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Verteidigung
Pflichtverteidigung
Der Zustand der Pflichtverteidigung wird vielfach als nicht gut angesehen (Müller StV 1981, 570; Schlothauer StV 1981, 443). Dazu haben m.E. die (Pflicht-)Verteidiger zum Teil selbst beigetragen. Denn häufig werden, um sich die Gunst des Gerichts und weitere Pflichtverteidigungen nicht zu verscherzen, nicht die im Interesse des Mandanten notwendigen Beweis- oder Ablehnungsanträge gestellt. Solche (Pflicht-)Verteidiger verletzten ihre Berufspflichten, sie verteidigen ihre Mandanten nicht, sondern verraten sie (Dahs , Rn. 148; s. auch Münchhalffen StraFo 1997, 232). Deshalb muss auch der Pflichtverteidiger im Interesse seines Mandanten ggf. Konflikte mit den Ermittlungsbehörden und/oder dem Gericht in Kauf nehmen und darf nicht zu kompromissbereit sein.
Quelle: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Rdz. 1189
Es ist nicht so, daß ein Verteidiger eine Pflichtverteidigung vom Gericht übergestülpt bekommt. Er hat durchaus die Möglichkeit, „Nein, danke.“ zu sagen. Wenn er aber seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger zustimmt („Ja, bitte.“), dann muß er seinen Job genauso machen, als wenn er mit dicker Vergütungsvereinbarung vom Mandanten beauftragt wurde. Entweder, oder.
Liebe (der) Richterin
Richterin am Amtsgericht:
Ich liebe meine StPO!Verteidiger:
Dann sollten Sie sie auch mal lesen.
Ich hatte keine Vollmacht zur Akte gereicht. Deswegen bekam ich keine Akteneinsicht; vorübergehend.
Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft
Aus dem Innenministerium in Brandenburg war nun auch mehr oder minder offiziell zu hören, daß es bei jeder Staatsanwaltschaft im Lande mittlerweile (mindestens) einen Beamten gibt, der für die Bearbeitung der so genannten „Rockerkriminalität“ eingesetzt wird. Angeblich plane man darüber hinaus gemeinsam mit den Fachstaatsanwälten und Vertretern der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Frankfurt (Oder)“ Fortbildungsveranstaltungen.
Spezialisierung gibt es also nicht nur bei Verteidigern, sondern nun auch bei den Strafverfolgern. Nicht überliefert wurde, ob die Staatsanwälte unter ihren Roben auch Kutten tragen (dann wäre es aber auch hochspannend zu wissen, mit welchen Colours die Kutten versehen sind).
Genug Geld
Wolff:
In Huntingtin, Texas, sitzen etwa 400 Menschen in Todeszellen, die vermutlich nicht das Geld hatten, um sich teure Verteidigungsteams leisten zu können.Dershowitz:
Wenn jeder Einzelne von denen genug Geld gehabt hätte, würden zumindest hundert von ihnen nicht in der Todeszelle sitzen.
Aus einem Gespräch zwischen Uwe Wolff und Harvard-Professor Ala Dershowitz, zitiert aus: Im Namen der Öffentlichkeit von Stephan Holzinger und Uwe Wolff, 2009, Wiesbaden; S. 53
Perfekte Tarnung: Die KaDeWe-Zwillinge
Die bisher dringend tatverdächtigen KaDeWe-Einbrecher sind seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Haftbefehle gegen die beiden 27-jährigen Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O. veranlasst.
Der Grund ist kurios: Obwohl die Ermittler nach derzeitigen Erkenntnissen und am Tatort sichergestellten DNA-Spuren wissen, dass mindestens einer der beiden an der Tat beteiligt war, können sie nicht eindeutig zuordnen wer von beiden dies war. Daher mussten beide aus der U-Haft entlassen werden. Zu den Vorwürfen hatten die beiden bislang hartnäckig geschwiegen. „Wer schweigt hat nicht etwas zu verbergen, sondern macht lediglich von seinem Grundrecht Gebrauch“, sagte Axel Weimann, Verteidiger von Hassan O.
Quelle: Tagesspiegel
Einfach nur Schweigen und gut is. Perfekte Verteidigung, Glückwunsch an den Kollegen Weimann!
Instinktlose Hunde
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.
Diese Forderung ist instinktlos …
Quelle: Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Akteneinsicht

Die TÜ-Protokolle sind noch nicht eingescannt. Das gibt dann noch ein paar Bände mehr.
Nein, es handelt sich nicht um unser Sonderangebot, sondern um eine etwas größere Geschichte; ab Ende April geht’s los, 2 Termine pro Woche, hinein bis in den Herbst. Erstmal. Dann sehen wir weiter.
Aus dem Lexikon
PläDoJemineeh – Schlußvortrag, mit dem der Mandant nicht einverstanden war.
Erst mal rein, dann sehen wir weiter
Der Mandant wurde verhaftet. Am Donnerstag. Einen Tag später, nachmittags, wurde ihm vor dem Haftrichter der Haftbefehl verkündet. Danach (!) fiel dem Mandanten ein, daß er ja einen Verteidiger hat. Den hat er dann per Post am Montag benachrichtigen und um einen Besuch bitten können.
Mittwochvormittag war ich im Knast, nachmittags ging der Haftprüfungsantrag an das Gericht und parallel an die Staatsanwaltschaft.
Am Freitagnachmittag erreichte uns erst die telefonische Nachricht des Staatsanwalts, daß er beantragt hat, den Haftbefehl wieder aufzuheben. Ein, zwei Stunden später rief der Haftrichter hier an: Der Haftbefehl wurde aufgehoben, meinen Haftprüfungsantrag könne ich mir irgendwo hinstecken nun zurücknehmen.
Ich frage mich, was das Ganze sollte. Das werde ich dann wohl irgendwann per Akteneinsicht erfahren.
