Warum tun die sich das an?!

Sie haben ein schwieriges Hochschulstudium abgeschlossen. Zwei heftige Examen – meist mit Prädikat – bestanden, teilweise sogar parallel zur Ausbildung promoviert. Und dann werden sie Richter.

Sie sitzen in ihren ersten Dienst-Tagen beim Gericht am Katzentisch einer Haftrichterin, in einem dunklen Zimmer eines Uraltbaus an einem Press-Span-Schreibtisch, der mit Plastikfunier geschmückt ist und den man unter zerfledderten Aktendeckeln aus häßlichem Altpapier kaum erkennen kann.

Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem Haftraum Arbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen.

Sie riskieren ein Ermittlungsverfahren wegen Stromdiebstahls, wenn sie das Ladegerät ihres (privaten) Mobiltelefons an das gerichtliche Stromnetz anschließen.

Sie lassen sich von der Justizverwaltung „bis an die Grenze zum Bruch des Diensteides“ nötigen, wenn sie ihren Job gewissenhaft ausüben möchten.

Sie akzeptieren unmögliche Zustände, die sie bei der Arbeit behindern („Die dienstlich zur Verfügung gestellte spezielle Software kann nicht auf das dienstlich genutzte Notebook aufgespielt werden. Sämtliche USB-Anschlüsse an den Dienst-PC sind aus Sicherheitsgründen lahmgelegt.„), und schlucken die mangelhafte Unterstützung seitens der Verwaltungshierarchie.

Das regelmäßige Gehalt, die vier Wochen Urlaub und die sicher zu erwartende Pension können es doch nicht wirklich wert sein, ein ganze Berufsleben lang sowas hinzunehmen? Sowas macht doch irgendwann weich in der Birne …

Ne, nicht geschenkt. Dann lieber ein kleiner Strafverteidiger.

Update:

Nach knapp 2 Stunden habe ich den Systemadministrator aber dann doch davon überzeugen können, dass es für die Aktenbearbeitung durchaus von Vorteil sein kann, dass derjenige, der Strafsachen bearbeiten soll muss, auch am Computer Zugriff auf die nämlichen hat.

Quelle: Im Namen des Volkers – Mein Leben als Teizeit-Strafrichter

 

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

35 Antworten auf Warum tun die sich das an?!

  1. 1

    Die Birne war schon vorher weich …

  2. 2
    Dr. Nils says:

    Ich bin Anwalt in einer Großbude, habe auch schon in mittelständischen Kanzleien gearbeitet, kenne die Nachteile der Justiz, verdiene mich zur Zeit dumm und dusselig…und möchte in einem Jahr Richter werden.

    Warum? Weil ich Jura studiert habe, um genau das zu tun. Um Recht zu sprechen. Das können Sie albern finden. Aber dieser Beruf ist manchmal eben Berufung. Mit allen Nachteilen.

  3. 3

    @ Dr. Nils

    Tun Sie sich und uns den Gefallen: Schauen Sie sich diesen Beitrag und Ihren Kommentar zwei oder drei Jahre nach Ihrer „Berufung“ noch einmal an. Und melden Sie sich dann bei mir; wir reden dann weiter.

    (Das ist ein ernst gemeinter Vorschlag. crh)

  4. 4
    Dr. Nils says:

    Halten Sie mich nicht für naiv. Vor- und Nachteile der öffentlichen Verwaltung weiß ich nach 30 Jahren als Beamtenkind, 2 Jahren Bundeswehr und 2 Jahren Referendariat durchaus einzuschätzen.

  5. 5
    Der Strafrichter says:

    Weil es
    1. 6 Wochen Urlaub im Jahr sind
    2. trotz der zutreffend beschriebenen Unzulänglichkeiten Spaß macht
    3. mit entsprechender Erfahrung und Routine auch möglich ist, sein Dezernat in 20 Arbeitsstunden pro Woche zu erledigen
    4. Das Wichtigste ist allerdings, das man vor niemandem, weder Mandant noch Vorgesetztem, in irgendeiner Form katzbuckeln muss; und das wiegt wirklich alle Probleme auf.
    Funktioniert natürlich nur, wenn man mit einer R1-Stelle an der “ Front“ zufrieden ist und keine Aufstiegsambitionen hegt.

