Warum tun die sich das an?!

Sie haben ein schwieriges Hochschulstudium abgeschlossen. Zwei heftige Examen – meist mit Prädikat – bestanden, teilweise sogar parallel zur Ausbildung promoviert. Und dann werden sie Richter.

Sie sitzen in ihren ersten Dienst-Tagen beim Gericht am Katzentisch einer Haftrichterin, in einem dunklen Zimmer eines Uraltbaus an einem Press-Span-Schreibtisch, der mit Plastikfunier geschmückt ist und den man unter zerfledderten Aktendeckeln aus häßlichem Altpapier kaum erkennen kann.

Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem Haftraum Arbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen.

Sie riskieren ein Ermittlungsverfahren wegen Stromdiebstahls, wenn sie das Ladegerät ihres (privaten) Mobiltelefons an das gerichtliche Stromnetz anschließen.

Sie lassen sich von der Justizverwaltung „bis an die Grenze zum Bruch des Diensteides“ nötigen, wenn sie ihren Job gewissenhaft ausüben möchten.

Sie akzeptieren unmögliche Zustände, die sie bei der Arbeit behindern („Die dienstlich zur Verfügung gestellte spezielle Software kann nicht auf das dienstlich genutzte Notebook aufgespielt werden. Sämtliche USB-Anschlüsse an den Dienst-PC sind aus Sicherheitsgründen lahmgelegt.„), und schlucken die mangelhafte Unterstützung seitens der Verwaltungshierarchie.

Das regelmäßige Gehalt, die vier Wochen Urlaub und die sicher zu erwartende Pension können es doch nicht wirklich wert sein, ein ganze Berufsleben lang sowas hinzunehmen? Sowas macht doch irgendwann weich in der Birne …

Ne, nicht geschenkt. Dann lieber ein kleiner Strafverteidiger.

Update:

Nach knapp 2 Stunden habe ich den Systemadministrator aber dann doch davon überzeugen können, dass es für die Aktenbearbeitung durchaus von Vorteil sein kann, dass derjenige, der Strafsachen bearbeiten soll muss, auch am Computer Zugriff auf die nämlichen hat.

Quelle: Im Namen des Volkers – Mein Leben als Teizeit-Strafrichter

 

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Betrüger bei Exitfilm?

Exitfilm scheint es systematisch darauf anzulegen, sich das Know How von Rechtsanwälten zu erschleichen. Es ist schon eine Weile her, daß sich Exitfilm an mich gewandt hat, um bei mir Informationen über Wildunfälle mit Motorradfahren zu erschnorren. Ich habe seinerzeit viel Mühen gehabt, die Mitarbeiterin von Exitfilm zu instruieren. Die Gegenleistung von Exitfilm bestand in: NICHTS. Das könnte eigentlich, wenn man es böse zu Ende denkt, durchaus ein Fall des Betruges sein, den Exitfilm da begeht.

Aber ich bin nicht der Einzige, den Exitfilm über den Löffel balbiert: (Zumindest) einmal mehr „betrügt“ Exitfilm einen Kollegen. Rechtsanwalt Andreas Dieler aus Braunschweig berichtet über seine Erfahrungen mit Exitfilm:

Exitfilm stellte sich bei meinem Kollegen vor, mit der Bitte, an einem Beitrag mitzuwirken. Er hatte keine Zeit, also war ich dran. Es wurde annähernd zwei Stunden gefilmt und mir wurde zugesagt, ich würde noch eine Benachrichtigung erhalten, wenn der Beitrag gesendet würde.

Da ich keine Meldung von Exitfilm erhalten habe, habe ich mich rein vorsichtshalber mit meiner Familie am gestrigen Abend vor dem Fernseher versammelt, um die Sendung WISO zu sehen. Es dauerte lange, aber um 20.10 Uhr begann der Bericht, in dem über den hiesigen Fall berichtet wurde. Es gab mehrere Stellen, an denen alle erwarteten, dass auf mich geschnitten würde… Fehlanzeige.

Um 20.15 Uhr als der Abendfilm begann, war klar, dass man mir offensichtlich zwei Stunden meiner kostbaren Zeit gestohlen hatte! Danke, Exitfilm!

