Kanzlei Hoenig Info

… wie es wirklich war

Es war nicht ganz einfach, den Haftrichter davon zu überzeugen, daß er den Haftbefehl besser außer Vollzug setzt. Jedenfalls ist es ganz schön eng geworden.

Der Mandant hatte bereits vorher schon großes Glück gehabt. Die Polizeibeamtin war fair. Sie hat ihn telefonieren lassen, bevor sie ihn vernommen hat. Ich konnte dem Mandanten daher am Telefon den Standard-Rat erteilen: Außer seinem Namen und seine Anschrift solle er nichts sagen. Auch und gerade, wenn er so unschuldig ist, wie er mir erzählte.

Ich habe dann die Polizeibeamtin gebeten, ihn nicht (weiter) zu vernehmen. Sie hat sich an meine Bitte gehalten und den Mandanten dann nicht weiter befragt.

Ein paar Stunden nach seiner Entlassung rief der Mandant mich wieder an. Er wollte sich nochmal bei mir bedanken, daß ich ihn „rausgeholt“ hätte. Er sei nun gerade auf dem Weg zur Polizei. Um dort mal eindeutig klarzustellen, wie das Ganze sich wirklich abgespielt hat.

Ich mußte mir auf die Zunge beißen, um ihm die naheliegende Frage nicht zu stellen. Statt dessen habe ich ihn mit gesetzten Worten darauf hingewiesen, daß dies keine schlaue Idee sei. Es hat ein wenig gedauert, aber dann haben wir uns darauf geeinigt, daß er besser statt zur Polizei zu uns nach Kreuzberg kommt.

Nun warten wir die Akteneinsicht ab, sprechen dann mit den Verteidigern der Mitbeschuldigten und sehen weiter. Ob der Mandant dann Gelegenheit bekommen wird, seine wahre Geschichte zu erzählen, entscheiden wir später. Viel später.

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Unser Kammergericht. Aber sowas von schnell.

Gegen den Beschluß einer Strafvollstreckungskammer beim Landgericht hatte ich „Sofortige Beschwerde“ eingelegt. Und weil das eben „sofort“ sein mußte, konnte ich dieses Rechtsmittel nicht gleich begründen. Ich hatte noch ein paar andere Sachen zu tun; außerdem sollte der Mandant mir dabei helfen. Die Begründung habe ich dann drei Wochen später abgeliefert.

Das war gestern (am Sonntag), gegen 17 Uhr. Die Begründung habe ich sowohl an das Landgericht (iudex a quo) als auch an das Kammergericht (Rechtsmittelgericht – iudex ad quem) gefaxt.

Heute (am Montag) kam die Entscheidung des Kammergerichts, ebenfalls per Fax. Drei Seiten lang, unterschrieben von drei Richtern. Binnen weniger als 24 Stunden. Whow.

Damit hätte ich nicht gerechnet … niemals. Besten Dank in die Elßholzstraße!

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Kreuzberger Verhältnisse in der Oase

Ich war eigentlich der Ansicht, daß die letzten noch lebenden Anarchisten die Kreuzberger Radfahrer sind. Ok, vereinzelt dürfte es noch ein paar Neuköllner sein, die die StVO, soweit sie Radfahrer betrifft, mit minus eins ( -1) multiplizieren.

Anarchie in Kreuzberg

Aber offenbar es gibt noch mehr von diesen Überlebenskünstlern, und zwar in einer Ecke Europas, in der ich ausschließlich rechtschaffene und gesetzestreue Verkehrsteilnehmer auf blank geputzten Rädern mit funktionierenden Rücklichtern und Reflektoren in den Speichen vermutet hätte:

Generell stelle ich fest, dass Velofahrer in der Schweiz sich nicht um Vorschriften kümmern und sehr allergisch reagieren, wenn sie von Polizei oder Dritten auf missachtete Vorschriften aufmerksam gemacht werden…

berichtete der helvetische Markus Felber in seinen Kalenderblättern.

Anarchie in der Oase

Anarchie in der Eidgenossenschaft? Ich bin entsetzt!

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Explodierende Akteneinsicht

Die Hauptverhandlung soll am 14. September beginnen. In der vergangenen Woche habe ich Akteneinsicht beantragt. Diesem Antrag wurde kurzfristig stattgegeben:

Die Ermittlungsakten Bd. I bis IV sowie die Sonderhefte Bd. I bis VII liegen auf der Geschäftsstelle zur Abholung und Mitnahme in Ihre Kanzlei für drei Tage bereit. Die Beweismittelordner können nur auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

schreibt mir das Gericht. Soweit, so gut normal.