  6. 6
    Toni says:

    So macht man sich bei den Staatsjuristen richtig Freunde.

    Davon ab, eine Bekannte, gerade 2. Staatsexamen bestanden, will lieber in der Verwaltung (Bauamt) arbeiten und staubige Bauanträge etc. rechtlich prüfen. Den Job als heroischer kleiner RA lehnt sie dankend ab, da das nunmal nicht ihr Ding ist. Auch mir fiel es schwer dies zu verstehen.

    Aber das ist alles gut so. So verteilen sich die Leute auf allen Seiten besser. ;)

  7. 7
    ballmann says:

    @ Der Strafrichter
    genau so ist es.
    Es gibt 2 wirklich unabhängige Richter:
    1. der Präsident des BVerfG
    2. der Amtsrichter ohne Karriereambitionen

  8. 8

    … und dann waren da noch die Versetzungen auf Stellen, die dann nicht mehr so viel Spaß machen!

  9. 9

    @ ballmann et al.:

    Ich frage mal provozierend in die Runde: Ohne Karriereambitionen? Ohne Ergeiz? Grauer Pullover mit V-Ausschnitt und Armelschoner?

    Was ist das für ein Leben, frage ich als selbst und ständig Arbeitender. Da hilft doch nur noch ehrenamtliche Tätigkeit nebenher oder sowas, was Herr RiOLG Burhoff macht/gemacht hat.

    Oder??

  10. 10
    Der Strafrichter says:

    @ RA Siebers

    Versetzungen ? Als Richter am Amtsgericht ? Ist doch wohl bekannt, das Versetzungen nur mit Zustimmung des Richters möglich sind, von Proberichtern mal abgesehen.

  11. 11
    ballmann says:

    „Da hilft doch nur noch ehrenamtliche Tätigkeit nebenher oder sowas“

    bloggen

  12. 12
    Der Strafrichter says:

    Karriereambitionen ? Wozu ? Wie Sie selbst schon häufig festgestellt haben werden, verwaltet sich die Justiz mittlerweile schon fast zu Tode. Ein normaler Direktor eines kleineren Amtsgerichtes hat ein Verwaltungspensum von ca. 70 %, richterliche Tätigkeit also nur 30 %. Bei höheren Gerichten hat praktisch jeder Richter neben seiner eigentlichen Arbeit Verwaltungstätigkeiten auszuüben. Dafür bin ich nicht Richter geworden.
    Kein Ehrgeiz ?
    Wohl schon, der bezieht sich allerdings nicht auf einen Aufstieg in höhere Ämter, sondern darauf, Ihren Mandanten ein faires Verfahren zu gewähren, ggf. ein Urteil zu sprechen, was als gerecht, wenn auch hart, empfunden werden kann und mit dem Ihr Mandant leben kann.
    Grauer Pullover?
    Nö, Jeans und Hemd. Ich muss mir jedenfalls keinen Anzug anziehen, um jemanden zu beeindrucken.

  13. 13
    ballmann says:

    Ich habe nach dem Examen eine Zeit lang als Anwalt gearbeitet.
    Mir hat es nicht so zugesagt, da ich immer das Gefühl hatte, mich zumindest zum Teil zu prostituieren

  14. 14
    egal says:

    Hach, ich wäre gerne auch ein Ballmann.

    Auch wenn ich dann weniger Geld verdiente und auch weniger organisatorische Freiheit hätte, aber das Leben als Freischaffender, wo man sich jeden Tag neu sein „Ehrengeld“ verdienen muss, strengt auf Dauer doch sehr an.

