Der Dilettant und das StrEG

In einer recht heftigen Strafsache, die von der Staatsanwaltschaft München betrieben wurde, hat mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt. Es wurde verhaftet, saß nun in Untersuchungshaft und wartete auf seine Verschubung nach München.

Seine Mutter war eine von der unangenehmen Sorte Verwandtschaft, aber sie mochte mich wohl auch nicht besonders. Jedenfalls habe ich den Kontakt zu ihr nicht gepflegt. Das hat sie dann zum Anlaß genommen, einen Kollegen mit der Verteidigung meines Mandanten zu beauftragen. Dieser Kollege hat die Mutter einst in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten.

Er versuchte in der Vergangenheit mehrfach, die Verteidigung zu entern, was an so einfachen Dingen wie die Vorlage einer von meinem Mandanten unterschriebenen Volllmacht schlicht mißlang. Eine Besuchserlaubnis für die JVA Moabit hat er zwar bekommen, aber erst nachdem mein Mandant bereits in München war.

Irgendwann war es dann soweit. Ich habe die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen können; der Mandant ist wieder nach Berlin zurück. Jetzt bekam ich ergänzende Akteneinsicht, damit ich begründen kann, warum das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen ist.

In der Akte befindet sich das folgende Schreiben des Kollegen an die Staatsanwaltschaft München.

anwaltsschreiben

Dem Kundigen stellen sich die Fußnägel auf, wenn er so etwas liest. Und damit meine ich nicht nur die äußere Form dieses Schreibens und die zwei nachgeschobenen updates.

Warum lassen Anwälte nicht einfach die Finger von den Sachen, die sie nicht verstehen? Ich begreif’s nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

16 Antworten auf Der Dilettant und das StrEG

  1. 1

    Köstlich!
    Herzlichen Dank für diesen Spaß am Morgen, auch wenn es wohl bittere Realität ist.

    Habe dennoch herzhaft gelacht, auch wenn mich die Menschen hier im Zugabteil ganz merkwürdig von der Seite angeschaut haben!

  2. 2
    Patrick says:

    Wieso äußere Form? – Er lässt doch nur brav einen Korrekturrand! ;-)

    Täusche ich mich oder sieht das Schreiben nicht nach Schreibmaschine aus? Dann würden sich mir aber auch alle Fußnägel aufstellen.

  3. 3
    Ann O. Nym says:

    Wie wäre es denn richtig gewesen? Ich nehme an, ERST Einstellung bzw. Freispruch erreichen und erst DANN Geld verlangen?

  4. 4
    TheK says:

    Muss man dem Herren W. evtl. mal einen neuen Drucker spendieren? Der Lesbarkeit abträglich wäre es nicht ;)

  5. 5
    RA JM says:

    Tja, Hobbybastler eben.

  6. 6
  7. 7
    Tom Paris says:

    Wenn „Nur-Verteidiger“ ihre erste zivil- oder verwaltungsrechtliche Klage nach 20 Jahren einreichen, klingt das meist auch nicht eleganter. Ähnlich sieht es mit Dursuchungsbeschlüssen oder Haftbefehlen eines als Bereitschaftsrichter eingesetzten Insolvenzrichters aus („wird die Durchsuchung/Haft angeordnet, weil Tatverdacht besteht. Unterschrift“). Vorschlag für den Grabstein: „Er hat sich stets bemüht.“

  8. 8

    Wenn “Nur-Verteidiger” ihre erste zivil- oder verwaltungsrechtliche Klage nach 20 Jahren einreichen, klingt das meist auch nicht eleganter.

    Yep. Deswegen sollten sie es bleiben lassen.

  9. 9
    Tom Paris says:

    Ein Kollege in Westfalen, der vorwiegend als Insolvenzverwalter tätig ist, zeigte einen nicht vorbestraften Kaufmann wegen Verdachts des Bankrotts an. Der sollte einige alte PCs im Wert von 50,- Euro beseite geschafft haben. Der Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft begann in Schriftgröße 28 mit den Worten: „Eilt! Verdunkelungsgefahr! Ich bitte, den Strafrahmen auszuschöpfen!“

  10. 10

    Ich komme ja nicht aus Berlin, aber ich frage mich, heißt der Stadtteil, in welchem der Kollege seine Kanzlei hat tatsächlich Stoglitz? Müsste es nicht Steglitz heißen?

  11. 11
    MadameLaStA says:

    Oh ja, Zivilanwälte in Strafsachen, ein Alptraum. Aber ich darf ja nicht mal was sagen…

  12. 12

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  13. 13
    JJ Preston says:

    Ob Ihr Kollege wohl begeistert ist, dass man ihn aufgrund unzureichender Anonymisierung mit einer einfachen Suche in den Gelben Seiten ausfindig machen kann? ;-)

  14. 14

    Och, wissen Sie, es gibt nur ganz wenige Leute, solche wie Sie, die ihre Zeit damit verbringen, sinnlose Suchen im Netz zu veranstalten, nur um in einem Kommentar unter Beweis zu stellen, daß sie lesen und schreiben können. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer einzigartigen Begabung und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Jobsuche.

  15. 15
    JJ Preston says:

    Tut mir ja leid, Sie enttäuschen zu müssen, Herr Hoenig, aber ich befinde mich nicht auf Jobsuche. Ich gehöre jener arbeitenden Kaste an, die dann zur Stelle ist, wenn Sie zur Fertigstellung eines wichtigen Schriftsatzes schon befürchten, die alte Triumph-Adler aus dem Keller holen zu müssen. Und sollten Sie sich über die Uhrzeit wundern: Wer gewöhnlich von 19 Uhr bis 4 Uhr in Ruhe programmiert, weil dann kein Kunde mehr telefonische Anfragen stellt, darf um halb zwei am Mittag auch Rechtsanwaltsblogeinträge kommentieren.

  16. 16
    Hans Müller says:

    Weil es genug von denjenigen gibt die Angst bekommen und einfach zahlen. Rechtsanwalt München