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Richter
Der Bußgeld-Richter und Herr Sigmund Freud
Eine kleine Bußgeldsache vor dem Amtsgericht hat sich „entwickelt“. Nach einigem Geplänkel, das sich nun schon ein paar Monate hinzieht und an dem nun das Landgericht wiederholt beteiligt ist, nach zwei Ablehnungsgesuchen und nach reichlich abgelehnter anderer Anträge der Verteidigung, wendet sich der Richter in einem persönlichen Brief an den Verteidiger:
Bemerkenswert – neben dem eigentlichen Inhalt dieses Briefes – ist an dieser Stelle, daß es sich nicht um die Bußgeldsache gegen Carsten R. Hoenig handelt. Der ist nämlich der Verteidiger in der Bußgeldsache gegen einen seiner Lieblingsmandanten, den er vor einem Fahrverbot bewahren möchte.
Was wären wir wohl ohne Herrn Freud?
Professioneller Richter
Es ging schon vor Beginn der Hauptverhandlung recht konfliktreich zur Sache. Der Richter hatte einen Unterbringungsbeschluß erlassen, der den psychisch kranken Mandanten ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs brachte. Die von der Verteidigung intensiv genutzten Möglichkeiten des Prozessrechts waren nicht erfolgreich.
Vier Monate später begann dann die Verhandlung vor dem Schöffengericht. Es herrschte eine eisige Atmosphäre im Gerichtssaal. Sogar der Staatsanwalt war auf Krawall gebürstet. Die Beweisaufnahme mit reichlich Zeugen, einem Psychologen und der Jugendgerichtshilfe war keine Kuschel-Veranstaltung.
Mit viel Mühen war es dann doch irgendwann gelungen, zwischen dem Vorsitzenden Richter, dem Staatsanwalt und der Verteidigung eine Einigung zu finden, wie mit dem Angeklagten zu verfahren sei.
Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, es folgten die Schlußvorträge und die Verteidigung schloß sich der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und den Anträgen des Staatsanwalts an. Dann zog sich der Vorsitzende Richter und seine zwei Schöffen zur Beratung zurück.
Im Normalfall dauert das dann noch ein Viertelstündchen und es wird das Urteil verkündet. Hier kam das Gericht nach knapp einer Stunde wieder aus dem Beratungszimmer zurück in den Saal.
Der Vorsitzende Richter verkündete kein Urteil, sondern stieg erneut in die Beweisaufnahme ein. Offenbar waren die Schöffen nicht bereit, die Einigung zwischen den (anderen) Verfahrensbeteiligten mitzutragen und haben wohl den Berufsrichter überstimmt. Allein dieser Umstand ist schon recht ungewöhnlich.
Der Richter gab dann der Verteidigung Gelegenheit, sich auf die geänderte Situation einzustellen. Er hätte auch einfach das Urteil verkünden können, das dann sicherlich weit über die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hinausgegangen wäre.
So hatte die Verteidigung die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, die dann zur Verfahrensaussetzung führten. Der Richter teilte mit, sein Terminkalender sei voll, so daß erst in einigen Monaten erneut terminiert werden könne. Dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses gab er aber noch statt, so daß der Angeklagte direkt aus dem Saal in die Freiheit entlassen werden konnte.
Da nun ein paar Monate ins Land gehen werden, bis die Sache erneut verhandelt wird, ist es wahrscheinlich, daß bis dahin die Schöffen ausgewechselt wurden. Und dann kann die ursprüngliche Einigung dann (hoffentlich) doch noch in ein Urteil gegossen werden. Und der Angeklagte hat Gelegenheit, die bereits begonnene Therapie als freier Mann fortzusetzen.
Beste Aussichten also dafür, daß eine konfliktreiche Sache ein gutes Ende findet. Dank der Notbremse, die der erfahrene Richter mit seiner Aussetzung gezogen hat. Und dies, obwohl zwischen Richter und Verteidiger eine echt vergiftete Atmosphäre herrschte.
Das nenne ich professionelles richterliches Verhalten.
Schuldfähig! Trotz Haarspray.
Dem Richter am Amtsgericht mußte bekannt sein, daß der Angeklagte ein psychiatrisches Problem hat.
Über 10 Vorstrafen, zumeist wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und anderer kleineren Delikte. Ihm wurde ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt. Nun wurde dem Angeklagte erneut ein Strafvorwurf gemacht: Wegen Diebstahls einer Dose Haarspray. Im Wert von 1,95 Euro. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. In den Gründen schreibt der Richter unter anderem:
Am 20. November 200* gegen 12.40 Uhr nahm der Angeklagte, der zuvor ca. eine Flasche Wein und zwei Bier getrunken und außerdem Haarspray geschnüffelt hatte, in den Geschäftsräumen der Firma ***-Markt in Berlin-Moabit ein Haarspray zum Verkaufspreis von 1,95 Euro aus einem Warenträger und steckte die Ware in seinen Hosenbund unter sein Oberteil, um sie ohne Bezahlung für sich zu behalten.