  15. 15

    Eine Freundin von mir, die ich schon aus der Sandkiste kenne, ist Richterin geworden. Amtsrichterin. Sie macht den Job gerne, sie macht den Job gut und – sie ist am richtigen Platz. Darauf kommt es letztlich an.
    Mein Leben als Anwältin könnte und wollte sie nicht führen und ich ihres als Richterin auch nicht, was vor allem daran liegt, dass ich nicht den ganzen Ausbildungszores auf mich genommen habe um dann einem Präsidenten zu unterstehen, auf dessen Person und Launen ich keinen Einfluss habe. Mag sein, dass ich auch zu dissozial bin. ;-)
    Wenn schon Richter, dann Amtsrichter ohne Ambitionen, da gebe ich ballmann Recht.
    Für Anwälte übrigens manchmal nicht ganz einfach, wenn sich ein ambitionsloser Amtsrichter über die Jahre seine eigene StPO gestrickt hat. Ich muss allerdings einräumen, dass dafür die Verhandlungen beim Amtsrichter oft kurzweilig sind und mit mehr Augenmaß geführt werden als bei manch einer Kammer.

  16. 16

    […] tun die sich das an?” fragt der Kollege Hoenig und meint damit Juristen, die trotz hoher Qualifikationen in den Richterberuf […]

  17. 17
    Schrägk says:

    …ein Auto-Trolling-Threat :-)

    1. Helfersyndrom (mit allen Folgen und Voraussetzungen)

    2. fachliche Privilegien: Freiheit vom Zeitgeist, die „richtige“ (nein, nicht die gerechte…) Lösung suchen dürfen, täglich (ohne Kostendruck) (Verfassungs-)Recht leben dürfen und müssen etc…

    3. Ein regelmäßig gutes Gefühl, dieses „Da-mache-ich-jetzt-nicht-mit-und-wenn-der-Sitzungsvertreter/StA/Direktor/Minister/Kontroler/Verwaltungsleiter/Büttel/Bürgermeister im-Viereck-hüpft“

    4. Die Chance auf ein großes oder kleines „Mutlangen“ – kommt häufiger vor, als man glaubt – gerade „am Amtsgericht“…

    5. Trotz aller Widrigkeiten/mittelbarer Steuerungsversuche: Unabhängigkeit….

    6. Die work-life-balance ist o.k.

    Im Übrigen: Ich kann, weil ich will, was ich muss :-)

    xy
    RiAG

  18. 18
    Julia says:

    Hallo Carsten,

    ich finde eine andere Sache viel eklatanter, die mir in meiner kurzen Zeit im Strafgericht während des Referendariats auffiel: Ich bin doch einigen recht lebensfernen Staatsanwälten und Richtern begegnet. Es wundert mich, dass die deutsche Verwaltung derart viel Wert auf Noten legt, anstatt gestandene Männer und Frauen mit Herz und Verstand auf Richterposten/Staatsanwaltsposten zu setzen. Damit eines ganz klar ist: Ich habe auch sehr fähige Leute kennen gelernt, aber eben auch die, die schon in der Uni außer dem Lehrbuch nichts anderes in der Hand hatten. Natürlich sieht das unter Anwälten nicht anders aus, doch vor Gericht ist manch einer schlicht einem Jüngelchen ohne Lebenserfahrung ausgeliefert.
    Wer selbst nie gekifft/geklaut/gelebt/gefeiert/…/… hat, keine Freunde hatte, die das taten oder tun, oder aus einem sonst wie gearteten Elfenbeinturm kommt, ist als Richter/Staatsanwalt meines Erachtens fehl am Platz. Mein Vater sagte immer, früher seien nur die schlechtesten Juristen in die Verwaltung gegangen, denen andere Chancen verwehrt blieben. Das stimmt heute nicht mehr und schon gar nicht, wenn sich gut oder schlecht vielfach nach den Noten definiert.

    Davon abgesehen schaue ich natürlich manchmal neidisch auf das doch recht unbesorgte Leben der Studienkollegen, die zu Richtern oder Staatsanwälten geworden sind (vor allem, wenn es ums Kinderkriegen geht!)- nur eines scheint sie immer mal wieder zu einen: Langeweile.

