Tragische Figur

Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in einem Berufungsprozess zu der Haftstrafe ohne Bewährung.

berichtet die Berliner Morgenpost. Die Argumentation des ehemaligen Recht-Anwalts, der Nationalsozialismus sei eine Weltanschauung und unterfalle damit dem Schutz des Art. 4 GG zeigt, daß er trotz (oder wegen?) seiner 72 Jahre nichts begriffen hat, wenn er meint, deswegen dürfe er den rechten Arm gen Himmel recken; das ist fast schon bedauerlich. Denn dumm – im klassischen Sinne – war und ist der Mann nun wirklich nicht. Die Grenze zum § 20 StGB hat er jedenfalls noch nicht erreicht.

Übrigens: Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten. Mahler war sein eigener Mandant.

Update 7:45 Uhr:

Eine andere Ansicht über das Verhalten des Herrn Mahler vertritt die Staatsanwältin, die in dem Prozeß gegen ihn die Anklage vertreten hat:

Nach dem Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler muss sich die Staatsanwaltschaft Cottbus auf unangenehme Fragen einstellen. In der Hauptverhandlung im Landgericht hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab.

Quelle: Tagesspiegel

Frau Cramer-Krahforst hätte da gern mal ein Problem, habe ich so den Eindruck.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

11 Antworten auf Tragische Figur

  1. 1
    Malte S. says:

    Die Argumentation des ehemaligen Recht-Anwalts, der Nationalsozialismus sei eine Weltanschauung und unterfalle damit dem Schutz des Art. 4 GG zeigt,

    daß er es trotz (oder wegen?) seiner 72 Jahre und deswegen dürfe er den rechten Arm gen Himmel recken, ist fast schon bedauerlich.

    Die beiden Sätze stehen zwar zusammen, aber irgendwie ergeben sie für mich nur deshalb einen Sinn, weil ich Mahler auch so schon für peinlich hielt…

    btw: Was ist denn dagegen einzuwenden, selbst dem intensivsten „Gegner“ (hier wohl eher: Feind) Respekt für seine Konsequenz auszusprechen?

  2. 2
    doppelfish says:

    Der Respekt für die Konsequenz eines Menschen sollte meiner bescheidenen Meinung nach dort aufhören, wo die „Konsequenz“ sich in Straftaten äussert. Herr Mahler verdient so wenig Respekt, wie jemand, der seinen Hass auf einen Anderen konsequent umsetzt und den Anderen ermordet.

  3. 3
    harl3quin says:

    Der Respekt vor der Konsequenz und gerade der Beibehaltung der eigenen (auch menschenverachtenden) Idiologie ist absolut nicht wertend. Ich habe aber mehr Respekt vor jemandem, der für seinen Weltbild hohe Strafen in Kauf nimmt, als vor jemandem, der sein Weltbild verleugnet, um der Strafe zu entgehen.
    Und dennoch empfinde ich beide – zumindest bei den politischen und gesellschaftlichen Extrema – als Gefahr für die Gesellschaft.
    Wenn mich jemand mit einem guten Trick übers Ohr haut, dann hat er meinen Respekt für den Trick sicher – obwohl ich sauer oder wütend bin.

    Eine solche Einstellung nur deshalb umzustoßen, weil man die zu Grunde liegende Tat für (abgrundtief) falsch hält, ist zwar gut verständlich, aber inkonsequent.

  4. 4
    RA JM says:

    Die ganze braune Sch…. mal draußen vor gelassen:

    Ob man einen offensichtlich verblendeten alten Mann („nur“) wegen Zeigens des Hitlergrußes wirklich für elf Monate pur ins Gefängnis schicken muss, erscheint m.E. zumindest zweifelhaft – auch und gerade angesichts der Tatsache, dass es z.B. für fahrlässige Tötung i.d.R. deutlich weniger gibt.

  5. 5

    @ RA JM

    Ich meine nicht, daß man den verblendeten Hintergrund von Herrn Mahler außen vor lassen sollte. Aber vielleicht bin ich auf dem rechten Auge auch zu scharf-sehend.

    Wenn man allerdings wie Herr Mahler eine Bibliothek im Zentralregister hat, die im Wesentlichen aus artverwandten Delikten besteht (jdf. was seine aktuellere Vita angeht), wundert sich man nicht, wenn irgendwann mal das Faß überläuft.

    Ich habe schon Leute einfahren sehen, die man beim Klauen von Hygieneartikeln im Wert von unter 5 Euro erwischt hat. Weil es eben nicht das erste Mal war.

