Sie haben ein schwieriges Hochschulstudium abgeschlossen. Zwei heftige Examen – meist mit Prädikat – bestanden, teilweise sogar parallel zur Ausbildung promoviert. Und dann werden sie Richter.
Sie sitzen in ihren ersten Dienst-Tagen beim Gericht am Katzentisch einer Haftrichterin, in einem dunklen Zimmer eines Uraltbaus an einem Press-Span-Schreibtisch, der mit Plastikfunier geschmückt ist und den man unter zerfledderten Aktendeckeln aus häßlichem Altpapier kaum erkennen kann.
Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem Haftraum Arbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen.
Sie riskieren ein Ermittlungsverfahren wegen Stromdiebstahls, wenn sie das Ladegerät ihres (privaten) Mobiltelefons an das gerichtliche Stromnetz anschließen.
Sie lassen sich von der Justizverwaltung „bis an die Grenze zum Bruch des Diensteides“ nötigen, wenn sie ihren Job gewissenhaft ausüben möchten.
Sie akzeptieren unmögliche Zustände, die sie bei der Arbeit behindern („Die dienstlich zur Verfügung gestellte spezielle Software kann nicht auf das dienstlich genutzte Notebook aufgespielt werden. Sämtliche USB-Anschlüsse an den Dienst-PC sind aus Sicherheitsgründen lahmgelegt.„), und schlucken die mangelhafte Unterstützung seitens der Verwaltungshierarchie.
Das regelmäßige Gehalt, die vier Wochen Urlaub und die sicher zu erwartende Pension können es doch nicht wirklich wert sein, ein ganze Berufsleben lang sowas hinzunehmen? Sowas macht doch irgendwann weich in der Birne …
Ne, nicht geschenkt. Dann lieber ein kleiner Strafverteidiger.
Update:
Nach knapp 2 Stunden habe ich den Systemadministrator aber dann doch davon überzeugen können, dass es für die Aktenbearbeitung durchaus von Vorteil sein kann, dass derjenige, der Strafsachen bearbeiten soll muss, auch am Computer Zugriff auf die nämlichen hat.
Quelle: Im Namen des Volkers – Mein Leben als Teizeit-Strafrichter



