Strafrecht

Eine Mühle namens Onymous

Manche Mühlen brauchen lange Jahre, bis sie mit dem Mahlen fertig sind.

Die Müller der Onymous-Mühle haben 2014 mit dem Mahlen begonnen. So richtig fertig sind sie in 2018 immer noch nicht:

Ende des Jahres 2014 ist es FBI, Europol und der Zollbehörde des US-Heimatschutzministeriums DHS gelungen, zahlreiche Schwarzmarktseiten im Tor-Netzwerk gleichzeitig hochzunehmen, berichtete vor gut 3 Jahren unter anderem Zeit Online.

Die Ermittler bewiesen Humor mit dem Auftauchvermerk auf den Seiten des Tor-Netzwerks. Nicht witzig finden das diejenigen, die sich jetzt gegen den Vorwurf verteidigen müssen, sie hätten im Jahr 2014 einen Einkaufsbummel auf der Silk Road im Darknet gemacht.

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Es gibt keine dummen Fragen

Ein Amtsgericht außerhalb Moabits hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft aus demselben Örtchen stattgegeben und einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten erlassen.

Er hatte mich bereits im Ermittlungsverfahren mit seiner Verteidigung beauftragt. Das Ziel, nämlich die Einstellung des Verfahrens, haben wir also erst einmal nicht erreicht.

Deswegen habe ich unseren Standard-Textbaustein mit dem Einspruch und dem Akteneinsichts-Antrag via Fax ans Gericht geschickt. Darauf kam diese Rückmeldung aus den Tiefen der Republik nach Kreuzberg:

Die Frage scheint der Richterin wichtig zu sein, deswegen hat sie extra einen Rotstift heraus geholt. Ich habe dann mit einem Antrag auf ergänzende Akteneinsicht reagiert, weil Aktenteile bzw. Beiakten fehlten, auf die sich die Anklagebehörde beruft.

Die Reaktion der Richterin kam flott:

Ich finde, die Richterin hat „Mein Strafbefehl kann gar nicht falsch sein, sonst hätte ich ihn ja gar nicht erst erlassen! Also nehmen Sie besser mal den Einspruch wieder zurück.“ doch ziemlich reduziert formuliert.

Gegenfrage: Was soll ich nun auf die kluge Frage antworten?

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Bild (Grafik): © Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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65 Zeugen

Es geht um den Vorwurf gewerbsmäßigen Betrugs in 65 Fällen, der noch übrig geblieben ist. Die mit dem Verkauf der vermeindlich gestohlenen Hardware verbundene Hehlerei-Vorwurf war der Staatsanwaltschaft – auf dringendes Anraten der Verteidigung – zu komplifiziert. Deswegen hat man das Verfahren auf den Betrug beschränkt und die Hehlerei nach § 154 StPO eingestellt.

Um nun beziffern zu können, womit der Angeklagte im Falle seine Verurteilung rechnen muß, ist Fleißarbeit angesagt. Denn wenn die Anklage am Ende zu 100% durchgehen sollte, muß der Verurteilte nicht nur mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Sondern auch mit der Einziehung des angeblichen Vermögensvorteils, hier in Höhe von 33.229,96 Euro.

Es führt also kein Weg daran vorbei, erst einmal so eine Tabelle zu erstellen; man weiß ja nie, wozu sie noch gebraucht wird:

Nun hat der Vorsitzende des Schöffengerichts erst einmal eine große Aufgabe zu lösen – denn wie bekommt er die 65 Zeugen aus der gesamte Republik ins Gericht, und zwar pünktlich zu einem Zeitpunkt, der er sich ausgedacht hat.

Wenn da jetzt noch ein Kreuzberg Verteidiger querschießt, könnte es ein größeres Kapazitätenproblem am kleineren Amtsgericht geben.

Es sei denn, der Angeklagte bekommt ein Angebot, das er nicht ablehnen kann. Dann ist die Hauptverhandlung in 30 Minuten zuende.

Auch wenn meine Assistentin erst einmal ziemlich lautstark mit mir geschimpft hat, als sie diesen Job von mir bekommen hat: Sie freut sich über die von ihr geschaffene solide Ausgangsposition, die die Verteidigung nun bei den anstehenden Verständigungsgesprächen hat. Besten Dank auf diesem Wege an sie für diese wichtige Fleißarbeit.

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Wenn Koks, dann besser Taxi!

Sieht nicht so gut aus für den Mandanten:

Da hatte Hannes Wader 1972 eine wesentlich schlauere Idee; der alte Zausel ist mit der Taxe zum KuDamm gefahren.

Wochenende … all around my brain.

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Tick, tack, Du Primat, Recht kommt langsam und hart!

