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Kanzlei Hoenig Info
Der urlaubsbedingte Deal
Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.
Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.
Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO („Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.“) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.
Die Richterin lud die Verteidiger zum Rechtsgespräch und unterbreitete ein neues, deutlich verbessertes Angebot. Das Verfahren wurde am selben Tag noch (nachdem der Staatsanwalt und drei Verteidiger binnen zehn Minuten plädiert hatten) mit einem höchst erfreulichem Ergebnis beendet.
So funktioniert der urlaubsbedingte Rechtsstaat.
Kein Feiertag
Heute ist ein ganz normaler Werktag. Schade eigentlich. Ausschlafen am 17.6.? Oder gar streiken? Demonstrieren? Das war einmal.
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Die Angels sind kein Angelverein
Aus einer Ermittlungsakte:
Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner „HELLS ANGELS MC“ angetroffen und überprüft.
Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.
Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.
Ja-nee, is klar.
Erfolgshonorar beim Strafverteidiger
Das lawblog bringt es auf den Punkt:
Was Haufe.de noch schreibt, liest sich eher so, wie der Rechtsanwalt erfolgreich Erfolgshonorare vermeidet.
Andreas Kunze (statt des urlaubenden(?) Udo Vetter) zitiert aus einem Aufsatz auf Haufe Recht, in dem es um die höchst komplizierten Voraussetzungen der wirksamen Vereinbarung eines Erfolgshonorars geht. Dort sind wohl ausschließlich zivilrechtliche Mandate gemeint.
Wir Strafverteidiger haben es da wesentlich einfacher: Der Verteidiger vereinbart mit seinem Mandanten ein Honorar, nimmt von ihm aber keinen Vorschuß. Und schon handelt es sich um ein Erfolgshonorar. ;-)
Rechtsfrieden durch Augenmaß
Die drei Mitangeklagten waren keine Freunde mehr. Die Entlastung des einen führte zur Belastung des anderen. Und umgekehrt. Die Stimmung auf der Anklagebank war gereizt.
Nach einer Verhandlungspause berichtete die Dolmetscherin dem Gericht, daß der eine Anklagte geplatzt sei und den anderen heftigst mit dem Tode bedroht habe. Der Staatsanwalt hat aufmerksam zugehört sich Notizen gemacht. Es war mit einem weiteren Verfahren gegen den Geplatzten zu rechnen.
In einer weiteren Pause, ein paar Stunden später und nachdem für alle eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, kam der Staatsanwalt zur Anklagebank, verscheuchte den Verteidiger und fragte mit geneigtem Kopf nach der Ernsthaftigkeit der Drohung. Die beiden Kontrahenten gaben sich die Hand, eine Entschuldigung wurde ausgesprochen und akzeptiert.
Der Staatsanwalt zerriss einen Notizzettel und ging zurück zu seinem Platz. So geht’s also auch, nur besser.
3:2
Ok, dann ist eben heute nichts mit Nachtruhe in Neukölln und Kreuzberg. Glückwunsch, Türkiye!
Tourentip
Liebe Mountain Biker. Wenn Ihr an diesem Schild vorbei kommt:

Unbedingt reinfahren! Nur wo „kein Radweg“ draufsteht, ist „Single Trail“ drin. Eines der ganz wenigen high lights in Brandenburg
Englischkurs für Strafverteidiger
Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet im September erstmals einen Englischkurs an. Dieser Kurs unter der Leitung des amerikanischen Rechtsanwalts Dr. William Bondar ist zugeschnitten auf Strafverteidiger, die ihre englischen Sprachkenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit entwickeln und verbessern möchten.
Quelle: Newsletter Nr.05-06/08 der RAK Berlin
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Preiserhöhung – gut verpackt
Anders als viele andere Anbieter, die schon zum Jahreswechsel die Preise erhöht haben, können wir Ihren Preis noch bis in den Sommer stabil halten.
schreibt Yello an seine Kunden. Eine gut verpackte Mitteilung darüber, daß der Stromversorger seine Preise anhebt. Und zwar über das Niveau des Platzhirschs.
Erst ab dem 1. August 2008 kostet Ihr gelber Strom 19,26 Cent pro kWh und 5,89€ pro Monat damit bleibt Yello auch weiterhin die richtige Wahl für Sie.
Ein erneuter Wechsel wird fällig. Andere Anbieter haben zwar erhöht, liegen aber bereits jetzt schon unter dem Niveau von Yello.
Geschickt geschrieben, aber nicht geschickt genug, um einem Metzger ein Steak zu verkaufen. ;-)
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Neues Anwaltszimmer in Köpenick
Ab dem 1. Juli 2008 wird es auch im Amtsgericht Köpenick ein Anwaltszimmer geben.
Hier gibt es eine Übersicht mit Kontaktdaten aller Berliner Anwaltszimmer.