Verteidigung

Verteidiger gesucht?

sonstige-angelegenheiten

Naja.

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Die Bank, Dein Freund und Helfer

Da wir die Herkunft des bar eingezahlten Geldes nicht kennen und die Geschäfte einen dubiosen Eindruck machen, erstatten wir Anzeige.

Aus der Mitteilung einer deutschen Bank an die Staatsanwaltschaft.

Sorry, „Bankgeheimnis“ was not found in our database.

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Schlips überflüssig

Rechtsanwälte müssen nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigen.

Quelle: Landgericht Mannheim, Urteil vom 27.01.2009 (4 Qs 52/08) via Beck Aktuell

Yaeh!

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Rätsel: 6 + 3 = 8

Ich schließe mich den Ausführungen und dem Antrag des Verteidigers an.

Ein gaaaanz seltener Satz, den gestern ein Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht gesprochen hat.

Aber das war auch nicht weiter schwierig, es war eigentlich nur die Lösung einer Mathematikaufgabe. Das Urteil folgte den Anträgen.

Wer liefert den Hintergrund? :-)

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Ein einfacher Schwurgerichtsfall

Der Angeklagte sieht sich mittlerweile 3 Sachverständigen gegenüber, er ist in der Hauptverhandlung mit zwei Staatsanwälten konfrontiert, und die Schwurgerichtskammer verhandelt mit einem Ergänzungsrichter und einem Ergänzungsschöffen. Selbst erfahrene und langjährig tätige Polizeibeamte bedienen sich mittlerweile eines Zeugenbeistandes, der sie bei den Befragungen in der Hauptverhandlung begleitet;

[…]

Demgegenüber steht einzig der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Koch aus Bremen, der in der Hauptverhandlung das Fragerecht für den Angeklagten ausübt.

Faires Verfahren?

Ob er der Täter ist oder unschuldig, ist noch längst nicht geklärt.

schreibt Gisela Friedrichsen dazu im Spiegel.

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Haschisch statt Spice statt Space

Durch die Verbotspolitik gegen rauscherzeugende Pflanzen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren verfolgt hat, hat der Staat die Kontrolle über diesen Markt aufgegeben und ein Produkt wie Spice geradezu heraufbeschworen. Wenn Cannabis legal erhältlich wäre, hätte Spice sicherlich keine Chance.

Quelle: Deutscher Hanfverband, via taz

„Spice“ ist ab heute verboten.

Die Kräutermischung ‚Spice‘ enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten.

Quelle: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

Ok, dann wird nun Space entwickelt und verboten. Danach geht es weiter mit Spiess, Speiss …

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Schadensminderungspflicht

Der Kollege hatte es nicht einfach mit seinem Mandanten. Der war bockig, uneinsichtig und beratungsresistent. Trotzdem gab der Verteidiger sein Bestes, um für „seinen“ Angeklagten zu retten, was noch zu retten war.

Mein Mandant war Nebenkläger. Er ist von dem Angeklagten ziemlich übel zugerichtet worden.

Es war spätabends, als mein Mandant zur Tankstelle ging, um Zigaretten zu kaufen. Aus sicherer Distanz sah er eine Gruppe angetrunkener Jugendlicher, die an der Tankstelle die Niederlage der deutschen Nationalelf „feierten“. Erst nach kurzem Zögern entschied sich mein Mandant gegen seinen Fluchtinstinkt und für seine Nikotinsucht.

Unmittelbar nach dem Kauf der Zigaretten wurde er von dem späteren Angeklagten – ebenfalls nikotinabhängig, angetrunken und vollgepumpt mit Testosteron, aber ohne Geld für eigene Zigaretten – zusammengeschlagen und beraubt.

Der bedauernswerte Verteidiger versuchte nun in seiner Not, auf der Glatze eine Locke zu drehen.

In seinem Schlußvortrag deutete er an, daß mein Mandant eine (geringe) Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen trüge; jedenfalls habe er gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, als er sehenden Auges an der Gruppe Jugendlicher vorbeiging, um für sich Zigaretten zu kaufen.

