Rätsel: 6 + 3 = 8

Ich schließe mich den Ausführungen und dem Antrag des Verteidigers an.

Ein gaaaanz seltener Satz, den gestern ein Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht gesprochen hat.

Aber das war auch nicht weiter schwierig, es war eigentlich nur die Lösung einer Mathematikaufgabe. Das Urteil folgte den Anträgen.

Wer liefert den Hintergrund? :-)

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

15 Antworten auf Rätsel: 6 + 3 = 8

  1. 1
    Das Ich says:

    6+3=8 ??? Terroristische Vereinigung von Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafenterrorzelle? Wahrscheinlich in Hamburg ansässig? Nimmt Flugstunden?

  2. 2
    ben says:

    Gesamtstrafenbildung, § 55 StGB

  3. 3
  4. 4

    @ ben.
    3 von möglichen 12 Punkten.

  5. 5
    Peter says:

    6 l Wasser + 3 l Alkohol ergeben eine 8 l Lösung. Glaubt man nicht, ist aber so. Aber von Chemie spricht der Kollege bestimmt nicht :-)

  6. 6
    MaxR says:

    Kam eigentlich jemals eine Lösung zum letzten Ratespiel? Das heitere Beruferaten?

  7. 7
    icke says:

    @MaxR: nee wurde nicht wirklich aufgelöst.
    aber vielleicht gibs ja diesmal was zu gewinnen. Wie wärs mit Kohlepapier? ;)

    Mein Tip: 2 Freiheitsstrafen zusammenfasst

  8. 8
    Pflichtfeld says:

    3 J. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    +

    verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren

    „Bei der Festsetzung des Vorwegvollzugs ist die Kammer von einer Therapiedauer von “maximal zwei Jahren” (UA S. 19) ausgegangen. Danach bleibt für den Vorwegvollzug noch ein Jahr.“ = 8

    aus: BGH 2 StR 518/08

  9. 9
    doppelfish says:

    Hat da jemand nebenan gespickt?

  10. 10

    @ Pflichtfeld (08):
    Das paßt – erkennbar – überhaupt nicht.

    Ich gebe zu: Die Rätsel ist sehr schwer, jedenfalls für Nicht-Strafrechtler. Aber lösbar, wenn *alle* Informationen, die ich geliefert habe, verwertet werden.

    Für die richtige Antwort lobe ich eine Tafel Schokolade aus. :-)

  11. 11
    ballmann says:

    merkwürdig schon, dass der StA nach der Verteidigung (nochmals ?)das Wort ergriffen hat.
    Ich komm nicht drauf, wo ich doch Schoki (mit 80% Kakao) so liebe

  12. 12

    Sie haben zumindest einen weiteren wichtigen Hinweis erkannt, wenngleich (noch) nicht richtig bewertet.

  13. 13
    ballmann says:

    Wir sind vor der Berufungskammer des LG. Der Verteidiger plädiert gemäß § 326 als Erster, da er die Berufung eingelegt hat.

    Berechnungen zur FE-Entziehung
    3 Monate sind das Mindestmaß für eine weitere Sperre
    der 111 a beschluss istb 6 Monate alt, wurde aber erst vor 5 Moanten vollstreckt, so dass der Angeklagte netto 8 Monate keinen FS hatte

    oder so

  14. 14

    Für den ersten Absatz gibt es weitere drei Punkte.

    Daß es sich nicht um eine Nebenfolge handeln kann, ergibt sich aus den drei Punkten für ben (04).

  15. 15
    Fuchs says:

    Dummerweise waren der Betrug und der Diebstahl auch auf die Berufung hin noch als gewerbsmäßig einzustufen. Weil der Angeklagte aber gar nichts so schlimm Böses getan hat, beließ man es bei den Mindeststrafen.