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Die Polizei macht Punk-Party

Die Hamburger Polizei hatte ein paar Kollegen aus Sachsen-Anhalt eingeladen, sich das Schanzenviertel einmal gemeinsam anzuschauen. Nach dem Besuch wurden die Gäste standesgemäß untergebracht, im Steigenberger Treudelberg. Die Nobelherberge verspricht nämlich:

Sie suchen noch nach dem gewissen Etwas um Ihre Veranstaltung zu etwas Besonderem zu machen? Was wäre idealer, als zwischendurch eine aktive, sportliche oder kulinarische Pause einzulegen? Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Rahmenprogramm, welches jeden einzelnen Ihrer Teilnehmer aufs Neue motivieren wird!

Aktiv, sportlich und kulinaisch. Das ist das, was die Sachsen-Anhaltiner brauchen, dachten sich die Hamburger. Und trafen den Nagel auf den Kopf. Es muß eine geile Party gewesen sein, berichtet NDR Online:

Ein volltrunkener Beamter in Uniform erbrach sich auf dem Hotelflur, andere stürmten eine Hochzeitsgesellschaft und belästigten die Gäste. Außerdem seien Hotelangestellte verbal attackiert worden.

Ich wußte es: In jedem Polizeibeamten steckt ein Punk! 8-)

Danke an Zippe für den Hinweis auf den Bericht. crh

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Kachelmann goes home

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 29. Juli 2010 (3 Ws 225/10) beschlossen und

der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Quelle: OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 29.07.2010

Na bitte, es gibt – jetzt plötzlich (?) – keinen dringenden Tatverdacht mehr:

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Schlagartig wurde das Wetter in Kreuzberg besser.

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Niedergelegt

Der Verteidiger der ersten Instanz hatte für seinen Mandanten noch Berufung eingelegt. Ein paar Wochen später schreibt er an das Gericht:

Ich frage mich, warum er seinen ehemaligen Mandanten verrät. Das Gericht geht es nichts an, wer das Mandat beendet hat; auch der Grund für das Mandatsende unterliegt der Schweigepflicht.

Auch wenn sich ein Verteidiger über das Verhalten seines Mandanten ärgert und er ihm – aus welchen Gründen auch immer – die Akte vor die Füße wirft: Die Mitteilung an das Gericht (oder die Staatsanwaltschaft) darf nur lauten:

Das Mandat ist beendet.

Oder:

Ich verteidige Herrn Bullmann nicht mehr.

Jede Information darüber hinaus berührt den roten Bereich des § 203 StGB. Aber damit kennen sich viele Hobbyverteidiger eben auch nicht aus.

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Macht Migration dumm?

Sarrazin war im Juni bei einer Veranstaltung in Darmstadt aufgetreten. Dabei hatte er die Befürchtung geäußert, das schwächere Bildungsniveau vieler Zuwanderer wirke sich negativ auf Deutschland aus. „Wir werden auf natürlichem Weg durchschnittlich dümmer“, hatte er gesagt.

berichet die Berliner Morgenpost.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt prüft nun, ob diese Dummheit Behauptung eine Volksverhetzung darstellen könnte.

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Glückskeks

Wo er Recht hat, hat er Recht, mein Glückskeks. 8-)

Da kommt mir eine Idee: Vielleicht sollte ich selbst mal paar Zettel in Kekse verstecken und sie neben das andere unverzichtbare Hilfsmittel unserer Kanzlei legen. „Nur Geduld, Ihr Verteidiger schafft das schon!“ oder „Keine Panik, Ihr Verteidiger holt Sie da wieder raus!“ wären ein schon ‚mal ein paar erste Ideen …

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Das Ende der Geduld – Bestellt

Nachdem ich mich am vergangenen Wochenende mit Revisionen beschäftigt habe, soll’s am kommenden Sonntag dann etwas entspannter zugehen: Ich bin gespannt auf das Buch von Kirsten Heisig.

Die Neuköllner (Jugendgerichts-) Szene dürfte – auch vor dem Hintergrund der traurigen Ereignisse Ende vergangenen Monats – ein wenig kurzweiliger sein als das trockene Revisionsrecht.

Lieferung bis Donnerstag, 29. Juli

Das reicht.

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Strafverfolgungswahn

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als 10 Jahren. Es gibt u.a. einen Zeugen, der ihn schwer belastet. Eben dieser Zeuge sitzt bei seiner Vernehmung ca. 3 Meter entfernt von dem Angeklagten.

Irgendwann in einer Vernehmungspause, in der sich Strafkammer und Verteidigung über Verfahrensfragen austauschen, entsteht ein mittlerer Tumult. Die beiden Kontrahenten haben sich „unterhalten“. Er sei ein „Hurensohn“, lies der Angeklagte – wie später berichtet wurde – lautstark in Richtung des Zeugen vernehmen.

Sofort schaltet sich die Staatsanwältin ein und beginnt erkennbar einen Vermerk zu schreiben; sie fragt die anderen Beteiligten, ob sie das gehört hätten und den Zeugen, ob er einen Strafantrag stellen würde.

Der Verteidiger schlägt die Hände vor die Augen und schüttelt mit dem Kopf. Bei einer zweistelligen Straferwartung nun noch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Beleidigung einzuleiten, die eigentlich Ausdruck einer szenetypischen Umgangsform ist, grenzt nun wirklich an Irrsinn.

Unter den Verfahrensbeteiligten jedenfalls scheint ein geheimnisvoller Virus die Hörfähigkeit vorübergehend stark beeinträchtigt zu haben … gehört hat das böse Wort wohl niemand so richtig.

