Fit mit 2,7 Promille

Aus dem Protokoll einer Vernehmung des Zeugen:

Ich habe soeben einen Atemalkoholtest auf der Wache gemacht. Ich habe zur Zeit einen Atemalkoholwert von 2,7 Promille. Ich bin jedoch in der Lage, den Fragen der Vernehmung zu folgen, ich fühle mich fit.

Sodann berichtet der Zeuge über einen Vorfall, der sich ca. 12 Stunden zuvor ereignet hat. Unmittelbar nach dem Vorfall hat er sich schlafen gelegt und wurde eine Stunde vor dem Atemalkoholtest von der Polizei geweckt. Das Trinkende lag also ca. 12 Stunden vor der Messung. Nach den üblichen „Berechnungen“, die Juristen mit diesen Daten anstellen, hat der Zeuge zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 3,9 und 5,3 Promille.

Die Aussage des Zeugen führte zum Erlaß des Haftbefehls gegen meinen Mandanten.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

8 Antworten auf Fit mit 2,7 Promille

  1. 1
    RA JM says:

    Was lernen wir daraus? Ab 0,5 %o wird das Autofahren illegal, das Aussagen nicht.

    Anders das hiesige AG: Ab 1.1%o ist man absolut fahr- also auch aussageuntüchtig – jdf. als Zeuge in der Hauptverhandlung.

  2. 2
    A.A. says:

    Was ergab denn die Blutprobe? Die des Ermittlungsrichters?

  3. 3
    Dodo says:

    > Was ergab denn die Blutprobe? Die des
    > Ermittlungsrichters?

    Hat der denn auch gesoffen? ;)

  4. 4
    doppelfish says:

    Wieviel muss man denn in sich reinschütten, um 2.7 Promille zu haben? Ich schlage vor, eine entsprechende Menge an Bierkästen in die Verhandlung mitzunehmen, und vor Verhandlungsbeginn wird erstmal ’ne Runde gezischt. Kann der Verhandlung ja nicht schaden, oder? Sind ja alle noch fit, dann …

  5. 5
    Fluk3 says:

    die frage ist wieviel man sich reinschuetten muss um zwsischen 3,9 und 5,3 promille zu haben…. udn nach 12 stunden erst auf „moderate“ 2,7 zu kommen… ich wuerd sagen, ziemlich viel

  6. 6
    doppelfish says:

    Meine Faustregel ist: Eine Flasche Bier liefert 0.3 Promille (bessere Informationen werden gerne zu Kenntnis genommen). Da bräuchten wir 2.7/0.3=9 Flaschen pro Person, StA + Vorsitzender + Anwalt + Mandant + Zeuge sind fünf Mann (oder Frau), also 5*9=45 Flaschen Bier für die Verhandlung. Bei 24 Flaschen pro Kasten wären das zwei Kästen, die vor der Verhandlung vernichtet werden müssen.
    Die Beteiligten könnte man danach sicherheitshalber mit einem PKW nach Hause bringen.

    Das Bier würde ich ja dann spendieren.

  7. 7
    rettungssassistent says:

    die med. Lehrbücher sagen das sich ca pro Stunde 0,1Prom abbauen. dies bezieht sich natürlich auf den sogenannten Standartpatienten/ bürger
    aber wenn er nach 12h Schlaf den Wert hat kann man davon ausgehen das er einen Ausgangswert von 4.0 – 4,5 hatte als er ins Bett ging. Stolzer Wert aber leider im Moment nichts außergewöhnliches mehr.

    Wir hatten vor ein paar Wochen einen Pat mit Blutalkoholwert von 4.5. Der lief noch und sprach absolut klar. War übrigens ne Intensivverlegung auf die nächste Intensivstation…..

  8. 8
    Leo says:

    Ist eine Aussage vor dem AG zulässig, wenn der Zeuge Opfer) zur Tatzeit 2,5 promille hatte?!