    Ob Horst Mahler ein Überzeugungstäter ist, kann ich nicht beurteilen. Ein Wiederholungstäter ist er allemal. Und dafür gehört er eingesperrt. Auch als alter Mann, für den 11 Monate verdammt lang sein werden.

  6. 6
    doppelfish says:

    Dabei könnte er seiner, sagen wir mal, Neigung wesentlich besser nachgehen, wenn er ungesiebte Luft atmen würde. Oder er hofft, endlich mal mehr Zuhörer zu haben. Weglaufen können die ja nicht.

  7. 7
    Toph says:

    „Für die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst haben ihre umstrittenen Äußerungen Konsequenzen. Sie verliert die Abteilungsleitung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten. Brandenburgs Generalstaatsanwalt sprach von einer „schlimmen Entgleisung“, die sie sich geleistet habe.

    Die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst muss laut einem Bericht des Tagesspiegel nach ihrer Äußerung von „Respekt“ für den „Mut“ des Neonazis Horst Mahler ihren Posten räumen. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg veranlasste am Donnerstag, dass sie die Leitung der Abteilung für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten abgeben muss, berichtet der Tagesspiegel (Freitagausgabe). Die Oberstaatsanwältin habe sich eine „schlimme Entgleisung“ geleistet, sagte Rautenberg dem Blatt.

    Cramer-Krahforst hatte am Dienstag in der Hauptverhandlung im Cottbuser Landgericht dem Blatt zufolge geäußert, der „Mut“ des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab. Mahler war in dem Berufungsverfahren zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er Ende 2006 beim Antritt einer Gefängnisstrafe den Hitlergruß gezeigt hatte.

    Cramer-Krahforst habe gegenüber ihrem Dienstvorgesetzten bereits gesagt, dass ihr „eine unglückliche und missverständliche Äußerung“ unterlaufen sei, die sie bedauere, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Die Staatsanwältin stehe völlig außerhalb jeglichen Verdachts, geistig in der Nähe von Horst Mahler zu stehen oder in irgendeiner Weise Respekt vor dessen Person oder Gedankengut zu haben. Der Sprecher verwies darauf, dass sie in ihrem Plädoyer eine neunmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert und damit Konsequenz gezeigt habe. (ae/ddp)

    Quelle: Zeit

  8. 8
    dwk says:

    Offenbar galt der Respekt eher der Tatsache, dass Mahler mit allen Mitteln versucht, den nicht unumstrittenen 86a vor ein Gericht zu bekommen, das die Bedenken ins Urteil schreibt. Wird er aber nicht schaffen, weil es kaum einen Richter geben wird, der sich mit Mahler verbrüdern würde – wenn auch nur im juristischen Geiste. Und Respekt für die Konsequenz, mit der er „für“ seine juristische (nicht: politische) Überzeugung ins Gefängnis geht, kann man ja haben.

  9. 9
    RA Kuemmerle says:

    Na mit dem Richter hat Herr M. ja auch einen ganz großen Fang gemacht. Richter Braunsdorf ist auf dem rechten Auge auch sehr scharf sehend. Ein Kollege berichtete mir, Braunsdorf hätte seinerzeit einen Zeugen rausgeschmissen, er könne wieder reinkommen, wenn er seine Springerstiefel ausgezogen habe. Das soll der Zeuge dann auch so gemacht haben.
    Als nach einem schönen Freispruch die StA in Berufung ging, durfte ich ihn auch mal live erleben. Der arme Sitzungsvertreter…ganz großes Kino. Ich mag Herrn Braunsdorf… solange ich kein 86a-Verfahren bei ihm verteidigen muss :O)

  10. 10
    RA Wolff-Marting says:

    Frau Cramer-Krahforst hätte da gern mal ein Problem, habe ich so den Eindruck

    Vielleicht hatte sie schlicht keine Lust mehr auf den Nazikrempel.

    Was Mahler anbetrifft, ist der so ganz konsequent nicht. Denn nach seiner eigenen Überzeugung gilt doch das Grundgesetz gar nicht, kann den Reichsbürger Mahler also auch nicht schützen.

  11. 11
    Fragmente says:

    Gutes Klima mit dem Gericht…

    diesesmal geht es um einen Anwalt, der sich in eigener Sache vertritt. Die Terminsladung des Verwaltungsgerichts wurde wohl mit einem Antrag auf Terminverlegung beantwortet. Dieses Schreiben liegt leider (nur) in der Gerichtsakte. Die Antwort des Geric…