Zubereitete Speisen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,

dass in Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche wieder geraucht werden darf – sofern das Lokal „getränkegeprägt“ ist und keine „zubereiteten Speisen“ anbietet.

Hat eigentlich irgendeiner ernsthaft geglaubt, daß damit die Diskussion um das Rauchverbot beendet würde?

Der Dehoga sucht nun das Gespräch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit. Bis Ende des Monats soll es einen runden Tisch geben, an dem auch ein Vertreter der Berliner Industrie- und Handelskammer teilnehmen könnte. Die IHK wünscht sich ebenfalls eine rasche Klärung und sieht wie der Dehoga weder Boulette noch Bockwurst als „zubereitete Speise“.

Ich kann’s mir bildlich vorstellen. Da sitzen dann übergewichtige Schlipsträger an einem Tisch, trinken Kaffee (sic!) aus Thermotzkannen, futtern die Royal-Keks-Mischungen aus dem Discounter und diskutieren mit (aus?) vollem Munde:

Klar ist: Belegte Brote und aufgewärmte Konserven gelten eindeutig als „zubereitete Speisen“ und sind in Raucherkneipen verboten. Das hat der Dehoga auch in einem Rundschreiben an seine Mitglieder festgestellt. Ungeschältes Obst und Nüsse sind dagegen ebenso erlaubt wie Kekse, Brezeln und Dauerwurst. „Doch wenn man es genau nimmt, ist ja auch die Dauerwurst einmal von einem Metzger zubereitet worden“, sagt Albrecht Winkler. „Ich sehe deshalb keinen Unterschied zur Boulette.“ Auch der Verkauf von Kartoffelsalat müsste danach weiter erlaubt sein – vorausgesetzt, der Kneipier hat ihn nicht selbst in der Küche zubereitet, sondern im Geschäft gekauft.

Quelle der Zitate: Tagesspiegel

Diese Diskussion hat Niveau. Ich frage mich nicht, welches. Und bin gespannt auf die Entscheidungen der Abteilungen des Amtsgerichts in der Moabiter Kirchstraße, wenn die ersten Gastwirte mit den Ordnungsämtern über Nudelsalat mit Gürkchen streiten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Zubereitete Speisen

  1. 1
    doppelfish says:

    Ah, der Runde Tisch™. Damit sind die nächsten paar Jahre dummes Gelaberangeregte Diskussion gesichert. Dürfen die eigentlich rauchen, an ihrem Runden Tisch™? Oder zählen die Kekse als „zubereitete Speisen“?

  2. 2
    Lieschen Müller says:

    Wofür oder wogegen wollen Sie damit argumentieren?

    Für die Abschaffung des BVerfG?

    Gegen differenzierende Lösungen, für ein klares „Entweder – oder“?

    Dafür, dass das BVerfG, statt einen unbestimmten Rechtsbegriff aus dem Gesetz zu übernehmen, eine eigene 50seitige Liste „zubereiteter Speisen“ herausgibt?

  3. 3
    ths says:

    und wenn der Wirt nur die Bauteile auf den Tisch stellt, wie z.B. einen Brotkorb, Butter, Wurstteller usw.?
    Wenn sich der Gast seine Mahlzeit also selbst zubereitet?

    Alles sehr verwirrend und typisch deutsch bürokratisch.

  4. 4
    corax says:

    Boahr Leute,

    lesen hilft. Wie Jens Ferner schon längst festgestellt hat kommt es nicht auf die Art der Speisen an, sondern ob der Inhaber überhaupt eine Lizenz für deren Vertrieb hat.

    Lizenz = Nix Rauchen
    Keine Lizenz = Rauchen möglich; Speisen vertickern verboten.

    Ganz schön schlau, die Jungs in Rot, nich? ;–)