Ich werde mal prüfen, ob das eine Sache für die Staatsanwaltschaft ist. Irgendwie sollte Exitfilm schon wissen, daß man nicht versuchen sollte, einem Samurai auf die Klinge zu scheißen.

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Ziel einer effektiven Strafverteidigung

Aus der Begründung eines Urteils in einer Strafsache, die vom Boulevard in gewohnter und abstoßender Inkompetenz kommentiert wurde:

Innerhalb des Strafrahmens war das von Reue und Scham geprägte Geständnis des Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen. Es sprach für den Angeklagten, dass er sich in der Verhandlung bei dem Geschädigten entschuldigte und hierbei deutlich seine Scham überwinden musste. Ferner ist zu seinen Gunsten zu werten, dass er bei der Tat aufgrund des Alkoholkonsum deutlich enthemmt war. Nicht unberücksichtigt geblieben ist, dass der Angeklagte versucht, sich von der rechten Gesinnung zu lösen und seit der letzten Verurteilung auch unter dem Eindruck der Untersuchungshaft nach den Feststellungen des Sachverständigen deutlich gereift ist.

Herausgekommen ist eine angemessene Sanktion; die Strafkammer hat sich von dem Lynchmob, angeführt durch die Blut- und Busenpresse, nicht beeinflussen lassen. Auch das muß Ziel einer effektiven Strafverteidigung sein.

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Aussage gegen Aussage

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen, […], wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe die wochenlange Misshandlung und versuchte Vergewaltigung von zwei Häftlingen seines Gefängnisses vertuschen wollen. „Ich setze keine Gefangenen unter Druck, Aussagen zurückzunehmen“, sagte der Anstaltsleiter. „Wir wollen jede Gewalttätigkeit aufklären.“

Über gefolterte Häftlinge und die Reaktion der Verwaltung auf die Strafanzeigen berichtet Andreas Wyputta in der taz.

Es wird schwierig werden, das Geschehen im Knast bei Schalke aufzuklären. Aussage Häftling gegen Aussage Anstaltsleiter.

Dabei geht die Staatsanwaltschaft Essen davon aus, dass der Häftling wie ein weiterer Gefangener über Wochen von zwei Zellengenossen bedroht und geschlagen wurden.

Und die Gefängnisleitung soll dazu geraten haben,

„dass ich besser gar nichts mehr sage und mich aus allem heraushalte“, behauptete der Häftling. Seine Chance für eine Verlegung in den offenen Verzug sei sonst gleich null.

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Pflichtverteidigung und Strafverteidigung

Es gibt ein paar bedeutsame Irrtümer über die „Pflichtverteidigung“. So wird sie sehr oft mit der Prozeßkostenhilfe aus dem Zivilrecht in einem Atemzug genannt. Ferner wird häufig vermutet, es handelt sich dabei um eine Strafverteidigung zweiter Klasse. Und schließlich wird darauf gehofft, die Pflichtverteidigung ist kostenlos.

All das sind flasche Vorstellungen von dem, was einen Fall der notwendigen Verteidigung ausmacht. Um das für den juristischen Laien zu (er)klären, habe ich hier eine weitere Mandanten-Information zum Thema „Pflichtverteidigung und Strafverteidigung“ veröffentlicht.

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Heiße Ware

Der Beitrag über die Speisung eines Berliner Strafverteidigers scheint eine sensible Stelle im Abgeordnetenhaus berührt zu haben. taz-Redakteuer Sebastian Heiser fand den Bericht über die Aktenlieferung per Menütaxi ganz schön heiß, über die ich da so nebenbei am Heiligabend berichtet hatte.

Das Unternehmen mit dem Namen Menütaxi liefert im Auftag des Senates alle Pakete von Behörden innerhalb Berlins aus. Nach dem Datenskandal bei der Landesbank machen sich jetzt Abgeordnete der Opposition Sorgen um die Sicherheit dieser Pakete.

schreibt Herr Heiser heute in der taz.

