Richter

Beispielhaft flott

Anklageerhebung am Montag, ca. 2 Monate nach der Tat. Am Dienstag wurde das Urteil verkündet.

Moabit liegt nicht in Österreich. Deswegen dauert sowas hier in aller Regel länger. Viele Monate länger.

Weiteres/Genaueres beim ORF

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Schmatzend und schlürfend

Über ein einziges Bußgeldverfahren, in dem es um ein Fahrverbot ging, berichte ich seit Februar 2008. Zuständig ist war Richter K..

Das Fahrverbot wurde nicht mehr verhängt (obwohl der Mandant mir (sic!) den Erfolg beinahe unterm Hintern weggezogen hätte), nachdem Richter K. aus Gründen seiner Befangenheit abgelöst wurde.

Nun war nur noch eine Kleinigkeit zu klären: Die Sache mit dem Bonbon.

Meiner gegen den Lutscher Richter K. erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde ist stattgegeben worden:

1. Das, was im Protokoll steht (und was ein Verteidiger vorträgt), ist auch dann richtig, wenn ein Richter etwas anderes erzählt.

2. Wenn ein Richter verlangen will, daß ein Verteidiger seinen Hut erst außerhalb des Gerichtssaals wieder aufsetzt, sollte er das Bonbon-Lutschen insbesondere dann während einer Hauptverhandlung unterlassen, wenn es mit Schmatz- und Schlürfgeräuschen verbunden ist.

(Leitsätze des Verfassers).

Den Volltext der Entscheidung des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten gibt es hier.

Colorandi causa:
Richter K. hat sich dem Vernehmen nach einen Daumen geklemmt. Im Dezember 2008. Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichteten, daß er Anfang dieser Woche immer noch deswegen krank geschrieben war.

(Schade, daß Richter b. gerade Pause macht. ;-) )

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Charmeur

Der Mandant hatte sich verspätet. Deswegen konnte ich ihn nicht warnen, daß heute nicht sein Lieblingsrichter K. über ihn richtet. Die Wartezeit nutzend habe ich das gewünschte Ergebnis der Bußgeldsache mit der Richterin vorerörtert, als der Mandant durch die Tür guckte. Ich habe ihn herein gewunken. Völlig entsetzt stellte er sich neben mich vor den Richtertisch:

Siiiiiiiie sind Richterin? Das glaube ich nicht!! Da sind Sie doch viel zu jung zu! Ich glaub’s echt nicht! …

Ich konnte den Mandanten nur schwer daran hindern, weiter zu sprechen. Aber irgendwo hatte er ja Recht. Er, der über 50-jährige gestandene und sympathische Unternehmer, und dort die knapp volljährige (viel älter sah sie wirklich nicht aus) blonde Vertreterin des Volkes.

Das sah die Richterin – nach nur kurzem Erschrecken – genauso. Mit einem Lächeln flötete sie zurück:

Jaha.

Nach Verkündung des Urteils (Verzicht auf das Fahrverbot :-) ) ging der Mandant wieder nach vorn und schob der Richterin seine Karte hin:

Rufen Sie mal an … ich würde mich freuen.

Ich habe den Kerl dann aus dem Saal gejagt. ;-)

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Vorahnung

In einer Strafsache wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hat der Richter Zeugen geladen. Und für einen dieser Zeugen – eigentlich der einzige, der überhaupt etwas zur Sache sagen könnte – hat er sich etwas ganz Besonderes einfallen lassen:

vorahnung-443

Ich habe das sichere Gefühl, daß dieser Zeuge für den Richter eine ganz besondere Bedeutung hat. Für den (schweigenden) Angeklagten aber auch. Das scheint eine spannende Beweisaufnahme zu werden.

Es ist doch immer wieder interessant, was man in einer Akte alles entdeckt, wenn man ein paar Tage vor dem Termin noch einmal hinein schaut.

§ 55 StPO wird sicherlich ein Thema sein, das diskutiert wird …

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Fristen gibt’s, um ausgenutzt zu werden

Ich hatte Akteneinsicht beantragt und um Übersendung der Akten an unsere Kanzlei gebeten. Der Richter schreibt mir zurück:

wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 21.01.2009 Akteneinsicht durch Mitnahme der Akten in Ihre Kanzleiräume für drei Tage bewilligt. Die Akten können – nach vorheriger telefonsioher Terminabsprache auf der Geschäftsstelle der Abt. 123 Raum X 123 , Tel. 030-9014 1234 abgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aktenübersendung besteht nicht. Eine eventuelle Einlassung bitte ich bis spätestens 28.02.3009 abzugeben.

