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Kanzlei Hoenig Info
Spruch am Samstag
Ein Recht, das Du Dir rauben kannst, sollst Du Dir nicht geben lassen.
Friedrich Wilhelm Nietzsche, 1844 bis 1900
Messerstecher verurteilt
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Miczajka zeigte sich erschrocken über den offenbar nicht unter wenigen Jugendlichen verbreiteten hohen Alkoholkonsum und den Irrglauben, ein Messer sei ein probates Mittel der Gefahrenabwehr.
schreibt Barbara Keller auf Berlin Kriminell über das Ende des Verfahrens um die Messerstecherei in der Diskothek „Dix“.
Der Alkohol und das Messer waren die „conditio sine qua non“ für den versuchten Totschlag. Ohne den Alk und ohne das (in der Disko ohnehin verbotene) Messer wäre es wahrscheinlich bei ein paar blauen Flecken geblieben.
Telefonsüchtiger Gothaer-Mitarbeiter unterliegt erneut
Es gibt da einen Telefon-Junkie bei der Gothaer, der mir schon eine Menge Stoff für dieses Blog geliefert hat. Eins, zwei, drei Beiträge sind bereits daraus geworden. Besten Dank an Drango insoweit schon einmal.
Zwischenzeitlich hat ihm nun auch das Landgericht Berlin per Beschluß mitgeteilt, daß er mich nicht mehr anrufen soll. Er hat gekämpft um die Telefonerlaubnis bis zuletzt. Sogar einen Antrag auf Zulassung der Revision hat er noch gestelt, als das Landgericht deutlich signalisierte, was es von dem Unsinn hält. Damit ist das Thema jetzt erst einmal erledigt.
Aber eins nehme dem Herrn von der Gothaer richtig übel. Nachdem das Gericht ihm durch einen Kostenfestsetzungsbeschluß mitgeteilt hat, daß er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, hat er doch tatsächlich fristgerecht und vollständig gezahlt. Naja, nicht er selbst, sondern die Gothaer.
Dabei hätte ich doch so gern eine spektakuläre Gehalts- oder Kontenpfändung veranlaßt. Schade, vielleicht ein anderes Mal. Wir sind ja noch nicht ganz fertig mit der Geschichte um Drango.
Guten Morgen!
Beginn der Verhandlung vor der großen Strafkammer war um neun Uhr. Die Beweisaufnahme wurde mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Teilweise war ein Dolmetscher notwendig. Der Vorsitzende Richter ging ins Detail. Eine heftig anstrengende Veranstaltung. Nur der ansonsten engagierte und erfahrene Verteidiger wirkte kraftlos, angeschlagen.
Nach der Mittagspause erstattete der Sachverständige sein Gutachten. Inhaltlich durchaus spannend, im Vortrag wenig lebhaft. Das gab dem Verteidiger offenbar den Rest.
In der Regel, sind es die Verteidiger in umfangreichen und anstrengenden Verhandlungen, die die mangelnde Aufmerksamkeit der Schöffen, manchmal auch der beisitzenden Richter reklamieren. Diesmal war es der Vorsitzende, der den Sachverständigen unterbrach, um den Verteidiger – nach einer sekundenlaaaaaaangen Pause – zu fragen:
Alles in Ordnung, Herr Verteidiger? Sie können noch folgen?
Echt peinlich, auf diese Art geweckt zu werden …
Vorsorglich: Ich war’s nicht! 8-)
Durchblick
Aus einer Ermittlungsakte:
In der Hosentasche, in der sich die Keycard befand, war auch ohne Hineingreifen ein dickes Geldbündel sichtbar.
Aha.
Absprache
Die Vorsitzende Richterin des Berufungsgericht schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
In der Strafsache gegen Wilhelm Brause liegt das Verfahren zur Terminierung in der Berufungsinstanz vor. Ich bitte mitzuteilen, in welchem Umfang dieses durchgeführt werden soll.
Hochachtungsvoll
Doppel-Name
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Das Schreiben stammt vom 13.5.2008. Eingegangen ist es hier am 23.5.2008. Das Gericht liegt etwa 20 Minuten mit dem Fahrrad von unserer Kanzlei entfernt. Nagut, manchmal dauert’s eben.