Dieses Argument kam nicht nur bei meinem Mandanten nicht gut an; auch den Schöffen (beide selbst Nikotinabhängige) sah man das blanke Entsetzen ganz deutlich an.

Der Kollege hat mir echt Leid getan. Das war nicht sein Tag …

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Einer von Vier Strafverteidigern beleidigt?

Eigentlich kenne ich das nur von „Zivilisten“: Die Prozeßbevollmächtigten von Kläger und Beklagten beharken sich im Gerichtssaal, als wenn sie ihre eigenen Sachen vertreten würden. Auch schriftsätzlich hauen diese Kollegen sich häufig die Argumente mit reichlich Emotionen um die Ohren. Das hat schon oft etwas von einem Komödienstadel, wenn zwei in teures Tuch gekleidete Juristen sich wie Pubertisten aufführen.

Zwischen (professionellen) Strafverteidigern ist ein solches Verhalten eher unüblich. Davon gibt es Ausnahmen. Das sind dann die Fälle, in denen Geschädigte als Nebenkläger an dem Strafprozeß teilnehmen. Und vertreten werden von RechtsanwältInnen, die den Eindruck vermitteln, sie seien selbst das Opfer dieses angeklagten Schwerstverbrechers geworden.

Mit so einer Rechtsanwältin hatte es gestern wohl Werner Siebers, der Erste der Vier Strafverteidiger, zu tun. Die Kollegin Claudia Burgsmüller ist Nebenklägerinvertreterin. Als solche war sie mit einem Antrag von Werner Siebers, der einen Angeklagten verteidigt, nicht einverstanden. Statt sich damit auf Grundlage des ihr zur Verfügung stehenden Prozeßrechts sowie mit sachlichen Argumenten auseinander zu setzen, ließ Frau Burgsmüller ihren weiblichen Emotionen freien Lauf: Sie zeigt dem gestandenen Verteidiger einen Vogel.

Und? Ist Werner Siebers nun beleidigt? Ach was!! So, wie ich ihn seit Jahren kenne, ist er – auch von Statur – das Sinnbild einer Deutschen Eiche. Und wenn sich daran jemand kratzt … nun ja.

Aber ich kann mir sehr gut die Stimmung im Gerichtssaal vorstellen, die nach dieser Entgleisung dort herrschte. Denn immer dann, wenn Kerstin Rueber, die Zweite der Vier Strafverteidiger, anwesend ist, gibt es gute Laune. Daran wird auch die Miesepeterin aus Wiesbaden nichts geändert haben.

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Kurzer Prozeß mit Zumwinkel

Der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss nicht hinter Gitter. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt. Entscheidend: Zumwinkel muss aussagen.

Quelle: Jan Keuchel im Handelsblatt

Der Klassiker: Geständige Einlassung gegen Strafnachlass.

Der Größenordnung nach muß das Geständnis sehr, sehr umfangreich sein. Denn, wenn der Tatvorurf zutreffen sollte, muß der Strafnachlass gewaltig sein, wenn „nur“ noch 2 Jahre zur Bewährung herauskommen sollen. Die angeklagte Hinterziehungssumme: 7,5 Mio. Euro.

Ein Verhandlungstag am 26.1.09 soll ausreichen. Keine schlechte Arbeit, die die Verteidiger da abgeliefert haben. Jetzt muß noch das Gericht zustimmen und dann wird der Prozeß ein kurzer.

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Polizist verhaftet

Überraschende Wendung im Fall der Todesschüsse von Schönfließ: Der Berliner Kommissar ist festgenommen worden, der am Silvesterabend den mit Haftbefehl gesuchten Dennis J. erschossen hat. Am Dienstag will die Staatsanwaltschaft mitteilen, wie sie den Tatverdacht begründet.

Quelle: Tanja Buntrock im Tagesspiegel

Die Ballistiker der Kriminaltechnik scheinen da etwas entdeckt zu haben, was mit den Schilderungen des Polizeibeamten nicht übereinstimmt.

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