  19. 19
    ein Richter says:

    @ Strafrichter:

    Ich bin 10 Jahre lang Amtsrichter gewesen und nhabe jedenfall an „meinem“ Amtsgericht keinen Kollegen kennen gelernt, der sein Dezernat in 20 Stunden abwickeln konnte. Bei einer Belastungsquote von durchschnittlich 130% ist das – jedenfalls wenn man trotz mangelnden Interesses an einer Beförderung seinen Beruf verantwortungsvoll ausüben möchte wohl auch mit langjähriger Erfahrung kaum möglich. Mit Versetzung war wohl eine Änderung der Geschäftsverteilung gemeint (wie wär es noch mit ein paar Betreuungssachen?)

    Warum ich mir das antue? Weil ich es gerne mache, wobei ich mir allerdings vor der Einstellung ein ziemlich verzerrtes Bild von der richterlichen Tätigkeit – besonders der Arbeitsbelastung – gemacht habe.

  20. 20
    Rolf Schälike says:

    Die von mir beobachteten Richter arbeiten nach dem Fließbandprinzip. Sie entwickeln Schemen, verfeinern diese, passen die Fälle in die von ihnen im Team entwickelten Schemata hinein, und die Welt scheint für die Richter zu stimmen. Die Richter erzeugen den Eindruck mehr zu wissen und mehr zu können als die vielen Anwälte und erst recht deren Mandanten.

    Spaß macht denen manchmal das Diskutieren mit kreativen Anwälten. Überlassen dann aber die Weiterentwicklung der Schemata den übergeordneten Gerichten.

    Dass die unbestrafte Erschaffung der eigenen inneren scheinbar logisch schlüssigen Welt Spaß macht, ist nachvollziehbar. Es wird keinen Mangel an Juristen geben, die unter diesen Bedingungen Richter werden wollen.

    Die realistischeren Richter werden allerdings drogenabhängig oder trinken sich kaputt.

    Das mit der Kaffeemaschine habe ich heute nachgefragt. Es stimmt, hat jedoch einen sicherheitstechnischen Hintergrund wie in jeden anderen Betrieb. Man darf die eigene Kaffeemaschine benutzen.

    USB-Anschlüsse durfte mein Richter benutzen. An dessen Dienstcomputer sind diese nicht gesperrt. In der Geschäfsstelle wohl doch. „So schlimm ist es nicht, wie sie das sagen,“ war die Gesamteinschätzung des VorsRi am LG.

    Das mit dem Handy konnte er mir nicht beantworten, denn er besitzt selbst kein. Kann sich aber vorstellen, dass das nicht erlaubt ist.

    Widerspricht jedoch meiner Erfahrung. Ich lade mein Handy und schließe mein Notebook an die Gerichtssteckdosen ohne Probleme an. Vielleicht haben das die Richtigen noch nicht gesehen.

  21. 21
    Olaf Johannes says:

    Grundsätzlich sehe ich die Sache genauso wie Du. Betrachtet man aber nicht nur den Berliner Richter, sondern vielmehr den süddeutschen Amtsrichter oder bereits den nordhessischen, vor allem kleinerer Amtsgerichte, steigt mein Verständnis für denjenigen, der diesen Weg einschlägt, zumal die Freiheit des gutbeschäftigten Rechtsanwaltes durch wahrzunehmende Termine doch stark beschränkt ist. Der nicht ausgelastete Anwalt verdient wiederum weniger als ein Richter. Wenn ich mich also mit dem Gedanken Strafrichter in Bad Reichenhall zu sein, noch halbwegs anfreunden könnte, erscheint mir die Vorstellung RA für Mietrecht(Stichwort: Nebenkostenabrechnungen),WEG, Unterhalt usw. sein zu mssen, nur schwer erträglich.

  22. 22
    Nun-ex-Referendar says:

    Ich wäre gern Amtsrichter, lieber noch Grundbuchrichter. Die dinglichen Rechte liegen mir doch sehr.

