Das Resultat der Terminsverplanung

Das Gericht hatte geplant. Und die erste Zeugin für 9:15 Uhr geladen. Gestern hatte ich das zu erwartende Ergebnis hier bereits erörtert.

Um 10:42 Uhr, also mit rund eineinhalb stündiger Verspätung wurde die Zeugin in den Saal gerufen. Sie war völlig durchgefroren, weil es eisekalt und zugig auf dem Gerichtsflur war.

Der letzte, für 14:30 Uhr geladende Zeuge wurde ab 17:15 Uhr gehört. 2 Stunden und 45 Minuten später als verplant.

Der Vorsitzenden Richter murmelte zwar etwas von „tut mir Leid“, aber den Eindruck, daß er seine Verplanung der Zeit anderer Leute als Fehler einsieht, machte er nicht. Als die aus Süddeutschland morgens angereiste, erkennbar stark erkältete Zeugin (auch für 14:30 Uhr geladen) um 17:10 Uhr entlassen wurde und sie nach der Finanzierung der Übernachtung fragte, wunderte sich dieser Vorsitzende, warum sie denn nicht jetzt noch mal eben schnell die knapp 600 km mit dem Auto nach Hause fahren könne.

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6 Antworten auf Das Resultat der Terminsverplanung

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    kb_mech says:

    es ist peinlich, was sich die gerichte manchmal erlauben. wir hatten mal einen fall bei einer bestimmten zivilkammer. beide an diesem tag angesetzte termine waren von demselben vorsitzenden als einzelrichter „betreut“ worden. die eine um 10:00 uhr, die andere um 13:00 uhr. unsere parteien waren zusammen mit cheffe angereist und haben sich zu diesem vermeintlichen sammeltermin eingefunden, waren ja alle persönlich geladen. der 10:00 uhr termin begann eine halbe stunde später, weil der herr vorsitzende zu spät war (stau). drei weitere durchlauftermine nach dieser verhandlung brachten eine verspätung von anderthalb stunden auf den 13:00 uhr termin, der – nach einer vom vorsitzenden „angeregten“ pause gegen 16:00 uhr begann. womit rechtfertigen die diese schwachsinnigen terminsverplanungen? (ihre wortschöpfung find ich supi).

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    Apropos Terminsverplanung: Da fällt mir noch einer ein: Verladungsliste. ;-)

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    Ralf says:

    Könnte ich als Freiberufler die Wartezeit in Rechnung stellen? So mit ca 90€ Netto?

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    Das In-Rechnung-Stellen ist nicht verboten. Ob die Justizkasse Ihnen das dann aber auch erstattet, danach haben Sie jetzt aber nicht ernsthaft gefragt, oder?

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    doppelfish says:

    Nach 90 bis 165 Minuten Wartezeit waren die Zeugen bestimmt besonders gut gelaunt und sehr kooperativ.

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    RA JM says:

    Tja, wohl einfach richterliche Arroganz bzw. Ignoranz – ähnlich wie die beliebte Unsitte, den ersten Verhandlungstermin am Tage von weither anreisenden Anwälten zuzuteilen.