Übelste Staatsanwältin

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich selbst gern als objektivste Behörde der Welt. Professionell arbeitende Staatsanwälte sind tatsächlich auch meist objektiv.

Es gibt aber üble Ausnahmen, wie dieser Anklagesatz zeigt:

Was will die Anklageverfasserin dem Leser – bzw. dem Gericht – damit sagen, wenn sie von einer Beschimpfung „auf das Übelste“ schreibt? Daß es ihr nicht gelungen ist, den Schaum vom Mund zu wischen, bevor sie sich an die Schreibmaschine gesetzt hat? Solidarität mit einer Mitbeamtin?

Professionelle Objektivität liest sich anders.

Objektiv richtig ist übrigens die krankheitsbedingte Impulskontrollstörung des Angeschuldigten. Aber so etwas übersieht man schon einmal, wenn’s einem schlecht geht. Darum kümmert sich dann der Verteidiger.

__
Bild (CC0): 3dman_eu / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

11 Antworten auf Übelste Staatsanwältin

  1. 1
    kristall says:

    Mmmmh, ich vermute die Frau StA findet die sexuelle Komponente der Beleidigung das „Übelste“ was ein Mann einer Frau antun kann. Also aus meiner Sicht eher Solidarität mit dem eigenen Geschlecht. Das dem Herrn Verteidiger das auf das Übelste aufstößt kann ich verstehen, aber auch Profis sind halt nur Menschen …

  2. 2
    Jürgen says:

    Eine Beleidigung ist das schon, aber ist das die „übelste“ Beschimpfung, die sich die Frau Staatsanwältin vorstellen kann?

    Ich frage mich immer öfter, in welchen Zusammenhängen solche Beamten groß geworden sind (und die ganzen Empörten, die sich in den Medien zu Wort melden ebenfalls)? Besteht die Bundesrepublik nur noch aus geschützten Räumen, in denen Personen wie die Staatsanwältin groß geworden ist und sich auch heute noch bewegt?

  3. 3
    Herbert says:

    Mmh.. ja, es ist durchaus ein wenig ungeschickt von der StA, da es bereits wertend ist und nicht mehr nur beschreibend.
    Aber ich vermute den Ursprung weder in irgendwelchen sexuellen, noch genderspezifischen Voreingenommenheiten, die heutzutage gern als Erklärung für alles zu Rate gezogen werden, sondern schlichtweg darin, dass die Zeugen diese Wortwendung in ihrer Gegenwart gebrauchten, um Tonfall, Mimik und Aggressionsgebahren des Angeklagten zu beschreiben. Diese Wendung wurde dann von der StA in den Bericht übernommen. Natürlich sollte dies so nicht geschehen, weil gerade hier deutlich wird, wie sehr wir uns im Bereich der Vermutungen bewegen.
    Aber mal ganz ehrlich: objektive Staatsanwaltschaft? Ja, in der Theorie. In der Praxis erinnere ich mich an meine Referendarzeit, in der der (zugegebenermaßen noch junge) Richter auf mich zukam, und mich bat, bitte weniger objektiv, sondern mehr reißerisch zu sein und ein höheres Strafmaß zu fordern, als ich tatsächlich für angemessen halte, damit er als Richter nachher einen Kompromiss aussprechen könne, mit dem auch der Angeklagte einverstanden ist…
    Wie soll die Staatsanwaltschaft noch objektiv bleiben, wenn solche Fragen nicht mal aus den eigenen Reihen kommen, sondern von denjenigen, in denen der Bürger die Essenz der Objektivität erhofft.
    Nichtsdestotrotz: auch wenn obiges sicherlich kein Einzelfall sein dürfte, habe ich auch viele hervorragende Staatsanwälte kennengelernt, die ihren Beruf vorbildlich ausführen.

  4. 4
    Obergefreiter Klosewitz says:

    Immerhin nur „auf das Übelste“ und nicht „aufs Gröbste“!

  5. 5
    Bernd says:

    @Obergefreiter Klosewitz
    Die drei Afroamerikaner beleidigen ihre Mutter aufs „Gröbste“. Im Gegenzug bezichtigen sie die drei Afroamerikaner, dass die ihre Mutter gef*ck* haben?

    Geistiger Tiefflieger wäre da doch wohl noch ein Lob für den Herrn Offizier im Video.

  6. 6
    Phil says:

    Oh nein, eine nicht weiter relevante Beschreibung im Konkretum! Schockschwere Not!

  7. 7
    HugoHabicht says:

    @Bernd
    Bezweifle, dass wir dort einen Offizier sehen. Sieht eher nach Schweinerennbahn auf der Schulter aus. Militärisch ist sein Befehl natürlich Schwachsinn, denn ohne Gelaber schießt es sich weit treffsicherer. In der Bronx oder sonstwo.

    Davon abgesehen ist „Motherfucker“ eine etablierte Beleidigung, die einen anderen Sinngehalt hat, als den, den Sie ihr beimessen wollen.

  8. 8
    Der wahre T1000 says:

    Jaja, immer wenn einer ausflippt, dann war das „krankheitsbedingt“. Mag im Einzelfall zutreffen, aber ist eben oft nur eine (Anwalts-?) Ausrede.

    Solange jemand kein Tourette hat, müssen solche Beschimpfungen nicht sein. Wer es trotzdem macht, der hat ein Verfahren an der Backe. Selbst schuld. Allerdings nicht „übel“ selbst schuld.

  9. 9
    SH says:

    Nein, nicht immer ist es krankheitsbedingt. Aber offenbar in diesem Fall. Hätte man als ermittelnder Staatsanwalt zumindest ausschließen können, bevor man „aufs Übelste“ formuliert.

  10. 10
  11. 11