    Der Beamtenstatus hätte sehr viele Vorteile, man könnte sich toll um seine Kinder kümmern, hätte kein schlechtes Gewissen, wegen deren Krankheit auch mal zuhause zu bleiben, im Urlaub kann man ganz abschalten, es kann nie etwas schiefgehen (die nächsthöhere Instanz wird es schon richten).

    Parkett, hochwertige Einrichtung etc. brauche ich nicht.

    Leider gab es im Examen nicht genügend Punkte.

  23. 23
    Der Strafrichter says:

    Richtig, Zeit für die Kinder ist immer da.
    Man hat vieles auch selbst in der Hand.In Monaten wie März oder November verhandelt man halt häufiger, um seinen Verfahrensstand zu senken, dafür lässt man es halt in den Ferien ruhiger angehen, um Zeit für die Kinder zu haben.
    @ ein Richter
    Ich kann nicht beurteilen,wie es an Großstadtgerichten ist; an unserem ländlichen kleinem Amtsgericht ist die Hälfte der Kollegen nur 3 Tage in der Woche da, die Arbeit wird trotzdem geschafft. Viele Sachen ( Urteile diktieren ) werden allerdings auch zu Hause erledigt. Zu 130% ist hier allerdings niemand belastet, durchschnittliche Belastung liegt bei ca. 95& – nach Pebbsy.

  24. 24
    Der Strafrichter says:

    @ Julia
    Richtig, eine gewisse Lebenserfahrung ist unabdingbar. Fehler kann jeder machen, dafür muss auch jeder Richter/ Staatsanwalt Verständnis aufbringen.

  25. 25
    Marcus Hampel says:

    Ach, arbeiten Sie doch mal als Angestellter bei einem Großunternehmen. Da werden Sie auf genau die gleichen Verhältnisse stoßen, wie bei Ihrem Gericht.

    Elektrogeräte müssen immer genehmigt werden (allein schon, weil diese von einem Fachmann geprüft werden müssen) und auch beim Strom aus der Steckdose hat schon so mancher Controller erhebliches Einsparungspotential gesehen. Die IT-Administration spielt dort ebenfalls die „Spaßbremse“ und möchte am liebsten das Arbeiten an den Rechnern verbieten.

    Viele der Maßnahmen sind natürlich auf oft sogar bei kleineren Betrieben anzutreffen.

    Unter dem Strich bleiben bei einem Vergleich zumindest mit einem anderen Großbetrieb nur noch die Vergünstigungen übrig. Es gibt außerdem kaum einen anderen Job, bei dem man später so wenig für Fehler bei der Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden kann.

    Das dies nur bei Amtsrichtern so sei, scheint auch nicht ganz zu stimmen, wenn man sich folgendes Urteil des BVerfG durchliest:

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20010702_1bvr204900.html

    Dort kann man im Absatz 16 z.B. folgendes lesen: „Im tatsächlichen Bereich übergeht es (Anm.: Das Landesarbeitsgericht Hamm) entscheidende Teile der Beweisaufnahme oder verkehrt sie sogar in ihr Gegenteil.“

    Was dann im nachfolgenden Absatz noch verfeinert wird: „Das ergibt sich gerade nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts und ist auch nicht von diesem festgestellt worden, wie das Landesarbeitsgericht behauptet.“ oder „Das Landesarbeitsgericht übergeht auch die Aussagen des als Zeugen vernommenen Oberstaatsanwalts …“

    Das hört sich für mich als ein ziemlich vernichtendes Urteil über die Arbeit des Landesarbeitsgerichts an. Da fragt man sich dann schon, wie solche groben Patzer bei einem so hohen Gericht vorkommen können und welche Konsequenzen dies eigentlich für die verantwortlichen Richter haben müsste.

  26. 26
    Kein Jurist says:

    Also, ich bin ja bekennender Laie. Ich bin Schüler und werde in einem Jahr mein Abi haben, würde jedoch auch gerne die Juristenausbildung ins Visier nehmen. Vielleicht möchten mich die eingesessenen Juristen ja mal aufklären.

