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Jahresarchive: 2018
Abofalle reloaded
Eigentlich dachte ich, die Zeiten der klassischen Abofallen sind vorbei und auch strafgerichtlich weitestgehend abgearbeitet. Aber derzeit gibt es einen Nachzügler, die Datenschutzauskunftszentrale.
So sieht es aus, das aktuelle Angebot, auf entspanntem Wege dreimal 498,00 Euro zzgl. 19% USt. durch den Kamin zu jagen:
Wenn man sich den Text unter der irritierenden Überschrift „Leistungsübersicht“ auf dem Formular genauer anschaut, wird deutlich, wie die Jungs versuchen, wenig intelligenten aufmerksamen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Bauernfängerei setzt sich dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (pdf – Markierungen von mir) fort; aber wer liest sowas schon.
Die Zivilisten unter den Lesern werden den beabsichtigten Vertragsschluß mit links und 40 Fieber ins Nirvana schicken. Die strafrechtliche Komponente stellt selbst an durchschnittliche begabte Staatsanwälte keine überzogenen Antworten.
Mich würde interessieren, wer hinter dieser Aktion steht. Und wie diese Jungs auf das schmale Brett gekommen sind, zu versuchen, ausgerechnet einem Strafverteidiger mit reichlich Abofallenerfahrungen so einen alten Mist unterzuschieben.
Übelste Staatsanwältin
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich selbst gern als objektivste Behörde der Welt. Professionell arbeitende Staatsanwälte sind tatsächlich auch meist objektiv.
Es gibt aber üble Ausnahmen, wie dieser Anklagesatz zeigt:

Was will die Anklageverfasserin dem Leser – bzw. dem Gericht – damit sagen, wenn sie von einer Beschimpfung „auf das Übelste“ schreibt? Daß es ihr nicht gelungen ist, den Schaum vom Mund zu wischen, bevor sie sich an die Schreibmaschine gesetzt hat? Solidarität mit einer Mitbeamtin?
Professionelle Objektivität liest sich anders.
Objektiv richtig ist übrigens die krankheitsbedingte Impulskontrollstörung des Angeschuldigten. Aber so etwas übersieht man schon einmal, wenn’s einem schlecht geht. Darum kümmert sich dann der Verteidiger.
Richtiger Riecher: Justizwillkür des AG Tiergarten
Über unser Kontaktformular erreichte mich eine Mandatsanfrage mit dem Betreff:
Justizwillkür des AG Tiergarten gegen mich
Das ist bereits ein erster Hinweis darauf, daß es nicht das Lieblingsmandat eines Strafverteidigers sein wird, das mir da angetragen wurde.
Im Text lese ich dann nach einem Lob meiner Heimatstadt Siegen, meiner Universitätsstadt Marburg und unserer Mandanteninformationen.
… und ich die sehr guten Hinweise und Musterbriefe von Ihnen fand. Es macht Sinn, meine Verteidigung nicht selbst in die Hand nehmen zu sollen, sondern Sie zu bitten die vom AG unter 555 Cs …. gewährte Pflichtverteidigung zu nehmen und ich würde Sie melden, dann sind mehr als 500 € Ihnen sicher.
Einmal abgesehen davon, daß „Cs-Sachen„, also Strafbefehls-Verfahren, regelmäßig keine Fälle der notwendigen Verteidigung sind, die wir grundsätzlich gern und regelmäßig übernehmen.
Der Hinweis …
Ich habe keine Straftat begangen, man hält mir eine Beleidigung vor, die aber keine ist nach den Regeln der Gesetze und der Rechtsprechung. Weitere Fälle schmerzen mich aus [Stadt in Sachsen] und [Stadt in Meck-Pomm] könnten Sie auch übernehmen.
… ist ein weiteres Indiz auf anstrengende Zeiten, die auf mich zukämen, wenn ich das Mandat annehmen würde. Die habe ich auch so schon, deswegen habe ich dem Absender höflich geschrieben:
Zur Zeit bin ich mit anderen Mandaten stark ausgelastet, so daß ich Ihnen leider nicht weiterhelfen kann. Meine freien Kapazitäten sind erschöpft; das ist für Sie mißlich, aber leider nicht zu ändern, wenn ich nicht meine Gesundheit und meine Ehe riskieren möchte. Ich bitte daher höflich um Ihr freundliches Verständnis.
Ein paar Minuten später erhalte ich diese Reaktion:
Schade, das stimmt doch gar nicht,wenn man in Berlin ist,hilft man immer und vor Allem ist hier wenig zu tun, drei Briefe schreiben und Pflichtverteidigung kassieren, schade, schade, einfach schade,warum rufen Sie nicht mal wenigstens an,weil sie da nicht so lügen können wie in der Mail,guten Morgen Herr Jurist, schade, für das Benehmen.
einfach nur schlimm was Sie dort machen, löschen Sie doch Ihre Webseite.
Es ist gut, daß ich mir im Laufe der letzten 22 Jahren den richtigen Riecher zugelegt habe und weiß, wie ich mit meiner Zeit besser umgehen kann, als mich mit solchen Menschen zu beschäftigen. 500 Euro für schlechte Laune bei der Arbeit sind kein reeler Gegenwert.
Freiwilliger Unsinn und ein Wunder
In einer nicht geringwertigen Wirtschaftsstrafsache wollte die Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführen. Der Mandant erhielt eine entsprechende Ladung.
Für’s Fachpublikum:
Es ging um die erste Alternative des § 81 b StPO.
Für’s gemeine Volk:
Man hatte Fingerabdrücke auf einer Urkunde gefunden, die die Polizei mit den Fingern des Mandanten vergleichen wollte.
Gegen so eine ED-Anordnung kann man sich nicht gut wehren, deswegen habe ich dem Mandanten geraten, kein Theater zu machen und die Prozedur über sich ergehen zu lassen.
Es stellte sich heraus: Entweder hat sich der Mandant neue Finger zugelegt, oder die Urkunden nicht angefaßt. Soweit, sogut.
Jetzt bekomme ich die Akteneinsicht. Irgendwo in den Tiefen des dritten Bandes, ganz unten links, finde ich zufällig diese handschriftliche Notiz des Ermittlungsbeamten:
Obwohl ich dem Mandanten in epischer Breite erklärt hatte, daß er erstens EISERN schweigen und zweitens sich nicht zu der Abgabe einer DNA-Probe überreden lassen sollte, hat er sich nur an den ersten Rat gehalten (Was nicht sonderlich schwer war, weil der Polizeibeamte keine Ahnung hatte, worum es ging, und er nur die Fingerspitzen konservieren w-/sollte).
Nun wird die Desoxyribonukleinsäure des Mandanten bis zum Ende aller Tage in den Katakomben der Polizeidatenbanken vor sich hinschlummern, bis irgendwann einmal ein Zigarettenstummel neben einem toten Tankwart untersucht wird … oder sowas Ähnliches. Wenn nicht irgend ein Wunder geschieht …
Manchmal kann eine Bezahlung der Beratung durch einen Strafverteidiger wirklich rausgeschmissenes Geld sein.
Update, Wunder in Band 6 der Akte:
Das Kriminaltechnische Institut schreibt 2 Monate nach dem „freiwilligen“ Besuch meines Mandanten auf der Wache an den Ermittlungsführer bei der Polizei:

Glück gehabt. Nochmal macht der Mandant das nicht freiwillig. Seine Investition hat sich am Ende dann doch rentiert.
Gemütlich. Nicht.
In dem Durchsuchungsbeschluß war die Steuerfahndung Hagen als Antragstellerin bezeichnet. Irgendwo in den Akten fand ich dann auch das Aktenzeichen der Finanzermittler.
Was fehlt dem Strafverteidiger?
- Richtig: Die Anschrift und die Kommunikationsdaten der Ermittlungsbehörde.
Wer findet sie heraus?
- Google!
Einen Mausklick weiter werde ich von den Finanzbeamten herzlich begrüßt:

Bitte drückt mir (und meiner Mandantin) die Daumen, daß die Stimmung, die diese Fassade verbreitet, noch nicht auf die Seele der Steuerfahnder übergegriffen hat.
Wenn ich da jeden Morgen reingehen müßte, würde ich mir eine Schlafbrille und einen Blindenhund anschaffen. Hoffentlich sieht das da drin besser aus …
Die Straftat, der § 31a BtMG und der Staatsanwalt
Es war ein Zufallsfund. In dem Koffer des Mandanten wurden bei dessen Einreise am Flughafen ein paar wenige Gramm Marihuana gefunden. Und zwar von den Zöllnern, die den Koffer geöffnet hatten.
Das Cannabis war sorgsam verpackt in Döschen, die darauf hindeuteten, daß es sich um Gras aus der Apotheke handelt.
Der Mandant ist amerikanischer Staatsbürger und kommt aus Kalifornien. Dort hat man den Unsinn abgeschafft, den Besitz THC-haltiger Produkte unter (heftige) Strafe zu stellen.
Hier in Deutschland sieht das anders aus. Der Besitz von Cannabis – egal in welcher Form – ist grundsätzlich strafbar, wenn man dafür, wie die allermeisten Kiffer, keine behördliche Erlaubnis hat.
Deswegen mußte nach dem Fund der Drogen in dem Koffer auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dagegen hat der Rechtspositivist keine Einwände und die Ermittlungsbehörden auch keine Wahl.
Ich habe nach Einsicht in die Ermittlungsakte eine relativ übersichtliche Verteidigungsschrift verfaßt, mitgeteilt, daß mein Mandant sich durch Schweigen verteidigt, auf die mutmaßliche Herkunft des BtM aus der Apotheke und die Gesetzeslage im Heimatland meines Mandanten hingewiesen und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Soweit das übliche Unaufgeregte.
Erwartungsgemäß kam auch die entsprechende Einstellungsnachricht. Allerdings konnte sich der Staatsanwalt ein Nachtreten nicht verkneifen:

Ich frage mich, was diesen Strafverfolger dazu veranlaßt, mich auf die Rechtslage hinzuweisen; ob er mich für blöd hält?
Seine Fähigkeiten hingegen scheinen aber das Laienniveau der Boulevard-Presse nur unwesentlich zu überschreiten.
Ich jedenfalls habe gelernt, daß die Feststellung, ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht, allein einem Richter zusteht. Ein Staatsanwalt hat die Aufgabe, den Verdacht zu formulieren. Mehr nicht.
Und wenn das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt wurde, hat ein Richter gerade nicht die durch meinen Mandanten begangene Straftat festgestellt. Und was das bedeutet, kann der schneidige Staatsanwalt ja mal in Art. 6 Abs. 2 EMRK nachlesen. Oder einen Reporter vom Boulevard befragen; die kennen sich manchmal besser damit aus als ein Staatsanwalt.
Das Bittebittebitte einer Zivilrichterin
Aus der „Kurzmitteilung“ eines großen Amtsgerichts in einer Zivilsache:

Ich verstehe ja, daß es Richter nicht leicht haben in ihrem Beruf. Zu wenig Leute, zuviel Fälle, keine technische Unterstützung. Den Job wollt‘ ich nicht machen.
Aber wenn ich ihn machen täte, würde ich mich nicht auf dieses Niveau herablassen und einen Rechtsanwalt anbetteln, mir das Urteilschreiben zu ersparen.
Moabiter Justiz: … Kontrolle ist besser.
Wenn man als Inhaber eines Hausausweises im Parkhaus des Kriminalgerichts parken wiil, kostet das (seit ein paar Jahren) pro Einfahrt den Betrag in Höhe von 2,50 Euro. Wirft man diese in den maschinellen Schrankenwärter, kommt erst ein Zettelchen unten raus, danach gibt die Schranke die Einfahrt frei und man darf bis zum Abend dort parken.

Jetzt gibt es eine Neuerung. Bislang habe ich dieses Zettelchen erst ins Portemonnaie gesteckt und dann der Buchhaltung zugeführt. So einfach geht das jetzt nicht mehr.

Der Schrankenwärter fordert zur gut sichtbaren Ablegung der Eintrittskarte hinter der Winschutzscheibe auf.
Und damit das auch dem allerletzten Parkhausbefahrer klar ist, gibt es noch anderenorts entsprechende Hinweise:

Juristen mit zwei Staatsexamina wissen, daß Regeln nur dann einen Sinn haben, wenn ihre Einhaltung auch überwacht wird. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, daß ein oder mehrere Wachtmeister dazu abgestellt werden, die Einfahrtsberechtigung zu überprüfen.
Wenn man sich jetzt einmal ein enges und vollgestelltes Parkhaus vorstellt, in dem die PKW vorwärts mit der Schnauze zur Wand einparken, kann man sich vorstellen, daß schon einmal ein halber Tag draufgehen kann, wenn ein einsamer Wachtmeister im Parkhaus seinen Kontrollgang macht.
Und nun stellt sich einem verständigen Menschen die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Moabiter Kontrolleinrichtung. Eigentlich kommt man mit dem Auto nur dann in’s Parkhaus, wenn man den Automaten mit Geldstücken füttert, damit er die Schranke nach oben fährt. Bleibt die Schranke mangels Fütterung unten und man fährt trotzdem ins Trockene, gibt es an der einen oder andere Stelle Kratzer.
Aber man wäre ja kein Strafjurist, wenn man nicht über ein gewisses Quantum krimineller Energie verfügen würde.
Dem Vernehmen nach soll es insbesondere einige unterbezahlte Richter und Staatsanwälte geben, die an der Schranke dem (zahlenden) Vordermann so dicht auffahren, daß die Schranke nicht mehr zwischen die beiden Autos paßt (oder ein Sensor deren Absinken verhindert), und sich so den unbezahlten Eintritt verschaffen.
Und um diesen unerhörten und grob staatskassenschädlichen Mistbrauch zu verhindern, setzt die Moabiter Justiz auf die intensive Kontrolle durch hauseigene Wachtmeister, die in langen Wochenendseminaren zu qualifizierten Parkwächtern ausgebildet wurden.
Ich bin auf die Sanktion gespannt, die ergeht, wenn ich mein Zettelchen weiter ohne Umweg über das Armaturenbrett ins Portemonnaie stecke …
Tom Schreiber: Brüllender Abgeordneter
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Wenn ich mir in den letzten Wochen und Monaten das Verhalten von einer bestimmten Sorte Bundes- und Landtagsabgeordneter anschaue, stellt sich mir die Frage, warum oft nur Badewannenstöpsel als plump bezeichnet werden.
In aller Regel sitzen solche verbalen Katheterbeutel vom jeweiligen Präsidenten aus gesehen ziemlich weit rechts.
Es gibt aber Ausnahmen. Tom Schreiber ist so eine; an anderer Stelle hat der SPD-Direkt-Kandidat bereits seine Qualitäten unter Beweis gestellt vorgetäuscht.
Schreiber kann aber nicht nur im Abgeordnetenhaus dummes Zeug schwätzen, sondern auch auf Twitter.
Dort erzählt er stolz, daß er sich auf das Niveau besoffener Fußballfans begeben kann. Um anschließend zum Rundumschlag auf Strafverteidiger auszuholen.

Ich habe die Unterhaltung an der Stelle nicht fortgeführt. Denn selbst der Gewichtheber aus dem Fitness-Center würde zu dieser Art der Argumentation sagen: Nä, der ist mir zu prollig!
Admiror, o paries, te non cecidisse ruinis, qui tot scriptorum taedia sustineas.
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Bild: © Sibylle Hardt / pixelio.de
Update:
Tom Schreiber setzt das Gespräch auf seine Art fort:

Und noch eine Reaktion auf den Blogbeitrag:

Ein weiteres Statement des Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang:

Intellektuelle und rhetorische Fähigkeiten sind – zu meinem großen Bedauern – sehr ungleich unter den Menschen verteilt.
Zustände im Kriminalgericht
Ein schönes Beispiel dafür, wie es um die Berliner Strafjustiz bestellt ist, landete gestern in unserem Briefpost-Eingang:

Kurz zum bisherigen Verfahrensgang:
- Vorfallszeit: 2004
- Anklage: 2010
- Eröffung vor dem Amtsgericht: 03/2011
- Beginn der Verhandlung: 05/2011
- Hauptverhandlungstermine: 9
- Urteil mit mäßig hoher Geldstrafe: 12/2012
Gegen das Urteil hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Die ersten Versuche, eine Hauptverhandlung vor der Berufungskammer durchzuführen, fanden im Mai 2015 statt. Das Gericht hat zu 6 Terminen ab Mitte Dezember 2015 geladen.
Diese Termine wurden „aus dienstlichen Gründen“ Anfang Dezember 2015 aufgehoben:
Um Verständnis für diese aus Gründen der Prozessleitung notwendig gewordene Maßnahme wird gebeten.
Im April 2017 haben Verteidigung und Gericht 6 neue Termine ab Januar 2018 vereinbart, zu der wieder alle Beteiligte und 8 Zeugen geladen wurden. Im Oktober 2017 teilte das Gericht mit, es seien weitere 13 Zeugen zu den Terminen im Januar geladen worden.
Die Aufhebung dieser Termine erfolgte Mitte Januar 2018.
Im März 2018 kam die Ladung zu 3 Terminen im Dezember 2018. Vor ein paar Tagen trudelte die Abladung ein, die die oben abgebildete Belletristik enthielt.
Angeklagt sind Anfängerfehler, die ein seinerzeit junger, heute etablierter Rechtsanwalt aus Gutgläubigkeit gemacht hat. Passiert ist am Ende nichts, ein Schaden ist durch das Verhalten des Kollegen nicht entstanden. Andere damals an den Vorfällen Beteiligte haben ihre teils langjährigen Freiheitsstrafen abgesessen.
Die Staatsanwaltschaft stellte sich stets den wiederholten Vorschlägen (auch) des Gerichts entgegen, das Verfahren gegen Auflagenzahlung einzustellen.
Die (aktuell) Vorsitzende der Berufungskammer tut mir Leid. Ich werde mal recherchieren, wann mit ihrer Pensionierung gerechnet werden kann.