Die Anfrage der Richterin ist üblich und sinnvoll; in vielen Fällen geht es ja nur um das Strafmaß und dann muß man nicht die ganzen Zeugen laden … Deswegen habe ich die Beantwortung der Frage versucht.
Als unsere Mitarbeiterin am Donnerstag beim Gericht anrief, teilte man ihr jedoch mit, daß Frau Doppel-Name nicht mehr zuständig sei. Jetzt sei es Frau Richterin Anderer-Doppelname. Aber sie sei auch nur noch diese Woche erreichbar. Danach mache sie erst einmal Urlaub. Und die Vertretungsrichterin (ich kenne ihren (Doppel-)Namen noch nicht) sei krank.
Ich habe die Akte dann wieder weggelegt. Sollen die Mädels sich da oben in Moabit doch erstmal sortieren und dann sehen wir weiter. Die Zeit arbeitet für meinen Mandanten …
Besser nicht gefragt
Heute nachmittag war Antonio bei uns. Zur Wartung und Pflege unserer Caffè-Maschine. Ich bin zu ihm in die Küche:
Ciao Toni! Come stai?
Das war genau eine Frage zu viel. Sein Blick führte ohne Umwege direkt zur Schwurgerichtskammer. Ich war erleichtert, daß unsere Mitarbeiterinnen nach der Mittagspause den holländischen Käse gut verstaut hatten.
Untauglicher Versuch
Irgendwann hat der Bewohner der Kreuzberger Paterrewohnung einmal zu oft das Küchenfenster unbeaufsichtigt offen gelassen. Jetzt hat er ein ästhetisches Problem:

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sich der Stuhldieb aufgrund dieser Unmutsäußerung wieder bei ihm (ihr?) einfindet und den Stuhl zusammen mit einem Blumenstrauß zurückbringt: Tschulligung, war nur ein Versehen.
So sind’se, die alternativen Kreuzberger, galuben bis zur Schmerzgrenze immer nur an das Gute im Menschen.
An den Stuhldieb: Die Rückgabe des Stuhls an den Ästheten führt nicht zur Straflosigkeit. Der Diebstahl ist beendet und damit ist der strafbefreiende Rücktritt nach § 24 StGB ausgeschlossen.
Es gibt so Tage …
… an denen man besser im Bett geblieben wäre.
Erst eine Quasi-Niederlage im Gericht: Der Richter gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung statt. Der staatliche Strafanspruch geht dem Abschluß einer fundierten und vom Land finanzierten Ausbildung eben vor. Hugh, ich habe gesprochen!
Dann der Versuch, in der Kanzlei den Rechner zu starten und nach 10 Minuten immer noch dieses Bild zu sehen:

Mainboard? Speicher? Netzteil? Gequirlte [censored] !!
Gut, daß es Menschen gibt, die mich beruhigen und mit Gelassenheit an die Diagnose gehen können, ein neues Netzteil einbauen und mich erst wieder ins Zimmer lassen, nachdem der Rechner wieder lief. Besten Dank dafür.
Glücklicherweise waren das die beiden einzigen Desaster des Tages.
Unglaublich in Darmstadt
Der Berliner Verteidiger hat dem Darmstädter Richter mitgeteilt, daß er wegen eines Termins am Gericht in Lübben verhindert sei und die Verlegung des Termins in Darmstadt erbeten. Darauf kommt diese Reaktion:
in der Bußgeldache
gegen Rudolf Raser, geboren arn 05.07.1961,
kommt eine Verlegung nur in Betracht, wenn umgehend ein Nachweis für den Termin vor dem AG Lübben an die Nummer 06151 1992 – **** gefaxt wird.
Was glaubt so ein Richter eigentlich, was er ist? Worauf begründet sich das Recht, den Worten eines Verteidigers keinen Glauben zu schenken? Der Richter kennt den Verteidiger noch nicht einmal und erhebt ohne konkreten Anlaß inzidenter den Vorwurf falschen Vortrags. Finde ich ganz schön frech.
Oder sind das die normalen Umgangsformen, da unten in der Provinz von Darmstadt?