    Ich jedenfalls sehe die Arbeit eines Richters als absolut entspannt an. Ein Richter ist Beamter, bekommt also bis an sein Lebensende sein Geld und muss, sofern er sich kein dickes Ding erlaubt, niemals Sorgen um seinen Job zu machen.
    Entsprechend ist der Richter auch sehr unabhängig. Richter müssen sich bei ihrer Arbeit nur an Gesetze halten und sich nicht von irgendeinem anderen popligen Beamten sagen lassen, was er zu tun und zu lassen hat. Demenstprechend kann man sich doch im Prinzip alle Zeit nehmen, die man braucht. Wenn viel Arbeit liegen bleibt, dann soll sich der Staatsanwalt vielleicht zweimal überlegen, ob er wirklich einen konkreten Gerichtsbeschluss braucht, oder ob er seine Arbeit nicht anders erledigen kann. Und wenn sich die Arbeit staut, dann kommen vielleicht die Justizministerien mal auf die Idee, neue Stellen zu schaffen. Vorraussetzung ist aber natürlich, dass man mit seiner Stellung am jeweiligen Gericht zufrieden genug ist, um den Rest seines Lebens dort zu verbringen. Aber ich dachte, genau das unterscheidet im Kern den Staatsdienst von der freien Wirtschaft: Der Staat als Arbeitgeber bietet Sicherheit mit wenig Karrierechancen und die Wirtschaft bietet Karrierechancen mit wenig Sicherheit.

    Hab ich ein falsches Berufsbild vom Juristen, speziell vom Richterjob? Oder sind Anwälte in der Regel schlicht karrieregeil?

    Gruß,

    ein (noch?)-Nichtjurist auf der Suche nach seiner eigenen Berufung

  27. 27
    Nun-ex-Referendar says:

    Meine Überschlagsrechnung und krude Theorie: Ein Jurist mit Prädikatsexamen hat nie Jobschwierigkeiten, ebenso wie ein Richter. Nur: Bessere Ausstattung, kann selbst Ideen einbringen, kann Randbedingungen besser beeinflussen, bekommt mehr Geld.

  28. 28
    Olaf Johannes says:

    Richter sind keine Beamten, sie sind Richter.
    Anwälte sind nicht grundsätzlich karrieregeil, viele wollen nur einen Beruf ausüben, der ihnen Freude macht. Es laufen auch nicht alle im Armani- Anzug herum, sondern sitzen mit Pullover unter der Robe im Gerichtssaal. Es gibt auch nicht besser oder schlechter bei den juristischen Berufen, es kommt vielmehr darauf an, was ich will. Scheue ich das wirtschaftliche Risiko, darf ich unter Umständen nicht selbständiger Anwalt werden.

  29. 29
    Kein Jurist says:

    @Nun-ex-Referendar: Als Anwalt hat man generell zwei Möglichkeiten: a) Man ist selbstständig (oder Chef einer Kanzlei) und trägt entsprechendes Risiko und hat häufig keinen geregelten Arbeitstag, sondern muss sehr flexibel sein.
    b) Man ist Angestellter und hat wiederum einen Chef, der einen rumschubsen kann. Der Punkt ist doch: Ein Richter kann ganz entspannt seine 8 Stunden täglich im Büro oder im Gerichtssaal sitzen, seine Arbeit erledigen und dann nach Hause fahren, wenn seine Schicht um ist. Und wenn er nicht genug Zeit hat, um all seine Arbeit gewissenhaft zu erledigen, dann bleibt eben was liegen. Versuch das mal im Wirtschaftsleben, da bist du deinen Job schneller los als dir lieb ist. Diese Sicherheit hat man nur, wenn man Beamter ist – oder Richter, falls das wirklich ein Unterschied sein sollte (war mir bisher nicht bewusst).
    Insofern kann ich es gut nachvollziehen, wenn manche den Staatsdienst vorziehen. Wer sich allerdings als Richter so schlimm stressen lässt, ist IMHO selbst Schuld.

