Jahresarchive: 2009

Blödmannsgehilfen

Da schreibt mir ein Leser doch einen Kommentar ins Blog, der auch unter Berücksichtigung der üblichen verdächtigen Rechte den grünen Bereich längst verlassen hat. Aber er macht es ja ganz geschickt:

Autor : Kritiker (IP: 193.200.150.152 , mail152.anonymouse.org)
E-Mail : feucht@froelich.de

Damit läßt sich nichts anfangen. Er bezieht sich allerdings auf einen Kommentar, der er unter einem anderen Absender geschrieben hat:

Autor : derRösrather (IP: 87.79.223.71 , xdsl-87-79-223-71.netcologne.de)
E-Mail : bier@her.de

Diesen Kommentar hatte ich bereits „zensiert“, weil allerlei dummes Zeug enthielt.

Anders als der Kommentar davor, der war eigentlich noch ganz in Ordnung, deswegen hat der Autor ihn auch fast mit seinem vollständigen Rubrum unterschrieben:

Autor : derRösrather (IP: 87.79.223.71 , xdsl-87-79-223-71.netcologne.de)
E-Mail : horstoster@freenet.de

Liebe Straftäter. Das Internet ist spätestens seit Wolfgang Schäuble kein rechtsfreier Raum mehr. Und anonym auch nicht, jedenfalls wenn man sich so dusselig anstellt.

Update:
Der Herr hat mir soeben eine eMail geschrieben. Sozusagen als Bestätigung der Richtigkeit der obigen Ausführungen. Das ist ja nun echt anspruchslos geworden, das mit der Beweisführung.

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Die Richterin und die Faxbedienung

Aus einer Gerichtsakte:

leere Seiten-443

Ist ja auch schwierig, diese neuartige Technik zu verstehen. Ich hab’s mir verkniffen, mit „feixenden Grüßen“ zu salutieren. Immerhin, sie hat’s ja noch rechtzeitig gemerkt. ;-)

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Aufgeweckter Vollstrecker

Aus der freundlichen Vollstreckungsankündigung eines westdeutschen Finanzamts:

Für Rückfragen stehe ich unter der oben genannten Telefonnummer in der Zeit von 7.30 – 8.30 Uhr zur Verfügung.

Aber sonst geht’s noch?! Als wenn der Mandant zu dieser Zeit schon imstande wäre, die Tastatur seines Telefons zu erkennen, geschweige denn zu bedienen.

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Japanische Mörder

In Japans Todeszellen sitzen jetzt noch 106 Verurteilte, 63 von ihnen kämpfen für eine Revision. Seit 1945 wurden weit über 650 Menschen am Galgen hingerichtet, 2008 waren es 15, dieses Jahr bisher sechs.

Quelle: Martin Fritz in der taz

Nur mal so zwischendurch zur Erinnerung an die Kultur eines asiatischen High-Tech-Landes.

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KaDeWe-Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen die verdächtigen Zwillingsbrüder Abbas und Hassan O. eingestellt. Ein anthropologisches Gutachten, das von den Ermittlern in Auftrag gegeben wurde, habe keine Übereinstimmung mit den Tatverdächtigen festgestellt. Damit werden die Brüder als Täter ausgeschlossen. Das teilte eine Justizsprecherin gestern mit.

Das war’s dann wohl mit der versuchten Aufklärung, ein perfektes Verbrechen?

Nebenbei: Die vormals Hauptverdächtigen haben sich durch Schweigen verteidigt.

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Party am Spandauer Damm

Am Wochenende wird wieder einmal am Spandauer Damm gefeiert. Dazu erwarten die Veranstalter zahlreiche Gäste, teils geladene, teils unerwünschte. Manche ungeladene sind jedoch bereits seit Jahren Stammgäste. Ob dann dieses Jahr wieder mal eine Rundfahrt durch die Stadt stattfindet, hängt auch davon ab, ob die Nagelketten zum Einsatz kommen.

Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß, beim Feiern und beim Arbeiten.

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Richterliche Retourkutsche

Die Richterin B. wollte weder den Termin verlegen, (nur) weil ich wegen eines anderen Termins in Westdeutschland verhindert war, noch wollte sie mir die Akte übersenden. Ich solle mir die Akte auf der Geschäftsstelle abholen. Ich habe in meine Kiste mit den Textbausteinen gegriffen, Beschwerde erhoben und gleich mal das Ablehnungsgesuch mit auf’s Fax gelegt.