Übersetzt heißt das: Verteidiger, hol Dir das verdammte Zeug die Akten doch gefälligst selbst hier ab!

Gibt es jetzt noch einen Grund, warum ich der Bitte des Richters entsprechen soll, ihm eine Verteidigungsschrift mit den Beweis-Anträgen so rechtzeitig zukommen zu lassen, daß er die Hauptverhandlung entsprechend vorbereiten kann?

Oder warte ich damit bis zum 28.02.3009. (Auch weil das dem Mandanten nicht schadet und er nichts dagegen hat, wenn sich das mit der Verurteilung noch etwas hinzieht.)

(Anmerkung: Nein, ich habe mich hier nicht im Jahr vertippt!)

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Modernes Informationssystem!

Ein guter Bekannter, der sein Leben als Beamter bei der Berliner Polizei bestreitet, schickt mir heute morgen eine eMail:

hier noch meine neue dienstliche email-Anschrift, durch die die Polizei Berlin seit Dez. 08 ihre Beamten in die Lage versetzt, auch direkt am modernen Informationsaustausch per email teilzunehmen.

Seit Dezember 2008. Ah-ja. Man muß ja mit der Zeit gehen.

Nun kann man jeden Berliner Polizeibeamten, dessen Vorname und Nachname bekannt ist, auf elektronischem Wege erreichen anschreiben: Vorname.Nachname@polizei.berlin.de.

Ob allerdings der so angeschriebene dann auch das Recht (und die Fähigkeit) hat, einen Computer zu bedienen, um seine eMails zu lesen, wurde mir noch nicht übermittelt.

Wenn das genauso funktioniert wie mit den Richtern und Staatsanwälten in Moabit, könnte man es auch lassen. Ich kenne lediglich eine Handvoll (von Hunderten) Strafjuristen im Kriminalgericht, die mit dem modernen Inforamtionssystem umgehen können und wollen.

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Warum tun die sich das an?!

Sie haben ein schwieriges Hochschulstudium abgeschlossen. Zwei heftige Examen – meist mit Prädikat – bestanden, teilweise sogar parallel zur Ausbildung promoviert. Und dann werden sie Richter.

Sie sitzen in ihren ersten Dienst-Tagen beim Gericht am Katzentisch einer Haftrichterin, in einem dunklen Zimmer eines Uraltbaus an einem Press-Span-Schreibtisch, der mit Plastikfunier geschmückt ist und den man unter zerfledderten Aktendeckeln aus häßlichem Altpapier kaum erkennen kann.

Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem Haftraum Arbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen.

Sie riskieren ein Ermittlungsverfahren wegen Stromdiebstahls, wenn sie das Ladegerät ihres (privaten) Mobiltelefons an das gerichtliche Stromnetz anschließen.

Sie lassen sich von der Justizverwaltung „bis an die Grenze zum Bruch des Diensteides“ nötigen, wenn sie ihren Job gewissenhaft ausüben möchten.

Sie akzeptieren unmögliche Zustände, die sie bei der Arbeit behindern („Die dienstlich zur Verfügung gestellte spezielle Software kann nicht auf das dienstlich genutzte Notebook aufgespielt werden. Sämtliche USB-Anschlüsse an den Dienst-PC sind aus Sicherheitsgründen lahmgelegt.„), und schlucken die mangelhafte Unterstützung seitens der Verwaltungshierarchie.

Das regelmäßige Gehalt, die vier Wochen Urlaub und die sicher zu erwartende Pension können es doch nicht wirklich wert sein, ein ganze Berufsleben lang sowas hinzunehmen? Sowas macht doch irgendwann weich in der Birne …

Ne, nicht geschenkt. Dann lieber ein kleiner Strafverteidiger.

Update:

Nach knapp 2 Stunden habe ich den Systemadministrator aber dann doch davon überzeugen können, dass es für die Aktenbearbeitung durchaus von Vorteil sein kann, dass derjenige, der Strafsachen bearbeiten soll muss, auch am Computer Zugriff auf die nämlichen hat.

Quelle: Im Namen des Volkers – Mein Leben als Teizeit-Strafrichter

 

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Arbeitsmoral eines Amtsrichters

Wenn die Bürger die Leute an die Regierung bringen, die die Gelder so verteilen, wie sie verteilt werden, und Justiz schlecht ausstatten, noch schlechter, als sie überhaupt ausgestattet war, dann müssen sie auch die Folgen ausbaden.