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Kollegialität aus der untersten Schublade

Einer der 19 20 21 Verstorbenen war auch ein beliebter und stets hilfsbereiter Teilnehmer an einer Mailingliste für Rechtsanwälte. Die Nachricht von dem Tod des 38-jährigen Kollegen, die heute über die Liste ging, lies niemanden ungerührt. Das Unglück war für die „Listigen“ nur bis dahin eines, das weit weg ist. Plötzlich war der persönliche Bezug vorhanden. Ich bin nachdenklich geworden …

Ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Steuerberater ist, drückte sein Befinden auf folgende Weise aus:

… sorry aber es ist nicht nur die Veranstaltung selbst bei der man bestimmt einiges besser machen könnte – ja, es sind auch die Leute, die da hingehen.

Wer zu so einer Veranstaltung geht ist m. E. der Natur nach jemand, der alles auf die Leichte Schulter nimmt und das ist alles andere als verantwortungsbewußt: Alkohol schon im Vorfeld, und wenn jemand da Bedenkenträger ist heißt es „ach so ein Spießer“.

Das hab ich mir heute gedacht und ich glaube nicht, daß wir alle jetzt in allertiefster Trauer sein sollten, nur weil ein Listenmitglied leider verstorben ist.

Ich darf hier nur denken, aber nicht schreiben, was ich von diesem Rechtsanwalt und Steuerberater halte.

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Eine riesige Drogen-, Alkohol- und Sexorgie

Eva Hermann kennt die Ursachen dafür, daß

Die Loveparade in Duisburg […] zu einem Sodom und Gomorrha mit katastrophalen Folgen geworden …

ist. Auf den Seiten des Kopp-Verlags („Informationen, die Ihnen die Augen öffnen„) stellt sie fest:

Die unheilvollen Auswüchse der Jetztzeit sind, bei Licht betrachtet, vor allem das Ergebnis der Achtundsechziger, die die Gesellschaft »befreit« haben von allen Zwängen und Regeln, welche das »Individuum doch nur einengen«. Wer sich betrunken und mit Drogen vollgedröhnt die Kleider vom Leib reißt, wer die letzten Anstandsrnormen feiernd und tanzend einstürzen lässt, und wer dafür auch noch von den Trägern der Gesellschaft unterstützt wird, der ist nicht weit vom Abgrund entfernt. Die Achtundsechziger haben ganze Arbeit geleistet!

Fritz Teufel und Rudi Dutschke sind Schuld! Und noch einer:

Eventuell haben hier ja auch ganz andere Mächte mit eingegriffen, um dem schamlosen Treiben endlich ein Ende zu setzen.

Gott sei Dank (sic!), daß es immer eine(n) gibt, der genau Bescheid weiß.

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Frustrierter Beamter

Es ging um Überweisungsbetrug. Irgendjemand hat versucht, über gefälschte Überweisungsaufträge ein fremdes Konto leer zu räumen. Derjenige, der die Aufträge in die Briefkästen der Banken eingeworfen hatte, behauptet, mein Mandant sei derjenige, welcher … Weitere Beweise finden sich auch nach der durchgeführten Durchsuchung der Wohnung und der Geschäftsräume meines Mandanten nicht.

Die Staatsanwaltschaft ist gesprächsbereit. Wir erörtern die erkennungsdienstliche Behandlung – also insbesondere Fingerabdrücke – meines Mandanten. In der Zwischenzeit hatte sich aber herausgestellt, daß die sichergestellten Aufträge keine Spuren tragen. Die Abnahme von Fingerabdrücken war damit auch für die Staatsanwaltschaft aus strafprozessualer Sicht entbehrlich.

Aber offenbar hatte der Polizeibeamte, immerhin ein Kriminalhauptkommissar, Mitleid mit dem Geschädigten. Und er mochte meinen Mandanten wohl auch nicht. Einen Grund für diese Aversion gibt es eigentlich nicht, mein Mandant ist bislang noch nicht „polizeilich in Erscheinung getreten“. Und das, obwohl er Migrant ist. Darüber wunderte sich der Polizist ganz besonders.

Dieses Mitleid und diese Aversion scheinen den KHK dazu veranlaßt zu haben, eine recht schlampig begründete (erneute) Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zu verfügen.

Diesmal war der Rechtsgrund für die Anordnung nicht mehr wie zuvor „Ermittlung begangener Straftaten“ (§ 81b 1. Alt.), sondern dem Kommissar ging es um die Verhinderung künftiger Straftaten (§ 81b 2. Alt. StPO).

Allein die fehlende Begründung für die polizeibeamtliche Prognoseentscheidung wird diesen Bockmist aus formellen Gründen bereits vor dem Verwaltungsgericht zu Fall bringen. Aber auch inhaltlich ist die Anordnung nicht haltbar. Es gibt keinerlei Grund dafür anzunehmen, daß mein bislang unbescholtener, in Lohn und Brot stehender Mandant künftig Straftaten begehen wird.

Ich habe den Beamten telefonisch darauf vorbereitet, daß ich meinem Mandanten geraten habe, von den Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, die das Gesetz ihm zur Verfügung stellt: Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung an die Polizei und gleichzeitig auch an das Verwaltungsgericht.

Der Beamte gab sich enttäuscht:

Wenn die Geschädigten doch bloß auch so viel Rechte hätten wie die Täter …

Solch ein Statement eines Ermittlungsbeamten sollte meiner Ansicht nach zu sofortigen Versetzung in den Kohlenkeller zum Staubwischen zur Folge haben. Zeigt dieser unscheinbare Satz doch, daß der KHK von seiner Arbeit, die er tagtäglich verrichten sollte, keine Ahnung hat. Aber das wird ihm das Verwaltungsgericht nun gern auch schriftlich mitteilen.

Weitere Einzelheiten zu dieser Art der Verteidigung vor dem Verwaltungsgericht habe ich in diesem Beitrag bereits einmal beschrieben.

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