Am Wochenende hat es in Köln einen Vorfall vor einer Schwulenbar gegeben, über den selbstverständlich der Boulevard berichtete. Die Polizei Köln lieferte dann in der Pressemitteilung POL-K: 170129-3-K die folgende Fakten:
Am frühen Samstagmorgen hat ein junger Mann (21) in der Kölner Innenstadt einen Türsteher (34) mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der 34-Jährige hatte zuvor dem Kölner und seinen zwei Begleitern (17, 21) den Zugang zu einer Bar verweigert. Der 21-Jährige flüchtete zunächst vom Tatort, stellte sich jedoch am Sonntagmorgen auf einer Polizeiwache.
Gegen 4.30 Uhr war es vor der Lokalität auf der Schaafenstraße zu der Auseinandersetzung gekommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der Abgewiesene den Bar-Angestellten von vorne an. In dem entstandenen Gerangel zog er ein Messer und stach seinem Gegenüber zweimal in den Rücken. Anschließend flüchtete er in Richtung Habsburgerring.
Ein Rettungswagen brachte den schwer aber nicht lebensgefährlich Verletzten in ein Krankenhaus. Ein Streifenteam fand auf dem Fluchtweg die mutmaßliche Tatwaffe und stellte sie sicher.
Eine Polizeibeamtin vernahm den aus dem Irak stammenden Angreifer noch am Sonntagmorgen. Er muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung für seine Tat verantworten.
Beide Berichte stammen vom 29.01.2017, jeweils kurz nach 12 Uhr.
Aber auch Herr Prof. Dr. Ralf Höcker äußerte sich zu dem Vorfall. Auf seinem Facebook-Profil. Und zwar bereits am 28.01.2017 um 05:02 Uhr.
Ich bin zu einer Zeit auf diesen Beitrag des Medienrechtlers aufmerksam geworden, zu der ich meine, daß Höcker von einem Mordversuch durch einen Nafri geschrieben hat. Wenig später fand ich dann die Formulierung:
Ein Täter mit nach Zeugenangaben nordafrikanischem Aussehen …
Das Update des Beitrags hat mich interessiert und weil ich mehr sicher war, ob Herr Höcker tatsächlich in seiner ersten Version des Beitrags von einem Nafri geschrieben hat, habe ich nachgefragt:

Das kann Herr Höcker so machen, er kennt sich ja mit dem Äußerungsrecht aus und weiß um die Grenzen zum strafbaren Rassismus.
Im weiteren Verlauf berichtet er dann, daß es gar kein Nafri, sondern ein Kurde war. Am Ende dann ist es ein Iraker. Jedenfalls ein Fremder, der nicht aus Köln kommt. Ob das das Entscheidende für Herrn Höcker war und die Nationalität nur Nebensache?
Werfen wir aber mal einen Blick auf die strafrechtlichen Kompetenzen des Herrn Höcker. In einem weiteren Facebook-Post doziert er Strafrecht am konkreten Fall:

Herr Höcker subsumiert unter die Begriffe Totschlag, Mord, außergewöhnlicher Intensität, bedingter Vorsatz, Tatmotiv Rache als niedriger Beweggrund, Heimtücke; später gibt der professorale Medienrechtler noch Strafmaßprognosen für eine gefährliche Körperverletzung ab und diskutiert über den Rücktritt vom Versuch.
Alles Rechtsprobleme, an denen sich die Strafrechtler nicht selten die Zähne ausbeißen. Herr Höcker schüttelt das aus seinem Anzugsärmel, der in unmittelbarer Verbindung zum Tatgeschehen stehen muß; er scheint bereits über sämtliche Details zu verfügen, die die Ermittlungsbehörden im Laufe der nächsten Wochen noch feststellen und in die Akten schreiben werden.
Erst nachdem die von mir sehr geschätzte Hamburger Strafverteidigerin Doris Dierbach mahnend in die Runde fragt …
Beteiligen sich jetzt hier ernsthaft Rechtsanwälte, womöglich Strafverteidiger ohne eigene Kenntnisse des Sachverhalts geschweige denn Aktenkenntisse an Mumassungen und Schreien nach „richtiger“ Strafverfolgung?
… bremst der von mir nicht geschätzte Höcker seinen Parforceritt durch’s Strafrecht und scheint (späte) Einsicht(?) zu formulieren:
Ich habe keine Aktenkenntnis, deshalb muss ich vorsichtig sein.
Aber um nun mal auf die Überschrift dieses Blogbeitrages zu kommen.
Was treibt den deutschen Mann aus Köln um? Eine Antwort auf diese Frage könnte ein Blick in die Kommentare seiner Facebook-Freunde geben, bei denen er augenscheinlich nach Komplimenten fischt:

Ich ziehe mal meinen eigenen Schluß daraus:
Höcker gräbt sein strafrechtliches Wissen, das er vor ein paar Jahren im Grundstudium erworben hat, aus, um Stimmung zu machen. Er nutzt seine Position als bekannter Medienrechtler, um ein Gedankengut zu verbreiten, das vielleicht in so lauschigen Örtchen wie Clausnitz, Heidenau, Freital und Bautzen auf Gegenliebe stoßen könnte. Höcker wird gefeiert von Gesellen, die Menschenmüll platt machen wollen, wenn man sie denn ließe.
Alternativen?
Statt einer solchen Stimmung entschieden entgegen zu treten (und z.B. solche widerwärtigen Kommentare zu löschen), könnte ich fast den Eindruck gewinnen, er hat Freude daran. Ich hoffe ernsthaft, daß Höcker über ein Mindestmaß an Selbstreflektion verfügt, um zu erkennen, welches Öl er da in ein gefährliches Feuer kippt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Lynchjustiz tatsächlich will, die er mit solchen Veröffentlichungen befördert.
Was mich sonst noch interessiert
Liebe Kolleginnen und Kollegen Dr. Carsten Brennecke, Dr. Frauke Schmid-Petersen, Dr. Sven Dierkes, Dr. Ruben Engel, Dr. Marcel Leeser, Dr. Johannes Gräbig, Dr. Christian Conrad, Dr. Anja Wilkat, Dr. Lucas Brost und Dr. Julian Rodenbeck. Wie positioniert Ihr Euch zu dem Verhalten Eures Frontman’s?
Update:
Herr Höcker legt noch einmal nach, nachdem ein Gericht gegen den Beschuldigten keine Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Medienanwalt kennt sich vermutlich besser aus im Strafrecht als ein Strafrichter. Höcker findet es „unerträglich, dass der Täter[sic! crh] wieder frei durch unsere Stadt läuft„. Deswegen verteilt er großzügig Ratschläge an potentielle Nebenklagevertreter.
Unerträglich, das Wort fällt mir in einem anderen Zusammenhang ein.