Quelle: Christian Rost, Richter am Amtsgericht Rinteln, in „Betrifft JUSTIZ Nr. 81, März 2005

Die Konsequenz des Herrn Rost:

Bei mir wird stur nach Eingang terminiert und abgearbeitet, egal wie lange die Sachen liegen oder ob man vielleicht sagt, das eine wäre besser vorzuziehen. Dann kann man mir am wenigsten an die Karre fahren.

Das ist Beamten-Mentalität, wie ich sie mag.

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Hüte und Lutscher in Moabit

Die Verhandlung war gerade beendet. Ich war dabei, meine Sachen einzupacken: In die linke Hand die Tasche, die rechte Hand trug die Robe und der Hut war, wo er hingehört.

Ziehen Sie bitte den Hut ab, solange Sie sich in meinem Gerichtssaal befinden.

maßregelte mich Richter K. und schob dabei die letzten Reste seines Lutschbonbons, das er sich während der Verhandlung bereits den Mund geschoben hatte, geräuschvoll von der eine Backentasche in die andere.

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Beweisanträge gegen die Arroganz

Der Klassiker eines eBay-Betrugs sollte verhandelt werden: Gottfried Gluffke hatte die Kühltheke für rund 240 Euro ersteigert und den Kaufpreis überwiesen. Das Unternehmen, die Brause Enterprice GmbH, das als Verkäufer auf der anderen Seite des Vertrags stand, lieferte die Theke jedoch nicht. Auch nicht nach einem Anruf des Gluffke bei einem Herrn, der sich am Telefon als der Geschäftsführer des Unternehmens ausgab.

Gluffke schreibt die Strafanzeige, die Polizei schreibt meinem gleichgültigen Mandanten, daß gegen ihn ermittelt wird und dann schreibt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Sonst passierte bis dahin nichts.

Mit der drei Wochen zuvor zugestellten Anklage kommt Bulli Bullmann zu mir. Ich melde mich als Verteidiger, beantrage Akteneinsicht und erhalte die Akte gleich zusammen mit der Terminsladung vor das Jugendstrafgericht. Bulli Bullmann ist 19 Jahre alt, also Heranwachsender.

Aus der Akte und den drei Beiakten ergab sich, daß mein Bullmann im zarten Alter von 18 Jahren von einem windigen Geschäftsmann namens Wilhelm Brause dazu überredet wurde, sich als Geschäftsführer des Unternehmens Brause Enterprice GmbH ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Die Kripo, die in einer ähnlichen Geschichte schon in der bzw. gegen die Enterprice ermittelt hatte, hielt vor längerer Zeit in einem Vermerk fest, daß Brause der faktische Geschäftsführer sei, der die Fäden der Enterprice fest in der Hand hielt. Bullmann sei erkennbar lediglich ein Strohmann, der von nichts noch nicht einmal überhaupt keine Ahnung habe.

Gegen Brause, mehrfach wegen Betruges vorbestraft, wird in einer vergleichbaren Sache bereits ein Verfahren vor dem (erwachsenen) Schöffengericht verhandelt. Auch dort geht es um den Vorwurf eines eBay-Betruges.

Meine telefonische Frage an die Richterin, ob die Zulassung der Anklage und das Ansetzen der Hauptverhandlung bei diesem Ermittlungsstand nicht ein wenig zu engagiert gewesen sei, quittierte sie mit einem überheblichen „Das müssen Sie schon mir überlassen, Herr Verteidiger!“

Als ich heute morgen dann den Terminszettel an der Tür zum Saal las, wurde ein weiteres Mal deutlich, was Staatsanwaltschaft und Jugendrichter mit meinem armen Bullmann vorhatten: Einen kurzer Prozeß. 30 Minuten später sollte die nächste Sache starten.

Ich habe der Richterin nach Aufruf der Sache und Feststellung der Personalien meines Mandanten ein Bündel Papier auf den Tisch gelegt: 8 Beweisanträge, in denen ich die versäumten Ermittlungen nun in der Hauptverhandlung erzwinge. Ich rechne mit zwei bis drei weiteren Hauptverhandlungsterminen.

Richterin und Staatsanwältin warfen mir unisono und entgeistert vor: Das hätten Sie aber auch früher mitteilen können. „Das müssen Sie schon mir überlassen, Frau Richterin.“ Die Worte kamen ihr bekannt vor.

Jetzt haben wir eine hochkomplizierte und umfangreiche Wirtschaftsstrafsache vor der Jugendrichterin. Ich bin sicher, daß sie meine Anrufe demnächst mit – zumindest gespielter – Höflichkeit entgegen nehmen wird, wenn ich wieder mal mit ihr sprechen möchte.

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