Der Kundige weiß spätestens an dieser Stelle, daß der Angeklagte die Dose Haarspray nicht zur Frisurenpflege geklaut hat, sondern weil er sie zur Linderung seiner Sucht benötigte. Der Richter sah es anders:
Da weder Zeugen noch der Angeklagte selbst über Ausfallerscheinungen zur Tatzeit berichteten, hatte das Gericht keinen Grund, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 5tGB anzunehmen.
Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit und ab mit dem Mann in den Knast. So hatte es sich der Richter gedacht. Der Betreuer des Angeklagten beauftragte daraufhin einen Verteidiger, der ein Rechtsmittel eingelegt und eine psychiatrische Begutachtung angeregt hat. Es wurde noch vor der Berufungsverhandlung ein solches Sachverständigengutachten eingeholt. Darin heißt es (auf Seite 38 von 41) nun:
Zur Krankheitsvorgeschichte war zu erfahren, dass es seit seinem zwölften Lebensjahr wiederholt Selbstverletzungen und Suizidversuche mit stationären Aufenthalten gegeben habe. Wegen Störung des Sozialverhaltens und Persönlichkeitsstörung wurde Herr *** erstmals 1996 in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum *** behandelt. Die selbstverletzenden Handlungen seien jeweils zum Spannungsabbau erfolgt.
Seit dem zwölften Lebensjahr besteht ein Alkoholabusus, bereits im Alter von sechzehn Jahren seien vegetative Entzugserscheinungen aufgetreten. Im Alter von achtzehn/neunzehn Jahren habe er einen Entzugskrampfanfall gehabt, im Jahr 2007 einen deliranten Zustand. Seit seinem vierzehnten Lebensjahr konsumiere er Cannabis in Abständen von ein bis zwei Wochen. Seit dem neunzehnten Lebensjahr konsumiere er in größeren Abständen Amphetamine. Im Vordergrund des Substanzabusus steht das Inhalieren von Treibgasen seit dem vierzehnten Lebensjahr. Seit dem siebzehnten Lebensjahr inhaliere er täglich vier bis fünf Flaschen Haarspray.
Der Psychiater kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, daß der Angeklagte unter einer massiven psychotischen Erkrankung leidet und daneben ein multiple Abhängigkeits-Symtomatik besteht.
Beim Diebstahl des Haarsprays könne davon ausgegangen werden, daß es dem Angeklagten an der Steuerungsfähigkeit (nicht vorhandene Impulskontrolle) mangelte. Glasklarre Schuldunfähigkeit heißt das im Klartext. Der Mann ist krank und gehört nicht in den Knast, sondern in eine Therapie.
Richter, die das nicht bereits in der Vorbereitung auf die erste Instanz sehen – oder zumindest ahnen -, sollten sich mit Grundbuchsachen beschäftigen. Beim Strafgericht sind sie fehl am Platz.
Laptops erlaubt beim Amtsgericht
Verkehrsrichter K. am Amtsgericht Tiergarten hatte verfügt, daß Verteidiger grundsätzlich nicht mit Strom für ihre Rechner versorgt werden. Darüber hatte ich bereits berichtet.
Das sieht der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten ein wenig anders. Er schreibt am 20.3.2008 dem Herrn Verkehrtsrichter ins virtuelle Gesangbuch, indem er auf ein Schreiben des Verteidigers antwortet:
Bezug nehmend auf die von Ihnen aufgeworfene Frage der Anschlussmöglichkeit eines Laptops ans Stromnetz teile ich mit, dass mit hiesiger Verfügung vom 03. März 2008 – 5330 E – A2 (Sdh. XIV) AG – alle Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiter des Amtsgerichts Tiergarten darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass der Anschluss von Laptops an das hiesige Stromnetz in Sitzungssälen durch Rechtsanwälte und Sachverständige von der Behördenleitung grundsätzlich genehmigt wird.
Es ist schon interessant, zu welchen Größen sich so manche Richter entwickelt haben. Das ist aber auch irgendwie verständlich: Wenn ich mich mein halbes Berufsleben lang mit der Aburteilung von Verkehrssündern beschäftigen müßte, würde ich auch sonderbar.
Und spätestens wenn mir dann ein Präsident sagen würde, es ist verboten, die Stromentnahme im Wert von Zehntel-Cents zu verbieten, würde ich mir Gedanken über einen Jobwechsel machen.
Danke an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für diese Gerichtsposse.