Tipp, tipp, tipp, klack – wer tippt so spät in der Nacht?
Staatsanwältin Machete hat Anklage gemacht!

Volljuristen fisten Dich bei Tisch, verziehen keine Miene
und richten über Dich mit Frikadelle in Kantine.

Mitlesen kann man hier.

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Die Commerzbank und das Beschwerdeverfahren

Banken und ihre Dienstleistungen sind in unserer Welt unverzichtbar. Man nimmt ihre Dienste u.a. in Anspruch, wenn es um die Bewegung und das Verwahren von Geld geht. Die Alternativen – zum Beispiel Bargeschäfte und Geldstrümpfe – helfen nur sehr bedingt dabei, den Kontakt mit Banken zu vermeiden.

Die Commerzbank Hannover hat für meine Mandantin über einen längeren Zeitraum ein Geschäftskonto geführt. Auf diesem Konto landete vor ein paar Jahren ein respektabler Betrag. Und der blieb dort liegen, weil die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht das so wollten.

Nun haben sich die Zeiten geändert, die Strafjustiz hat die Konten wieder freigegeben. Das Finanzamt hat noch ein paar Ansprüche geltend gemacht, die Mandantin ist mit dem Ausgleich der Forderung des Fiskus einverstanden. Es ist genug für alle da.

Seit Juli 2017 versuche ich nun, das verbliebene Guthaben auf das Konto meiner Mandantin zu bekommen. Und seit dieser Zeit mauert die Commerzbank Hannover. Hier mal ein Zwischenbericht.

Es war schon nicht einfach, den für meinen Auftrag zuständigen Sachbearbeiter, den Herrm Christian V., nach eigenen Angaben Handlungsbevollmächtigter und Geschäftskundenberater der Commerzbank AG, Privat- und Unternehmerkunden Nord, Geschäftskunden-Beratungszentrum Hannover, zu finden. Meine eMails, Briefe, Faxe, Anrufe … an die Zentrale, an vermeintlich zuständigen Abteilungen führten zu keiner für mich erkennbaren Reaktion. Irgendwann, nach laaaanger Zeit und unzähligen Versuchen hatte ich ihn endlich, den Herrn V.

Statt nun in zwei, drei Sätzen mitzuteilen, was ihm fehlt, um das Guthaben – also das meiner Mandantin gehörende Geld – auszuzahlen, gibt er im Zweiwochenabstand und scheibchenweise bekannt, daß hier noch ein Formblatt fehlt, dort noch eine Unterschrift, eine notariell beglaubigte Paßkopie … und schließlich noch die persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigten meiner Mandantin in einer Filiale der Commerzbank in einer Stadt im europäischen Ausland.

Ich habe die Nerven behalten, auch dann als mir dieser Christian V. erzählen wollte, daß ein Brief aus einer Commerzbank-Filiale in einer europäischen Hauptstadt nach Hannover gute drei Wochen unterwegs gewesen sei. Auch als er mir weismachen wollte, er habe unsere 24/7 besetzte Kanzlei telefonisch nicht erreichen können, habe ich nur eine Notiz gemacht und mir meinen Teil über die Glaubwürdigkeit dieses Geschäftskundenverraters gedacht.

Als er mir dann aber mitteilte, daß er das Guthaben deswegen nicht auszahlen könne, weil er erst ein paar Minuten vor meinem Anruf erfahren habe, daß die Finanzamtsforderung nicht bedient werden konnte, weil der Commerzbank Hannover die Bankverbindung des Finanzamts Hannover und die Steuernummern nicht bekannt sei, bin ich geplatzt. Und zwar so, daß Herr Christian V. sehr genau verstanden hat, was ich von mich anlügenden Bankern und von Banken, die das Vermögen ihrer Kunden unterschlagen und veruntreuen, halte.

Und wie reagiert Christian V. aus H.? Eine knappe Stunde nach dem Telefonat schickt er mir das hier:

Lieber Christian V., das wäre wirklich nicht nötig gewesen. Was ich brauchte, waren die Kontaktdaten der zuständigen Wirtschaftsstrafabteilung der Staatsanwaltschaft Hannover. Die habe dann aber schon mal ergoogelt … Sie finden sie auf der Kopie meines Schreibens an die Hauptabteilung III (pdf) eben dieser Ermittlungsbehörde.

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Wenn das Silke liest

Das Wort zum Sonntag, heute via Twitter.

Wie es begann:

Und hier die Reaktionen:

Et nunc: Ludi incipiant …

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Atos: Createur de malheur

Atos hatte sich nach langer Zeit des öffentlichen Schweigens entschlossen, etwas zu dem beA-Chaos zu sagen.

