zuschlagen wollte. Dann ist es psychische Beihilfe.
    Man sollte aber auch mal den Richter fragen, wie zum Teufel er hier das Hauptverfahren eröffnen konnte.

  3. 3
    fernetpunker says:

    Wenigstens lautete die Anklage nicht auf Anstiftung zum schweren Mord in Tateinheit mit Vollrausch.

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    doppelfish says:

    Schade, dass die Plätze von Statler und Waldorf nicht besetzt waren. Die hätten jede Menge zu tun gehabt.