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Keine gute Idee

Tatvowurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Beweismittel

Aus dem Vorgangs-Deckblatt der Ermittlungsakte :

Am 28.04.07 erschien Herr BRAUSE auf dem Polizeiabschnitt 33 und gab an, eine am heutigen Tage gekaufte Schreckschußpistole registrieren lassen zu wollen.

Er gab an, die Pistole bei sich zu haben. Daraufhin wurde ihm der mitgeführte Rucksack abgenommen und durchsucht. Dabei konnte die Pistole, in einem schwarzem Plastikkoffer verpackt, aufgefunden werden. Das mit sechs Patronen geladene Magazin befand sich in der Waffe. Eine weitere Patrone befand sich im Patronenlager.

Die Pistole wurde entladen und zusammen mit der Munition (5 Patronen Schreckschuß, 2 Patronen Pfefferspray) sichergestellt. Beschlagnahmeprotokoll Teil A und B wurden Herrn BRAUSE ausgehändigt (Kopie am Vorgang).

Nach rechtlicher Belehrung und Tatvorwurf gab er an, die Pistole am 28.04.07 gegen 12:00 Uhr in einem Waffengeschäft (Bulli Bullmann) im Europacenter, für 119,00 Euro, gekauft zu haben.

Die sichergestellte Pistole, inklusive Munition, liegt dem Vorgang bei.

Dazu fällt mir ein: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.

Ende gut – das Verfahren wurde eingestellt, allerdings nur nach § 154 StPO.

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Geburtstag, Bandscheibenschaden, Hotelzimmer

Der ehemalige Gegner meines Mandanten schreibt eine laaaaange Strafanzeige. Gegen den Mandanten wird ermittelt, das Verfahren dann eingestellt. Der Gegner schreibt eine noch viel lääääääängere Beschwerde, reklamiert alles Übel dieser Welt und überhaupt. Das Verfahren wird wieder aufgenommen, Anklage erhoben und der Hauptverhandlungstermin festgesetzt.

Dazu soll natürlich auch der Gegner aus Mönchengladbach als Zeuge nach Berlin kommen. Der will aber nicht, jedenfalls nicht einfach so, und schreibt ans Gericht

lhre Ladung v.19.04.2008 für den 15.07.2008 halle ich erhalten. Ich habe aber genau an diesem Tag Geburtstag (Geb.Dat. 15.07.1946) und hin hierfür außerhalb zur Feier eingeladen. Ich bitte Sie daher mich zu einem früheren /späteren Termin zu laden.

Weiterhin habe ich ein Bandscheibenschaden, der es nicht zulässt, das ich längere Strecken mit der Bahn in der zweiten Klasse zu fahren. Ich bitte daher vorab um Zustimmung für eine Bahnfahrt mit der 1. Klasse. Desweiteren bitte ich um Mitteilung, welches Hotel ich in der Nähe bekomme kann.

Naklar, der Staatsanwalt holt den Zeugen mit der Sänfte vom Bahnhof ab und trägt ihn anschließend vorsichtig ins Adlon.

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Gespart – 100%

100 Prozent gespart

Liebe Werbe-Fuzzis, ich spare 100 %.

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Neue Maschine

Nachdem das Computerchen erste ernsthafte Mucken machte, später den Fahrrichtungsanzeiger gab (geht, geht nicht, geht, geht nicht …) mußte ein neuer Rechner herbei. Der kam gestern.

Neuer Rechner

Aus dem Lieferschein: ESPRIMO Edition P2511 Vista/WinXP, Intel Core2 Duo E4600 (2,4 GHz), 2x 1GB, 250 GB, DVD-RW Serial ATA, LAN on Board, Front USB/Audio, Grafik im Chipsatz integriert.

Ich hoffe, den Tag am Schreibtisch demnächst wieder angstfrei beginnen zu können.

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Korrektes Essen

Mc Donalds gibt es immer noch in Kreuzberg. Der szenige Kreuzberger geht jedoch dort nicht essen. Sondern hier:

Korrektes Essen

Mahlzeit.

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Was macht man denn mit so einem?

Der Gegner soll an meinen Mandanten die Kosten des Verfahrens zahlen. Runde 2.000 Euro. Der Gegner schreibt, er hätte aber kein Geld. Er will Raten zahlen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.

Dann beauftragt der Gegner einen (ersten) Anwalt, der mir kollegialiter mitteilt, daß der Gegner kein Geld habe. Ich solle doch meinem Mandanten raten, auf die Forderung zu verzichten. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.