Gestern Vormittag trudelte hier die „Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ ein, per eMail an unsere Kanzlei-Adresse. Ich bin davon aus gegangen, nur einer der 165.000 Anwälte zu sein, die auf der unterdrückten Recipient List stand.

Da habe ich mich aber getäuscht, wie der Kollege André Feske seinem Kommentar zu der Atos-Stellungnahme heute Morgen schrieb:

Chapeau!
Dass der Createur de malheur an CRH persönlich schreibt, das ist echter Kundendienst!

Der lumpige Rest des Anwaltsvolks muss sich mit Sekundärberichterstattung – den Pressemitteilungen der BRAK – zufrieden geben, oder GOLEM lesen.
Auch ich möchte in Zukunft direkt informiert werden.

Darum ein Herzenswunsch:
Lieber Carsten, verrätst Du den 164.999 davon noch ungeküssten Berufskollegen bitte, wie man selbst auf den Verteiler von ATOS kommt, um in Zukunft brühwarm, direkt und persönlich über die neusten Errungenschaften dieses Elktroschrotthändlers informiert zu werden?

Lieber André, ich weiß es nicht. Vielleicht sind ja ein paar meiner Mandanten, die ich irgendwann mal mit mäßigem Erfolg in einem Cyber-Crime-Verfahren verteidigt habe, unter Bewährungsauflagen (z.B. um bei Atos zu programmieren) vorzeitig aus der Haft entlassen worden, und haben sich bei mir revanchieren wollen? Es könnten also Leute sein, die sich schon beim Begehen von Straftaten dusselig angestellt haben und dabei erwischt wurden.

Für die Nichtwissenden: Rechtsanwalt André Feske ist nicht irgendein dahergelaufener Berliner Anwalt so wie ich, sondern er gehört zum Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer und versorgte (bisher jedenfalls) die Kollegen und deren Kanzleien mit dem notwendigen know how, das für die Installation und Benutzung des beA notwendig war.

Tja, wo der Wurm einmal drin is, isser drin.

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Bild: Screen Shot von der Seite Atos Deutschland

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… as times goes by

Es war ziemlich mühsam, im April 2017 die Termine für die Berufungshauptverhandlung zu finden. Mit Hängen und Würgen haben die Vorsitzende Richterin und ich es geschafft. Die Ladung für die insgesamt 6 Termine ist hier am 26.04.2017 eingegangen:

Zur Diskussion vor der kleinen Strafkammer stand eine Entscheidung des Amtsgericht aus dem Jahr 2012, die mein Mandant nicht akzeptieren wollte. Zu Recht, wie ich meine.

Im Oktober hat uns die Vorsitzende die Ladungsliste übersandt:

Man beachte den kleinen gelben Fleck auf der Benachrichtigung – das ist das Jahr, in dem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgenommen hat; Tatzeit nach Anklageschrift ist das Jahr 2003.

Damals haben ein paar GmbH Schiffbruch erlitten, es soll u.a. einiges an Bargeld von der einen in die andere Tasche geflossen sein. Dann gab es noch ein paar Quittungen, die … sagen wir mal … recht kreativ gestaltet waren.

Die Staatsanwaltschaft meint nun, das sei alles irgendwie nicht in Ordnung gewesen. Was genau, konnte man weder im Ermittlungsverfahren, noch in der Verhandlung vor der Strafrichterin so richtig klären. Und weil die Staatsanwaltschaft partout nicht locker lassen wollte, muß nun in der Berufungsinstanz ein neuer Anlauf genommen werden. Man hat ja sonst nichts zu tun.

Wir haben nun die Termine. Endlich. Wir haben die Zeugenliste. Glücklicherweise. Alles komplett. Es hätte also richtig gut werden können … mit der Befragung der Zeugen, was sie denn an einem lauen Abend im Sommer 2003 alles erlebt haben.

Am vergangenen Montag rief eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Strafkammer in unserer Kanzlei an. Die Termine seien aufgehoben worden. Alle sechs. Die Vorsitzende sei krank. Wir brauchen nicht zu erscheinen. Neue Termine von Amts wegen … wenn die Richterin wieder gesund ist. Und wieder freie Termine gefunden werden können.

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Frech: 50 Prozent Kapitalerstragssteuer

Da habe ich versucht, mir im Jahr 2017 eine solide Altersversorgung anzusparen. Und was macht das Finanzamt? Vereinnahmt die Kapitalerstragssteuer und reduziert die mühsam auf meinem Postsparbuch erwirtschafteten Zinsen auf die Hälfte.

In prangere das an! So geht man nicht mit der Leistungselite unserer Wirtschaft um.

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