Es ging um eine Tat am 1. November 2007; anläßlich oder besser: nach einer Halloween Party hat mein Mandant ein paar gefährliche Dummheiten gemacht, die glücklicherweise ohne ernsthafte Konsequenzen geblieben sind.
Im Januar 2008 bekomme ich die Ermittlungsakte und kündige eine Verteidigungsschrift an. Nach der Besprechung der Akte mit dem Mandanten war es notwendig geworden, den Inhalt der Akte und das Ergebnis dieser Besprechung mit dem zuständigen Staatsanwalt zu erörtern, um zu einem für alle Beteiligten angemessenen und „gerechten“ Ergebnis zu kommen. Die Situation stellte sich wesentlich komplizierter dar, als aus der Akte ersichtlich.
Ich habe den Staatsanwalt auch zügig erreicht, der aber die Akte nicht (mehr?) kannte und sich erst einmal (wieder) einarbeiten wollte. Er werde sich melden, hat er mir versprochen. Das war Anfang Februar 2008.
Seit dieser Zeit habe ich monatlich zweimal an diese Rückmeldung des Staatsanwalts erinnert, teilweise seriös und angemessen, teilweise ironisch, später auch mal etwas frecher. Eine Reaktion erfolgte in keinem Fall.
Mitte Mai diesen Monats bekam ich endlich Post. Von einer promovierten Frau Staatsanwältin, wohl frisch aus der Ausbildung im Amt. Nicht mehr der „alte“ Staatsanwalt sei zuständig, sondern jetzt sie, teilte mir die Dame mit.
Es wird Ihnen bis zum 25. Mail 2008 Gelegenheit gegeben, wie mit Schreiben vom 15.1.2008 angekündigt, zum Tatvorwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Anderenfalls …
schrieb mir die Neue.
Von der vereinbarten Besprechung der Akte war keine Rede mehr. Also versuche ich Frau Dr. Staatsanwältin telefonisch zu erreichen. Die Geschäftsstelle teilt mir mit, daß Frau Dr. Staatswältin nur donnerstags und freitags im Hause sei, donnerstags aber dann meist bei Gericht. Ich solle es Freitag mal versuchen.
Frau Dr. Staatsanwältin ging am Freitagnachmittag gegen 14:30 Uhr tatsächlich noch ans Telefon, sie kannte die Grundzüge der Akte auch ein wenig, war aber zu dem ursprünglich mit ihrem Kollegen vereinbarten Gespräch nicht bereit. Sie werde nun einen Strafbefehl beantragen; wenn meinem Mandant das nicht gefällt, könne er ja Einspruch einlegen und dann in der Hauptverhandlung noch was dazu erklären. Basta!
Ich fasse es nach langen Jahren Erfahrung als Verteidiger immer noch nicht und rege mich immer noch über so eine Schlamperei und Sturheit auf. Das von dieser promovierten Nebenerwerbs-Juristin angekündigte Verfahren ist völlig überflüssig, verursacht der Landeskasse reichlich Kosten, kostet meinem Mandanten noch mehr Nerven und könnte durch ein Fünf-Minuten-Gespräch ganz einfach vermieden werden. Aber dazu ist die Hausfrau in der Robe nicht bereit und wohl auch nicht imstande.