Ende gut?

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.

Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.

Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.

Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.

Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.

Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.

Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.

Alles gut?

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Der hat uns richtig einen eingeschenkt

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Die Ermittlungen seien sofort einzustellen, teilte ein Oberstaatsanwalt dem Landeskriminalamt (LKA) mit, dem Vernehmen nach mit überaus barschem Ton. „Der hat uns richtig einen eingeschenkt“, hieß es kleinlaut im Polizeipräsidium. Bei der Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen schlicht als „Müll“ und als „bizarr“ kritisiert. Völlig unverständlich sei, dass kein Vorgesetzter im LKA den „Fanatismus“ dieser Staatsschutz-Beamten gestoppt habe.

Darum ging’s:

Wie jetzt bekannt wurde, fanden Polizisten im November 2005 bei der Durchsuchung einer linken Wohngemeinschaft ein Plakat mit den Porträtfotos von 36 bekannten Neonazis aus Berlin und dem Umland. Ohne, dass die Neonazis selber Strafanzeige gestellt hatten, begannen Beamte mit den Ermittlungen, weil sie – angeblich – deren „Recht am eigenen Bild“ verletzt sahen.

Sogar Wohnungsdurchsuchungen wollten die Kriminalen mit dem ausgeprägten Jagdinstinkt veranlassen.

Doch schon bei der Staatsanwaltschaft blitzte das LKA im Frühjahr 2006 ab. Da das Plakat nicht verbreitet worden sei, liege auch keine Straftat vor. Zudem habe keiner der abgebildeten 36 Rechtsextremisten Anzeige erstattet.

Aber man kann trotzdem mal ein bisschen herumschnüffeln. Grundrechte? Was ist das denn?!

Nebenbei: Es ging um Ermittlungen gegen die „militante gruppe“, in deren Zusammenhang auch der Berliner Soziologe verhaftet und erst aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 18. Oktober 2007 wieder aus der Haft entlassen wurde.

Quelle der Zitate und weiteres: Tagesspiegel
Foto: Pixelio

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Nicht digitalisiert

Die Staatsanwaltschaft antwortet:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an das Landgericht S. vom 16.08.2007 … Die Ermittlungsakten liegen hier nicht in digitalisierter Form vor.

Soweit weitergehende Akteneinsicht notwendig erscheint, wird angeregt, eine entsprechende Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft durchzuführen.

Nur weil die Staatsanwaltschaft noch mit Mitteln ausgestattet ist, die irgendwann einmal im vergangenen Jahrhundert up to date waren, soll ich nun durch die halbe Republik reisen, um Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen?!

Ich räume ein, daß es Mühen macht, die 20 (!) Bände der Akten zu versenden. Aber ist der Umfang der Akte nicht allein Grund genug, um die Akten einzuscannen und als Datei zur Verfügung zu stellen?

Daher wundere ich mich auch nicht, daß das – unerledigte! – Verfahren, immerhin wegen des Verdachts eines Mordes, ein Aktenzeichen aus dem Jahre 1992 trägt.

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Da isser ja wieder

Polizeibeamte haben gestern Abend einen 22-Jährigen in Schöneberg gefasst. Bei dem Mann handelt es sich um den Häftling, der am vergangenen Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg entwichen war. Intensive Ermittlungen führten die Beamten auf die Spur des Flüchtigen. Gegen 20 Uhr griffen die Fahnder dann in der Hohenstaufenstraße zu. Der 22-Jährige muss nun zurück ins Gefängnis.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Nach hier vorliegenden Informationen hat man den Flüchtling in einem Bordell hopps genommen. Unklar ist nicht, wie und auf was genau die Fahnder zugriffen.

Na, dann kann die Justizsenatorin ja wieder ruhiger schlafen.

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Es ist noch Platz in der Reihe …

… und ich hätte da durchaus den einen oder anderen Vorschlag zu machen, wer sich dort einreihen sollte.

(Danke an den doppelten Fisch für den Link)

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Reisekosten

Ich muß von Berlin nach Stuttgart.

Mit der Bahn? Kostet mit BahnCard 50 in der ersten Klasse 185,00 Euro. Abfahrt morgens mitten in der Nacht, damit ich um 11 in Stuttgart bin. Zuhause bin ich dann abends mitten in der Nacht.

Mit dem Flieger ab Tegel um 9:30 Uhr. Ankunft in Tegel 16:30 Uhr. Kostet?

flugpreis.jpg

Und ich kann mich darauf verlassen, nicht von einer Handvoll Arbeitsunwilliger am Reisen gehindert zu werden.

