Immer wieder Stalking

Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jüngerer Vergangenheit sind vermehrt die Namen der Teilnehmer an „Rosenkriegen“ auf den roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften zu lesen. Diese Art der Auseinandersetzung mag niemand wirklich, sind die Sachverhalte doch meist selbst für die unmittelbar Beteiligten kaum noch überschaubar.

So kommt es immer wieder dazu, daß die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht mit den üblichen prozessulaen Mitteln versuchen, die Sachen irgendwie wieder vom Tisch zu bekommen. Das bedeutet in dem meisten Fällen, die Verfahren werden nach § 153a StPO gegen Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation (oder an die Jusitzkasse) ohne Urteil eingestellt.

Über einen solchen Fall berichtete Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Dort versucht das Gericht, den vermeintlichen Stalker durch die Kostenkeule zur Raison zu bringen. Manchmal funktioniert das ja …

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