Kurzer Prozeß mit Zumwinkel

Der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss nicht hinter Gitter. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt. Entscheidend: Zumwinkel muss aussagen.

Quelle: Jan Keuchel im Handelsblatt

Der Klassiker: Geständige Einlassung gegen Strafnachlass.

Der Größenordnung nach muß das Geständnis sehr, sehr umfangreich sein. Denn, wenn der Tatvorurf zutreffen sollte, muß der Strafnachlass gewaltig sein, wenn „nur“ noch 2 Jahre zur Bewährung herauskommen sollen. Die angeklagte Hinterziehungssumme: 7,5 Mio. Euro.

Ein Verhandlungstag am 26.1.09 soll ausreichen. Keine schlechte Arbeit, die die Verteidiger da abgeliefert haben. Jetzt muß noch das Gericht zustimmen und dann wird der Prozeß ein kurzer.

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7 Antworten auf Kurzer Prozeß mit Zumwinkel

  1. 1
    Malte S. says:

    In einem anderen Blatt war berichtet worden, dass aufgrund der verjährten Tat aus 2001 die Summe knapp unter der Millionengrenze liegen würde. Dann wären auch die 2 Jahre wieder gut denkbar.

  2. 2
    egal says:

    Genau. Ob das nicht doch Absicht war, dass die Verjährungsfrist um ein paar Tage „verfehlt“ wurde… zum Nachteile des Steuerzahlers wohlgemerkt.

    Trotzdem bleibt ein solcher Deal unter dem Eindruck des letzten BGH-Urteils, wo der BGH „seine“ Tarife mal erläutert hatte, sehr bedenklich. Aber wenn man das ganze Tamtam um die Anklägerin bedenkt, ist es sicherlich verständlich, dass man die Promi-Fälle schnell loswerden will. Es herrscht ja offenbar das Chaos in dieser Abteilung, wenn auch nur die Hälfte der Berichte über Mobbing stimmen sollten.

    Zahlen werden die ertappten Steuersünder ja allesamt, also Steuernachzahlung + Zinsen + Geldstrafe, und das reicht offenbar der Staatsanwaltschaft in NRW dann schon.

  3. 3
    ballmann says:

    Wieso „zum Nachteile des Steuerzahlers“ ?
    Wie Sie selbst schreiben werden die Steuerschulden + Zinsen + Geldauflage gezahlt werden.
    Dem Steuerzahler bleiben die Kosten eines Mammutprozesses und die Haftkosten für Herrn Z. erspart …

  4. 4
    Kand.in.Sky says:

    Wir tun da mal total überrascht und so!

    btw, es ist 2009.

    #k.

    Danke! crh

  5. 5
    egal says:

    ballmann,

    Ihre Rechnung würde aber nur stimmen, wenn es dadurch keinen Nachahmungseffekt gäbe. Den gibt es aber und wenn man die Steuerschuld dann als rein wirtschaftliches Kalkül betrachtet, was im ungünstigsten Falle eine Minusrendite einem beschert, aber im günstigsten einen sehr gute Rendite, dann ist doch klar, dass viele Vermögende sich diesem „Volkssport“ anschließen werden.

    Haft und so es „nur“ U-Haft beeindruckt so ziemlich jeden.

  6. 6
    marie reich says:

    Kann man denn die ordentlichen Rechsbrecher mit ordentlichem sozialen Niveau auch mal ordentlich bestrafen?

  7. 7

    […] von nahezu einer Million Euro stand er deshalb vor Gericht. Böse Zungen behaupteten, das Urteil sei bereits im Vorfeld abgesprochen worden. Kurz vor der Eröffnung des Prozesses gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der […]