 

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Die Rückmeldung …

… eines freundlichen Mandanten, den Rechtsanwalt Tobias Glienke erfolgreich verteidigt hat:

danke.jpg

Auch wenn es nur ein ganz kleines Dankeschön ist (es ist eben nicht die echte 999 ;-)), haben wir uns riesig darüber gefreut. Solche Rückmeldungen gehen runter wie Öl und entschädigen für manchen Ärger, den wir an anderer Stelle hatten.

Thank’s – you made our day!

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Was Schüler über Rocker wissen

Die Rocker haben meist Lederjacken an und eine Jeansweste darüber, die mit Aufnähern bepflastert ist, fahren große Motorräder die möglichst laut und auffällig sind und haben oft Vollbärte. Es sind meist altere Leute von 20 bis 40. Fahren von Kneipe zu Kneipe und hauen viel kaputt. Rauchen Hasch und sind tätowiert, haben Stahlhelme auf und sind laut, waschen sich wenig und sind oft betrunken, prügeln sich gerne und halten sich für Männer.

Rocker sind meist alle zusammen in einem Motorratclub und Randalieren rum. Haben viel Geschlechtskrankheiten durch die Prostituierten, haben keinen Schulabschluß und wollen die Leute schocken.

Wenn sie aber nüchtern sind, sind sie oft sehr nett und ganz normale Leute, gehen einer geregelten Arbeit nach und nach der Arbeit sind sie eben Rocker.

Aus einem Schulaufsatz des sechzehnjährigen Nicolas aus Hamburg über das Thema „Was ich über Rocker weiß“. Zitiert aus einem Artikel der Bikers News Nr. 48 vom Oktober 1985.

An dem Image der Rocker kann auch heute noch gefeilt werden. ;-)

Ein Dank an die Schwertkämpferin für das nette Fundstück.

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Fit mit 2,7 Promille

Aus dem Protokoll einer Vernehmung des Zeugen:

Ich habe soeben einen Atemalkoholtest auf der Wache gemacht. Ich habe zur Zeit einen Atemalkoholwert von 2,7 Promille. Ich bin jedoch in der Lage, den Fragen der Vernehmung zu folgen, ich fühle mich fit.

Sodann berichtet der Zeuge über einen Vorfall, der sich ca. 12 Stunden zuvor ereignet hat. Unmittelbar nach dem Vorfall hat er sich schlafen gelegt und wurde eine Stunde vor dem Atemalkoholtest von der Polizei geweckt. Das Trinkende lag also ca. 12 Stunden vor der Messung. Nach den üblichen „Berechnungen“, die Juristen mit diesen Daten anstellen, hat der Zeuge zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 3,9 und 5,3 Promille.

Die Aussage des Zeugen führte zum Erlaß des Haftbefehls gegen meinen Mandanten.

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Nazis raus – aus dem Hotel

Die Herren H. Apfel und A. Delle, beide Mitglieder der NPD Fraktion im Sächsischen Landtag, bekamen Post. Vom Geschäftsführer des Hotels „Holiday Inn Dresden“:

Dresden, 18. Oktober 2007

Ihre Zimmerreservierung im Holiday Inn Dresden

Sehr geehrter Herr Apfel,
sehr geehrter Herr Delle,

wir erhielten heute Ihre über www.hotel.de getätigte Reservierung für den 7. November 2007 und sind einigermassen erstaunt, dass Sie ausgerechnet ein amerikanisches Hotelunternehmen mit ausländisch klingendem Namen bevorzugen.

Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüssen und zu bedienen, haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren.

Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde. Betrachten Sie dies als kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung für die Schäden, die Ihre damaligen Gesinnungsgenossen der Synagoge und vor allem ihren früheren Besuchern zugefügt haben.

Eine Kopie dieses Schreibens leiten wir an die Dresdner Presse weiter.

In der Hoffung, daß Sie eine zu Ihnen passende Unterkunft finden und uns Ihr Besuch erspart bleibt verbleiben wir

mit freundlichen Grüssen
MACRANDER HOTELS GmbH & Co. KG

Johannes H. Lohmeyer
Geschäftsführer

Quelle: hpd-online

Nicht schlecht, das verdient – trotz des positiven Marketing-Effekts, den so eine Aktion bei den meisten Lesern hat – den vollen Respekt.

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