  30. 30
    Der Strafrichter says:

    @ kein Jurist
    Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß ein Beamter weisungsgebunden ist und natürlich einen Vorgesetzten hat, ein Richter halt nicht. Darüberhinaus hat ein Beamter eine Anwesenheitspflicht, ein Richter kann letztendlich kommen und gehen, wann er will, und auch zu Hause arbeiten.
    Eigentlich muss jeder selbst wissen, was ihm wichtiger ist: Ein sicherer Arbeitsplatz, geregeltes Einkommen (wenn auch kein sonderlich hohes, reichen tut es allerdings ganz gewiß) und den Vorteil, seine Arbeitszeiten selbst zu bestimmen oder mehr Geld, aber auch, das räume ich gerne ein, definitiv mehr Arbeit, vielleicht auch mehr Abwechslung, dann sollte man Anwalt werden, wozu sicher viel Mut gehört.
    Nach 15 Jahren als Strafrichter hat man sicher alles schon mal gehört, lustig sind Verhandlungstage aber allemal.

  31. 31

    […] tun die sich das an ? fragt sich Rechtsanwalt Hoenig im Hinblick auf mein Leben als […]

  32. 32
    Der Mann vom LG says:

    Ich habe ähnlich wie Dr. Nils zuvor in einer Großbude gearbeitet.
    Ich habe neben der Promotion als Anwalt in einer kleinen Kanzlei gearbeitet. Ich bin mit wehenden Fahnen Richter geworden und habe es nie bereut. Ich liebe meine Arbeit, gehe wirklich jeden Tag gern in mein Büro, daß in einem wunderschönen alten Gebäude in einer süddeutschen Großstadt liegt. Ich habe Parkett und ein großes Zimmer. ich habe eine Verwaltung, die meine Wünsche meist erfüllt. Ich habe eine nette Geschäftsstelle und zwei großartige Damen in der Schreibkanzlei. Ich muß meine Rechnungen nicht eintreiben, dafür habe ich einen Kostenbeamten. Ich habe eine Espressomaschine in meinem Büro, die nicht genehmigt werden muß. Mein Präsident ist ausgesprochen nett, ich sehe ihn einmal im Jahr beim Sommerfest, sonst habe ich mit ihm nichts zu tun.
    Wenn Anwälte unangenehm werden, lehne ich mich zurück und denke, laß sie reden, ich entscheide. Meine Berufungskammern haben mich bisher nicht einmal aufgehoben. Und wirklich das allerbeste: Mir kann niemand Vorschriften machen.
    Möchte ich zurück? Niemals!

  33. 33
    marie reich says:

    Es ist ja sehr interessant Richter zu sein. Freiberufler leben unsicher. Und wie man in der SZ liest, könne Richter sogar „unzählige Rechtsbeugungen“ vornehmen (Leserbrief eines ehem. Richters), ohne dafür bestraft zu werden, wer kann sich sowas als Normalmensch leisten, er kann nicht einmal sein Recht durchsetzen! (Er wird schlicht entmündigt, was in Österreich Normalzustand ist und in Deutschland sogar bei Juristen als juristische Methode gelehrt wird, unglaublich, aber wahr, selbst gehört!) In Deutschland mag die Prüfungsnote ausschlaggebend sein, aber in Österreich das Parteibuch, denn mit Promotion „sehr gut“ kann man lebenslänglich arbeitslos sein und von anderen ausgeraubt werden, mit Hilfe der Richter übrigens!

  34. 34
    der echte n.n. says:

    mein gott, da stellen sich mir doch die haare auf, wenn ich lese, wie viele leute hier die genehmigungspflicht für elektrogeräte im büro verteidigen!
    die müssen vom fachmann geprüft werden!? meines wissens ist noch keine anwaltskanzlei in flammen aufgegangen und ich habe auch noch von keinem an stromschlag zugrundegegangen anwalt gehört. und das wo meines wissens höchst unüblich ist, dass der anwalt seinen frischerworbenen kaffeevollautomaten noch einem elektriker zwecks begutachtung übergibt …

  35. 35
    Richter says:

    hallo ich hab ma ne ´frage un zwar was ist wenn ein richter einen normalen beamtenstatus hat?
    dankee im vorraus