Am Freitagvormittag war ich auf der Geschäftsstelle. Die freundliche Mitarbeiterin übergab mir die Akten und Sonderhefte. Sodann forderte sie mich auf, ihr zu folgen. In’s „Lager“, sagte sie mir. Das kannte ich noch nicht.

Sie führte mich in einen fensterlosen Raum von etwa 80 qm, der voll gestopft war mit Kartons, wie ich sie von unserem Kanzleiumzug noch in Erinnerung hatte. Acht Stück dieser Papp-Container betrafen mein Verfahren, teilte mir die Mitarbeiterin mit. Jeder dieser Kartons war vollgepackt mit Aktenordnern („Leitzordner“). Die könne ich mir jetzt ja mal eben anschauen, meinte die Mitarbeiterin mit einem grausamen Lächeln. Nein, ich habe das Lager ganz ruhig und ohne zu laut zu schreien wieder verlassen.

Denn: Ich bin mir sicher, daß für die Hälfte der Vorwürfe bereits am 4. Oktober das Verfahrensende erreicht sein wird. Für sie läuft an diesem Tage die absolute Verjährungsfrist ab. Und es sieht nicht so aus, daß die Beweismittel in den Umzugskartons bis dahin in den Prozeß eingeführt werden können, damit das Gericht ein (Teil-)Urteil sprechen kann.

Schließlich sind da noch diese beiden Computer, die drei mobilen Festplatten und die Kiste mir den CDs. Die dort gespeicherten Daten wurden nämlich auch zur Stützung der Anklagevorwürfe zitiert.

Die Tatvorwürfe, die nach dem 4. Oktober noch übrig bleiben, verjähren dann etwa ein Jahr später. Ich möchte wetten, daß genau das eintreten wird.

Übrigens:
Mein Angebot in der vergangenen Woche, das Verfahren nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Auflage haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht und schließlich noch die Vertreterin der Finanzverwaltung empört abgelehnt.

Man kann der Verteidigung nicht nachsagen, daß sie sich bockig anstellt und das Verfahren böswillig in die Länge ziehen will. Diesmal nicht.

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Applaus: Köln lernt dazu

Die Kölner Justizbehörden haben gelernt. Original-Akten sollte man stabil verpacken, damit sie zuverlässig beim Verteidiger ankommen. Und nicht unterwegs zerflettert werden oder gar verloren gehen.

Vergangene Woche bekamen wir wieder mal eine Akte von diesen Pappnasen Karnevalisten. Diesmal richtig anständig verpackt:

Der Umschlag war ausreichend groß für die Akte und sogar besonders reißfest, mit eingenähten Fäden!

Muß ja mal gesagt werden. Nicht, daß die Kölner meinen, Kreuzberger Strafverteidiger könnten nur herumnörgeln.

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Werbung für einen Fahrradladen?

Ich glaube, da hatten ein paar Leichtathleten einen netten Abend:

Aber frech ist das schon. Ich meine, sowas geht ja eigentlich gar nicht. Das schöne Straßenschild da rechts an der Laterne: Dieser Autoreifen, der gehört da nicht hin!

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Kanzlei-Schutz

Ralf Möbius aus Hannover-Isernhagen, Fachanwalt für IT-Recht, berichtet über den Selbstschutz einer Rechtsanwaltskanzlei:

Die Partner der Rechtsanwaltskanzlei De Bleecker & Asoc. haben sich entschlossen, ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte dauerhaft unter den Schutz schwer bewaffneter Sicherheitsmänner zu stellen und diese vor dem Eingang ihrer Kanzlei zu postieren (Foto).

Mit solchen Spielereien wie die Kollegen in Paraguay geben wir uns hier nicht ab. Das können wir besser:

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Zaubertrank

Am Freitag, 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung.

Hat geholfen. :-)

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Kachelmann: Befangener Richter?

Der Kollege Udo Vetter berichtet im lawblog über den Artikel der Baseler Zeitung über das Verfahren, das in Mannheim gegen Herrn Kachelmann geführt wird. Es geht in beiden Veröffentlichungen um die mögliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters Michael Seidling, dessen Kammer irgendwann ein Urteil zu sprechen haben wird.

In der Zeitung ist zu lesen:

Richter Seidling sagt gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.»