Und dabei war ich nur darüber enttäuscht, daß mir der freundliche Taxidriver nur das tröge Paket aus Moabit und kein leckeres Pralinchen mitgebracht hatte. Das hat er nun davon. ;-)

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Irgendeiner rebelliert immer in Kreuzberg

Protest? Aber immer! Für Protest und Widerstand gibt es in Kreuzberg immer Gründe. Behördenhandeln ist verdächtig. Ob Bürobauten gebaut oder Bäume gefällt werden – darüber haben hier nicht irgendwelche Politiker zu entscheiden. In Kreuzberg entscheidet das Volk.

Und das Volk findet immer einen Weg, denen im Rathaus oder im Senat das Kreuzberger Verständnis von Basisdemokratie und Bürgerbeteiligung nahezubringen. Bethanien, McDonald’s, Mediaspree, Bäume am Luisenstädtischen Kanal, eine Privatschule im Bergmannstraßenkiez, die „Subway“-Filiale an der Schlesischen Straße – immer gibt es Gründe für Protest und Widerstand, und genug Leute dafür. Irgendeiner rebelliert immer in Kreuzberg, irgendwas wird immer bekämpft.

Quelle: Werner van Bebber im Tagesspiegel

REVOLUTION! Jawoll. Kreuzberger sind eben keine Wilmersdorfer Witwen. ;-)

Danke an Helga für den link.

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War Hitler ein EMO?

Die Website der Nazi-Organisation, die sich unter dem Deckmantel einer „gutdeutschen“ Partei verbirgt, wurde während des Chaos Communication Congresses gehackt. In der Zeit von Samstag, den 3.1.09, 18:00 Uhr, bis Sonntag, den 4.1.09, 2:00 Uhr erschien zunächst das hier:

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Klickte man auf „Mehr darüber“ erblickte der Führer als Hardcore-Punk, auch Emocore genannt, das Licht der Welt:

Nett gemachte Idee, schade nur, daß die Nazis den Hack so schnell beseitigen konnten.

Quelle der Information, des Zitats und der Bilder: Gulli

An dieser Stelle noch der Hinweis auf die Beantwortung der Frage: Dürfen die das? und auf weiterführende Informationen hier und hier.

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Mehr wert als Honorar

Die Verteidigung war seinerzeit wirklich nicht einfach. Der Mandant war sehr krank, er erkannte dies aber nicht. Und von ihm ging eine Gefahr für andere aus. Er wollte er sich nicht behandeln lassen, sah keine Notwendigkeit dazu.

Ein Strafverteidiger konnte ihm nicht helfen, sondern „nur“ ein Psychiater. Darüber waren sich alle einig, der Richter, der Staatsanwalt, der Betreuer des Mandanten … und der Verteidiger. Nur der Mandant nicht.

Er wurde freigesprochen und auf unbestimmte Zeit in ein Krankenhaus eingewiesen. Und dort behandelt. Drei Jahre später erfuhr er die ersten Lockerungen, weil er mittlerweile krankheitseinsichtig und therapiebereit geworden war. Die Therapie war und ist erfolgreich. Und er freut sich sehr über die Erfolge.

Der Mandant hat seinen Verteidiger nicht vergessen. Und sich mit einem Bild bedankt.

bild443

Das gehört nicht in eine Akte, sondern an die Wand.

ausstellung443

Vielleicht klappt das ja bald mit dem Ausgang und dem Besuch in unserer Kanzlei; ich würde mich freuen.

Danke an Helga für den Rahmen!

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Würstchen

Zivilbeamte des Abschnitts 36 nahmen heute früh eine 24-Jährige fest, die zuvor Lebensmittel aus einem Imbiss in Gesundbrunnen gestohlen hatte. Den Polizisten waren gegen 2 Uhr Würstchen und Getränkeflaschen auf dem Gehweg der Pankstraße aufgefallen. In der Nähe entdeckten sie die Neuköllnerin, die weitere Lebensmittel in Tüten verstaute. Die Frau gab zu, in den Imbiss eingebrochen zu sein. Sie wurde nach einer Blutentnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Kreuzbergerinnen (jedenfalls die aus 61 oder dem Graefekiez) brechen nicht in Würstchenbuden ein. Hier wären es Bioläden. Neuköllnerinnen sind da nicht so verschnuckt.

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