Juristensprachstörung?

Ich hatte in einer Strafsache, in der es um den möglichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ging, meine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragt. Das Landgericht reagiert darauf mit folgenden verquasten Worten:

… zudem vermag ich keine Gründe für die Beiordnung zum Pflichtverteidiger erkennen; warum der Verurteilte unfähig sein soll, sich nicht selbst zu verteidigen ist nicht ersichtlich nach Aktenlage und nicht dargetan; die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebietet m.E. die Beiordnung nicht und zu Stellungnahme zu den Hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Richterin am Landgericht

Ich verstehe ja, was sie meint. Aber geht das nicht auch in einer Sprache, die man bei ersten Lesen sofort versteht?

Btw: Es handelt sich bei dem Gericht um das krajne sudnistwo Chosebuz. Vielleicht ist das die Ursache für die Sprachstörung? ;-)

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3 Antworten auf Juristensprachstörung?

  1. 1
    Der Gerd says:

    Dann noch viel Spass bei den Terminsen dort ;-)

  2. 2
    SeniorConsultant says:

    GVG § 184 : „Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.“

    …aber muss dann die Richterin auch so schreiben????

  3. 3
    doppelfish says:

    Legen Sie den Spruch doch mal dem o. g. Verurteilten vor – dann braucht der erstmal einen Anwalt, sonst versteht er das nicht.