Nun beauftragt der Gegner einen weiteren Anwalt. Der schlägt meinem Mandanten erneut eine Ratenzahlung vor. 20 (zwanzig) Euro monatlich. Ich habe ziemlich deutlich geschrieben, was wir von diesem Vorschlag halten. Der Anwalt bettelt dann noch ein zweites Mal darum, seinen 20-Euro-Vorschlag anzunehmen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.

Vor drei Wochen ruft dann dieser Anwalt nun bei meinem Mandanten an und versucht mit ihm direkt die Ratenzahlung zu vereinbaren.

Der Kundige weiß, daß der Herr Rechtsanwalt auf der Rasierklinke tanzt. Denn § 12 Absatz 1 der Berufsordnung der Rechstanwälte (BORA) ist insoweit recht eindeutig:

Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.

Das habe ich dem Herrn Kollegen dann auch mit allgemein verständlichen (vulgo: ganz deutlichen) Worten erklärt. Seine Reaktion? Er schreibt direkt an meinen Mandanten:

… wir kommen zurück auf das mit Ihnen vor einigen Wochen geführte Telefonat, in dem Sie uns eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage zusagten. Bedauerlicherweise ist eine Rückmeldung Ihrerseits nicht erfolgt. Wir dürfen Sie daher höflich um Mitteilung bitten, ob Sie der seitens unseres Mandanten angeregten Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen.

Ja, hallo?! Mir fällt dazu wirklich nichts mehr ein. Was mache ich denn mit so einem Kerl?

Nur nebenbei: Wohin so ein blödsinniges Verhalten des gegnerischen Kollegen führt, zeigt diese Mitteilung des für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerichts.

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Einer so, der andere anders

Die einen wollen raus, und zwar so schnell wie möglich. Die hier wollen lieber drin bleiben.

Lieber drin bleiben

Naja, jeder nach seiner Façon.

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Ahndungsfähig

Aus einer Ermittlungsakte, die nach einem Verkehrsunfall angelegt wurde:

Das geringe Untersuchungsergebnis seines Blutes von einer BAK 0,17 %o ist nicht ahndungsfähig.

Es ist immer wieder eine helle Freude, Polizeibeamten beim Verquasen der deutschen Sprache zuzuschauen.

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Sarrazin – find‘ ich gut

Die Amtsanwaltschaft hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 153 a Abs. 2 StPO einzustellen, wenn er bereit ist, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Das ist für den Mandanten grundsätzlich akzeptabel, nur: Er hat keine Zeit zum gemeinnützigen Arbeiten und würde lieber zahlen. Deswegen habe ich heute an das Gericht geschrieben:

Ich schlage daher vor, die Einstellung von der Zahlung eines Betrages in Höhe von 150,00 Euro abhängig zu machen. Bei der Höhe der Auflage habe ich einerseits den Vorschlag der Amtsanwaltschaft (30 Stunden) und andererseits den Vorschlag unseres Herrn Finanzsenators Sarrazin (er würde für 5 Euro arbeiten) zugrunde gelegt.

Ich bin auf die Reaktion gespannt.

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Gute Besserung, Frau Kommissarin!

Liebe Frau Kommissarin S.

Eine Erkrankung ist etwas, daß jeden einmal trifft; den einen mehr, den anderen weniger. Sie kommt meist auch zu unpassenden Zeiten und kündigt sich nur selten an.

Ich freue mich aber, daß es Ihnen noch gelungen ist, Ihre Kollegen im Amt zu benachrichtigen, daß Sie heute nicht zum Dienst erscheinen konnten. Sicherlich waren Sie dann nicht mehr imstande, auch noch bei uns in der Kanzlei anzurufen und unsere Verabredung für heute morgen abzusagen. Und Ihre Kollegen hatten unsere Rufnummer nicht. Oder so.

Deswegen habe ich mich heute morgen pünktlich um 9.00 Uhr nett mit der Wachtmeisterin am T-Damm unterhalten und bin dann unverrichteter Dinge wieder zurück in die Kanzlei gefahren.

Übrigens: Gegen plötzliche Erkrankung kann man in gewissem Umfang vorbeugen. Sport ist dazu ein bewährtes Mittel. Zum Beispiel Radfahren. Deswegen schlage ich vor, sie nehmen sich – nach Ihrer Rekonvaleszenz – ein Dienstfahrrad, rollern den Mehringdamm runter bis zum Landwehrkanal, dort rechts bis zur Kottbusser Brücke und bringen mir die Asservate meines Mandanten in die Kanzlei am Paul-Lincke-Ufer.

Sie betätigen sich sportlich und ich muß nicht noch einmal meine Zeit am T-Damm vertrödeln. Einverstanden?

Bis dahin verbleibe ich
mit den besten Wünschen für Ihre baldige Genesung
Carsten R. Hoenig

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