Nüchtern!
Aus dem Terminsprotokoll einer Haftbefehlsverkündung:
Der Haftbefehl des Amtsgerichts vom 07.09.2007 wird außer Vollzug gesetzt. Dem Angeklagten wird zur Auflage gemacht, sich Montags, Mittwochs und Freitags um 17.00 Uhr nüchtern bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiwache in der P-straße zu melden und zum Termin am 16.11.2007, 13.00 Uhr, Saal 111 pünktlich zu erscheinen.
Die Meldeauflage als solche ist nicht weiter schlimm. Aber um 17.00 Uhr noch nüchtern? Das konnte nicht einfach gut gehen. ;-)
Juristensprachstörung?
Ich hatte in einer Strafsache, in der es um den möglichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ging, meine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragt. Das Landgericht reagiert darauf mit folgenden verquasten Worten:
… zudem vermag ich keine Gründe für die Beiordnung zum Pflichtverteidiger erkennen; warum der Verurteilte unfähig sein soll, sich nicht selbst zu verteidigen ist nicht ersichtlich nach Aktenlage und nicht dargetan; die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebietet m.E. die Beiordnung nicht und zu Stellungnahme zu den Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Richterin am Landgericht
Ich verstehe ja, was sie meint. Aber geht das nicht auch in einer Sprache, die man bei ersten Lesen sofort versteht?
Btw: Es handelt sich bei dem Gericht um das krajne sudnistwo Chosebuz. Vielleicht ist das die Ursache für die Sprachstörung? ;-)
Kein Strom im Amtsgericht
Ich hätte es nicht geglaubt, wenn man mir das einfach nur so erzählt hätte. Richter K. am Amtsgericht, der seinen beruflichen Alltag seit Jahren hauptsächlich mit der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen verbringt, verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot:
Solange ich hier Richter bin, bekommst Du hier keinen Strom.
Ok, er hat es etwas anders formuliert:
Es ist atemberaubend, mit welchen Persönlichkeiten man sich an diesem Gericht herumschlagen muß.
Die Internet-Kompetenz von Richter und Staatsanwalt
Es geht um Vermittlung von Fernreisen über das Internet. Gewerbsmäßiger Betrug wird dem Angeklagten vorgeworfen. Eine recht komplexe Angelegenheit, die im virtuellen Reich der Elektronik spielte.
Spannend waren einige Fragen der Beteiligten.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte von der Zeugin wissen: Was ist denn ein „E-Ticket“?
Der Vorsitzende Richter ließ sich vom Angeklagten darüber informieren, was ein „Sicherungsschein“ ist.
Den Verteidiger, der auf seinem Notebook eine Internetseite online (per UMTS) vorführte, fragte der beisitzende Richter: Sie sind jetzt im Internet? Wie machen Sie das denn? Und ist das nicht gefährlich, wegen der Viren und so?
Beste Voraussetzungen also für ein kompetentes Urteil.
Das Resultat der Terminsverplanung
Das Gericht hatte geplant. Und die erste Zeugin für 9:15 Uhr geladen. Gestern hatte ich das zu erwartende Ergebnis hier bereits erörtert.
Um 10:42 Uhr, also mit rund eineinhalb stündiger Verspätung wurde die Zeugin in den Saal gerufen. Sie war völlig durchgefroren, weil es eisekalt und zugig auf dem Gerichtsflur war.
Der letzte, für 14:30 Uhr geladende Zeuge wurde ab 17:15 Uhr gehört. 2 Stunden und 45 Minuten später als verplant.
Der Vorsitzenden Richter murmelte zwar etwas von „tut mir Leid“, aber den Eindruck, daß er seine Verplanung der Zeit anderer Leute als Fehler einsieht, machte er nicht. Als die aus Süddeutschland morgens angereiste, erkennbar stark erkältete Zeugin (auch für 14:30 Uhr geladen) um 17:10 Uhr entlassen wurde und sie nach der Finanzierung der Übernachtung fragte, wunderte sich dieser Vorsitzende, warum sie denn nicht jetzt noch mal eben schnell die knapp 600 km mit dem Auto nach Hause fahren könne.
Berlin sucht Richter
6000 neue Laienrichter suchen die Berliner Strafgerichte noch dieses Jahr.
[…]
Im Jahr 2009 beginnt eine fünfjährige Schöffenperiode, für die sich interessierte Berliner jetzt bei dem für ihren jeweiligen Wohnsitz zuständigen Bezirksamt melden können.
Quelle: Tagesspiegel
Schade. Ich bin für die Aufgabe eines Schöffen nicht geeignet.
Für Interessierte: Weitere Informationen über das Schöffenamt gibt es auf www.schoeffen.de.

