Richter

Autobahnbrücke, Fall 2

Die Eisenkette war über neun Meter lang. An ihrem Ende hatten die Täter eine Stahlplatte montiert. 75 Zentimeter lang, einen halben Meter breit. Es sollte schließlich etwas passieren auf der A 10. „Aber nichts Schlimmes“, beteuerte gestern Dennis G. vor Gericht. Der 23-Jährige und der 20-jährige Enrico K. sind für den Anschlag verantwortlich. Es grenzt an ein Wunder, dass es an jenem frühen Abend nicht zu einer Katastrophe kam wie zwei Monate zuvor durch die Holzklotzattacke auf einer Autobahn in Oldenburg, bei der eine Frau getötet wurde.

berichtet Kerstin Gehrke im Tagesspiegel über ein aktuelles Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin.

Es wird schwierig sein, insbesondere für das Gericht, die durch das „Holz-Klotz-Verfahren“ vor dem Landgericht Oldenburg entstandene Stimmung in der Öffentlichkeit nicht mit in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.

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Psychologie

Die Psychologie, wie wir sie in den meisten, also schlechten Filmen sehn, ist durchaus nicht so weltfremd, wie man denken sollte. Sie kehrt in vielen Urteilsbegründungen der Strafkammern wieder.

Tucholsky, via Textlog.de

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Alles Gute von der Schöffin

Der Mandant leidet an einer massiven psychischen Erkrankung, vermutlich seitdem er die zwölfte Klasse auf dem Gymnasium besucht hat. Jetzt ist er über 30 und steht vor der großen Strafkammer des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Weil er ein paar Mal irgendwelchen Unsinn gemacht hat. Gefährlichen Unsinn, bei dem glücklicherweise – außer ein paar Außenspiegeln parkender Autos – niemand ernsthaft Schaden genommen hat. Obwohl ein Schwert, ein Stuhl, ein paar Küchenmesser und ein Kopfstoß unterschiedliche Rollen spielten.

Der psychiatrische Sachverständige stützt den Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein 60-seitiges Gutachten ist gut. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nebst Referendar sind sich einig, die Voraussetzungen des § 63 StGB liegen vor: Der Mann braucht professionelle Hilfe. Und weil er die (noch) nicht will, leider (zunächst) gegen seinen eigenen Willen. Auch, um ihn vor sich selbst zu schützen.

Eine ganz schwierige Aufgabe für einen Verteidiger, in so einer Situation zu plädieren, ohne dabei den Mandanten zu verraten.

Irgendwas habe ich aber bewirkt. Denn nach dem Schluß der Verhandlung ging die Schöffin zu dem Mandanten, gab ihm die Hand und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Der Mandant wirkte versöhnt.

So richtig einordnen kann ich diese Begebenheit noch nicht …

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… nur Polizisten

Absprache der Terminierung einer recht heftigen Verkehrsstrafsache.

Richter:
Brauchen wir die Zeugen?

Verteidiger:
Nein, der Mandant wird den Anklagevorwurf bestätigen.

Richter:
Naja, an der Sache gibt es ja auch nichts mehr zu bestreiten. Obwohl – wir wissen ja nicht, was die Staatsanwaltschaft sich noch so alles einfallen läßt. Ich lade die Zeugen lieber doch. Sind ja Polizeibeamte, die haben Zeit …

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Warum muß sowas vors Strafgericht?

Da gibt es einen Streit in einer Kneipe. Alle Beteiligten sind nicht mehr nüchtern. Es geht handfest zu, aber auch mit Worten wird nicht gespart. Irgend wann soll – laut Anklage – eine Beteiligte: „Von mir aus kannst du ihn totschlagen!“ gesagt haben. Das stellt – laut Anklage – eine Beihilfe zur schweren Körperverletzung dar. Naja.

Jedenfalls hat das Amtsgericht Tiergarten einen gewaltigen Hauptverhandlungstermin anberaumt, zu dem neben der Angeklagten auch Zeugen geladen wurden. Über die Mupped Show vor dem Strafrichter berichtet Uta Eisenhardt auf Berlin Kriminell.

