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Jahresarchive: 2009
Knolle aus Most
Beim Aufräumen fiel mir das folgende Verwarnungsgeldangebot der tschechischen Polizei in die Hände. Man meinte, ich sei zu schnell gefahren zu sein. Kann nicht sein, aber mir glaubt ja keiner.
Irgendwie muß ich dann aber doch vergessen haben zu bezahlen. Das ist sonst gar nicht meine Art.


So ich sie ärgern, und die 500 Kronen jetzt noch überweisen? ;-)
Udo Vetters Leseempfehlung
führt zu brillanten Kommentaren (Nr. 95 ist der Hit!).
Chapeau! :-)
Unter den ersten zehn
freischuß, das ultimative Magazin aus der Verlagsgruppe C.F. Müller für Studierende, stellt seinen Lesern (auf Seite 17) eine ultimative Auswahl ultimativer Blawgs vor:
An diesem Ranking sollte sich Matthias Klattenbach ‚mal ein Beispiel nehmen. ;-)
Richter K. und die Polizistin
In einer Bußgeldsache, die allein deswegen weltbewegende Bedeutung hat, weil sie vor Richter K. verhandelt wird, soll eine Polizistin als Zeugin aussagen. Sie wurde zu 12.00 Uhr geladen und sie ist auch rechtzeitig von ihrer Dienststelle losgefahren.
Es war nicht vorauszusehen, daß es auf der Strecke nach Moabit mal wieder einen Stau gab, weil irgend ein Polit-Promi in einem schwarzen Auto in Begleitung von reichlich Motorradpolizisten in der Stadt herumkutschiert wurde.
Die Polizistin telefonierte noch vor 12 Uhr mit der Geschäftsstelle und kündigte eine Verspätung von maximal 10 Minuten an. Um 12:05 Uhr war sie ihm Saal, also nur fünf Minuten zu spät.
Diese fünf Minuten reichten dann Herrn Richter K., um einen Ordnungsgeldbeschluß gegen die Polizeibeamtin zu erlassen: 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft:.
Richter K. ist übrigens der Richter mit dem Lutschbonbon, dem erst der Herr Direktor des Amtsgerichts mitteilen mußte, daß Verteidiger ihre Laptops ans Stromnetz des Gerichts anschließen dürfen.
Ich habe erstmal eine Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Richter K. wird sich freuen, wieder einmal Post von mir zu bekommen. ;-) Und ich freue mich über dieses Mandat.
… to be continued.
Männersachen 1988
Aus glücklichen Zeiten, als es noch richtige Männer gab:





Anzeigen aus einem im Oktober 1988 erschienenen Satire-Magazin
Das traut sich heute so keiner mehr.
Hubschraubereinsatz über Neukölln
Es war nervtötend. Unsere sonntägliche Runde durch die Hasenheide und den Viktoriapark wurde begleitet von permanentem Geräusch eines Hubschraubers. Über eine Stunde lang knatterte es in der Luft. Heute lese ich den Grund: Die Polizei hat für Nachschub in unseren Mandatseingängen gesorgt:
Bei einem ganztägigen Einsatz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität sind am Sonntag im Volkspark Hasenheide zehn Männer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen worden. Die rund 25 Zivilbeamten hatten insgesamt 24 Menschen überprüft, teilte die Polizei am Montag mit. Die Beamten waren zwischen 10 und 23 Uhr mit Rauschgiftspürhunden und Polizeihubschraubern im Einsatz. Durch die Informationen aus der Luft sei es möglich gewesen, Drogenhändler und -käufer festzustellen und zu beobachten, hieß es.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Wir sind unbehelligt durch den Park gekommen. ;-)
Der Staatsanwalt und die Bildzeitung
Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zu BILD.de: „Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben.
Es ist schon spannend, welche Umgangsformen manche Strafverfolger pflegen. Erst mal zum Pöpel rennen und dann weiter sehen. Der Beschuldigte und sein Verteidiger können sich ja die Zeitung kaufen, wenn sie wissen wollen, womit sich die Staatsdiener ihre Zeit vertreiben.
Dieser Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring scheint die Spielregeln eines fairen Verfahrens noch nicht ganz verstanden zu haben.
Update:
Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die BILD- Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird.
[…]
Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD- Zeitung.Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt.
Quelle: Rechtsanwalt Jan Mönikes auf tauss.de
Ich kenne die Interna nicht. Aber der Gedanke an § 353d StGB sollte doch zumindest für ein freundliches Schreiben an die Dienstaufsicht dieses mediengeilen Staatsdieners reichen.
Der Dilettant und das StrEG
In einer recht heftigen Strafsache, die von der Staatsanwaltschaft München betrieben wurde, hat mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt. Es wurde verhaftet, saß nun in Untersuchungshaft und wartete auf seine Verschubung nach München.
Seine Mutter war eine von der unangenehmen Sorte Verwandtschaft, aber sie mochte mich wohl auch nicht besonders. Jedenfalls habe ich den Kontakt zu ihr nicht gepflegt. Das hat sie dann zum Anlaß genommen, einen Kollegen mit der Verteidigung meines Mandanten zu beauftragen. Dieser Kollege hat die Mutter einst in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten.
Er versuchte in der Vergangenheit mehrfach, die Verteidigung zu entern, was an so einfachen Dingen wie die Vorlage einer von meinem Mandanten unterschriebenen Volllmacht schlicht mißlang. Eine Besuchserlaubnis für die JVA Moabit hat er zwar bekommen, aber erst nachdem mein Mandant bereits in München war.
Irgendwann war es dann soweit. Ich habe die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen können; der Mandant ist wieder nach Berlin zurück. Jetzt bekam ich ergänzende Akteneinsicht, damit ich begründen kann, warum das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen ist.
In der Akte befindet sich das folgende Schreiben des Kollegen an die Staatsanwaltschaft München.
Dem Kundigen stellen sich die Fußnägel auf, wenn er so etwas liest. Und damit meine ich nicht nur die äußere Form dieses Schreibens und die zwei nachgeschobenen updates.
Warum lassen Anwälte nicht einfach die Finger von den Sachen, die sie nicht verstehen? Ich begreif’s nicht.
Fiebermessen im Knast
Beim Betreten der Untersuchungshaftanstalt Moabit wurde mir von dem Wachtmeister ein Stück Altpapier in die Hand gedrückt. Das Grippe-Merkblatt:
Da stellen sich für mich doch gleich ein paar Fragen.
Fiebermessen
Unterm Arm? Oder wo?
Ist das Meßgerät geeicht?
Nehmen die Fiebermesser an Ringversuchen teil?
Welche Grenzwerte sind zu beachten?
Wie ist mit Anflutungs- und Abbauphasen umzugehen?
Schutzmaske
Muß der Besucherausweis mit einem neuen Paßbild versehen werden?
Werden die Schutzmasken von der JVA gestell?
Wer übernimmt die Kosten?
Kann sich der Besucher die Farbe der Masken aussuchen?
Gibt’s die Masken in unterschiedlichen Größen (Stups-/Knollennase)?
Da kommt noch ein gehöriger Regelungsbedarf auf unsere Justizverwaltung zu. Die Herren und Damen Juristen mit den Prädikatsexamen sollten sich schon ‚mal warmlaufen.
Es schneit!
Die Schneefallgrenze in den Tiroler Alpen liegt bei 1.800 Metern. Die Kühe haben mit bis zu 20 Zentimeter Neuschnee zu kämpfen.
Das wird doch noch spannend mit unserem Alpencross per Fahrrad Ende August.
Foto: dpa via MOZ