Zwei Tage später erhielt ich ein Fax von der Richterin:

werden Sie darauf hingewiesen, dass der Hauptverhsndlungstermin am 27. Juli 2009 solange Bestand hat, bis Sie seitens des Gerichts über eine Terminsaufhebung informiert werden.

Das westdeutsche Gericht hatte (wegen dieser Richterin?) Mitleid mit mir und hat den Termin aufgehoben, so daß ich heute morgen zur Richterin B. fahren konnte. Sie rief die Sache auf, stellte für’s Protokoll die Anwesenheit der Beteiligten fest, setzte das Verfahren aus und schloß die Sitzung sofort wieder. Erst müsse ja über den Befangenheitsantrag entschieden werden, teilte sie triumphierend mit.

Es waren zu diesem Termin nicht nur der Verteidiger, dem diese Unsinns-Veranstaltung offenbar als Maßregel dienen sollte, und sein Mandant geladen, sondern auch noch der Betreuer des Mandanten und vier berufstätige Zeugen.

Das Theater verspricht noch recht unterhaltsam zu werden.

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Empfindlicher Polizeibeamter

Sensibelchen

Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hat ein Beamter eingeräumt, bei einem Einsatz vor einer Woche am Hermannplatz in Neukölln die verbotenen Quarzsandhandschuhe getragen zu haben. Diese Ausrüstung dämpft die Wucht eines Schlages auf die Hand ab – so kann man fester draufhauen.

berichtet Sebastian Heiser in der taz.

Ich denke nicht, daß der Polizeibeamte fester draufhauen wollte. Es hatte bestimmt nur sensiblere Fingerchen als seine Kollegen.

Foto: Pixelio

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Vollmachtsvorlage – Sinn und Unsinn

Das Dauerbrennerthema unter den Strafverteidigern

Vom (Un-)Sinn der schriftlichen „Strafprozessvollmacht“

wird von den Strafverteidigern Jes Meyer-Lohkamp, Hamburg, und Nikolai Venn, Berlin, noch einmal ausführlich diskutiert in einem Aufsatz, der in der aktuellen StaFo (2009, Heft 7, Seite. 265) erschienen ist.

Die Autoren kommen zu dem einzig sinnvollen Ergebnis. Da der Strafverteidiger in der Regel nicht verpflichtet ist, seine Bevollmächtigung durch Vorlage einer Urkunde nachzuweisen gilt der übliche Satz:

Es kommt darauf an.

Meyer-Lohkamp und Venn formulieren es so:

Vorzugswürdig erscheint es, im Einzelfall das Für und Wider der Vorlage einer schriftlichen „Strafprozessvollmacht“ im Mandanteninteresse gegeneinander abzuwägen.

Es gibt ein paar Vorteile, die schriftliche Vollmacht abzugeben; aber es gibt eben auch gefährliche Nachteile für den Mandanten. Das muß am konkreten Fall geprüft werden. Der Aufsatz gibt dazu noch einmal wertvolle Hinweise, die hier, da und dort in anderer Form bereits angesprochen wurden.

Und dann ist da noch ein weiterer Grund, dem stumpfen Verlangen von Behörden und Gerichten nicht nachzugeben. Höflich und dem Forum angemessen formulieren es Meyer-Lohkamp und Venn so:

Unabhängig von diesen Erwägungen, die (je nach Sachlage) gegen oder für die Vorlage einer „Strafprozessvollmacht“ sprechen können, verbietet es zu guter Letzt die Errungenschaft der Freien Advokatur, der Aufforderung, eine Vollmacht vorzulegen, unkritisch bzw. in vorauseilendem Gehorsam nachzukommen und dem in einer solchen Aufforderung enthaltenen Misstrauen gegenüber der Erklärung des Verteidigers, er habe die Verteidigung des Beschuldigten übernommen, Vorschub zu leisten.

Etwas legerer könnte man auch sagen:

Strafverteidiger sind keine Tanzbären, die man am Nasenring durch die Manege führen kann.

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Michael Jackson ermordet?

Daß die Gerüchte in’s Kraut schießen, wenn ein Prominenter aus (noch) ungeklärter Ursache seinen finalen Abgang von der Bühne gemacht hat, ist nicht verwunderlich. Nun aber nimmt die Küche Gestalt an:

Jacksons Tod war „fast sicher“ Mord

titelt T-Online und wird von Herrn Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg im Beck Blog zitiert. Es wird berichtet,

dass sich die Strafverfolgungsbehörden „fast sicher“ seien, der King of Pop wurde ermordet.

Nun, denn: Das Thema M.J. wird dann also noch eine längere Zeit die Sommerlöcher in den Blätter und Blogs stopfen.

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