Udo Vetter kritisiert im Wesentlichen, daß der Richter nicht von dem „mutmaßlichen“ Opfer gesprochen habe; nur in einem einleitenden Halbsatz stellt er die Frage:

Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage …

Sein weiterer Beitrag problematisiert die Glaubwürdigkeit der Zeitung und die Vollständigkeit des Zitats nicht mehr. Entsprechend fallen die zahlreichen Kommentare aus, für die es festzustehen scheint, daß der Richter tatsächlich so dämlich war, sich derart zu äußern. Das – finde ich – kann nicht zuverlässig behauptet werden. (Nur nebenbei: Das erfolgreiche – historische – Ablehnungsgesuch gegen Herrn VRiLG Bräutigam ist mir bekannt.)

Meine Erfahrung mit den Medien, egal ob es sich nun um diese überflüssigen Gossenblätter handelt oder um die Bürgerlichen oder auch um die taz, zeigt hingegen, daß Zeitungsartikel nicht den Wert eines Wortprotokolls einer Hauptverhandlung haben.

Die Kritik richtet sich daher an Herrn Vetter, der seinen Lesern – sicherlich unbedacht – suggeriert, Herr Seidling steht unmittelbar vor seiner (erfolgreichen) Ablehnung durch die Verteidigung.

Audiatur et altera pars. Das gilt auch zugunsten verdächtiger Richter. Ich bin gespannt, was er sagt wird, wenn er von kompetenter Stelle gehört werden wird.

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Der Verteidiger hat immer Zeit zu haben

Der Kampf mit den Richtern am Amtsgericht um die Terminierung der Hauptverhandlungen wird wohl solange nicht enden, wie neue Richter eingestellt werden. Wenn sich der Verteidiger – mithilfe der Oberlandesgerichte – endlich und mühsam mal den einen Richter erzogen hat, wird dieser versetzt.

Der Nachfolger lehnt dann die beantragte Verlegung eines Termins ab, den er – schließlich hat der Richter ja die Terminshoheit, wo kämen wir denn da hin?! – ohne Rücksprache mit dem Verteidiger festgelegt hat. Und wenn der Verteidiger verhindert ist, dann ist das doch – so die gern vertretene Ansicht – nicht das Problem des (neuen) Richters.

Dann geht das Theater los mit Beschwerden, Ablehnungsgesuchen, Wiedereinsetzungsgesuchen, Rechtsbeschwerden und was das Prozeßrecht sonst noch so alles anbietet. Die Argumente der Richter wiederholen sich genauso wie unsere Textbausteine mit den Zitaten aus der Kammergerichts- und OLG-Rechtsprechung. Meist gibt es dann irgendwann einen neuen Termin, den der Richter dann mit dem Verteidiger abgesprochen hat.

Dieses Spielchen macht ein Richter regelmäßig nur ein einziges Mal mit, beim nächsten Mal greift er „freiwillig“ zum Telefonhörer, bevor er den Termin festsetzt.

Heute teilte uns ein Richter eines kleinen Amtsgerichtes im schönen Lande Brandenburg mit, daß er den Termin nicht wie beantragt verlegen könne. Wenn der Verteidiger verhindert sei, könne er doch einen Vertreter schicken. Außerdem sei das doch kein Fall der notwendigen Verteidigung; der Angeklagte könne ja auch ohne Verteidiger kommen. Und schließlich sei er nicht verpflichtet, den Termin mit dem Verteidiger abzustimmen. Die Terminslage des Gerichts erlaube keine Verlegung und der Angeklagte habe auch einen Anspruch darauf, möglichst schnell abgeurteilt zu werden. Der ganze Sermon eben, den das OLG Brandenburg (und andere Gerichte) reichlich oft wieder zerpflückt hat.

Ein neues Argument hat mich dann aber doch überrascht:

Wie kann es denn sein, daß die Kanzlei Hoenig damit wirbt, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche erreichbar zu sein, wenn der Verteidiger noch nicht einmal Zeit habe, vor dem hiesigen Amtsgericht zu erscheinen? Da kann ja was nicht stimmen!

Genial, was sich manche Dorfrichter mit einem 6-Stunden-Tag bei vollem Gehalt alles einfallen lassen, um sich zu profilieren. Ich bin mir nicht sicher, ob er das wirklich ernst gemeint hat.

Wie der Kollege Burhoff bereits am Mittwoch aus Bayreuth berichtete, scheint es auch dort den einen oder anderen Richter zu geben, der an den Weihnachtshasen glaubt.

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