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Pluspunkte im Indizienprozess

Mehr als ein paar – zufällig entdeckte – Indizien hat die Staatsanwaltschaft nicht. Auch ist der zweite Mann, der im Oktober 2007 gemeinsam mit dem Angeklagten insgesamt 5 Aldi-Filialen überfallen haben soll, nicht bekannt. Der Richter schlägt dem schweigenden Angeklagten einen Deal vor:

„Wenn Sie den unbekannten Dritten namhaft machen, können Sie unheimlich viel Pluspunkte sammeln“.

Es wird wohl bei den sieben geplanten Hauptverhandlungsterminen bleiben, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Es sei denn, der Angeklagte erklärt sich doch noch bereit, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörde zu machen. Das könnte sich rentieren: Bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe pro Fall gibt es eine großen Spielraum bei der Gesamtstrafenbildung.

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Der urlaubsbedingte Deal

Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.

Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.

Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO („Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.“) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.

Die Richterin lud die Verteidiger zum Rechtsgespräch und unterbreitete ein neues, deutlich verbessertes Angebot. Das Verfahren wurde am selben Tag noch (nachdem der Staatsanwalt und drei Verteidiger binnen zehn Minuten plädiert hatten) mit einem höchst erfreulichem Ergebnis beendet.

So funktioniert der urlaubsbedingte Rechtsstaat.

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Immer wieder Stalking

Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jüngerer Vergangenheit sind vermehrt die Namen der Teilnehmer an „Rosenkriegen“ auf den roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften zu lesen. Diese Art der Auseinandersetzung mag niemand wirklich, sind die Sachverhalte doch meist selbst für die unmittelbar Beteiligten kaum noch überschaubar.

So kommt es immer wieder dazu, daß die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht mit den üblichen prozessulaen Mitteln versuchen, die Sachen irgendwie wieder vom Tisch zu bekommen. Das bedeutet in dem meisten Fällen, die Verfahren werden nach § 153a StPO gegen Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation (oder an die Jusitzkasse) ohne Urteil eingestellt.

Über einen solchen Fall berichtete Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Dort versucht das Gericht, den vermeintlichen Stalker durch die Kostenkeule zur Raison zu bringen. Manchmal funktioniert das ja …

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Vertrauen

Der Mandant war zu dem Hautpverhandlungstermin vor dem Strafrichter nicht erschienen. In solchen Fällen ist es regelmäßig nicht zu verhindern, daß die Staatsanwaltschaft den Erlaß eines Haftbefehl beantragt und das Gericht diesem Antrag nach § 230 StPO auch entspricht. So auch in diesem Fall.

Ein paar Tage später erreiche ich den Mandanten endlich und teile ihm mit, daß er ein Problem habe. Er folgt meinem Rat und will sich nun dem Verfahren „freiwillig“ stellen.

Dazu habe ich telefonisch Kontakt zu dem Richter aufgenommen. Er hat auf meine Bitte hin einen Termin anberaumt, zu dem der Mandant erscheinen sollte. Er wollte ihm den Haftbefehl verkünden, ihm die Situation noch einmal eindringlich nahelegen und dann den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Mehr haben wir nicht vereinbart und besprochen.

Der Mandant ist – erneut meinem Rat folgend – in die Höhle des Löwen, hat sich den Satz heiße Ohren beim Richter abgeholt und konnte mit einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl das Gericht als relativ freier Mann verlassen.

Vertrauen – das war die Basis der Vereinbarung zwischen Richter und Verteidiger. Das gesprochen Wort gilt! Ohne daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. So sollte der Umgang aller Menschen miteinander sein. Dann brauchten wir kaum noch Juristen.

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Warten

Das Gericht hatte für 14 Uhr terminiert. Der Vorsitzende Richter erschien um 14:15 Uhr. Früher als erwartet, sonst war er immer mindestens 20 Minuten zu spät.

Ein Zeuge legte – noch vor Aufruf der Sache – ein paar Belege vor, die dann nach Aufruf mühsam ins Protokoll diktiert wurden. Dann zogen sich Richter und Schöffen „für 5 Minuten“ zur Beratung zurück. Das war vor ungefähr 70 Minuten.

Nur gut, daß ich eine Steckdose für den Laptop gefunden habe und eine Online-Verbindung per UMTS möglich ist. So kann ich wenigstens die eMails und die Faxe bearbeiten, die in der Zwischenzeit eingehen. Das freut die Mandanten, die mit einer so schnellen Reaktion nicht rechnen.

Und Zeit zum Bloggen ist auch noch …

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