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Strafrecht

Mit den Mandanten-Informationen zum Strafrecht möchten die Strafverteidiger der Kanzlei Hoenig Berlin Kenntnisse vermitteln, die im Strafverfahren wichtig sind. Darüber hinaus werden Verhaltenshinweise gegeben und über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Verfahren informiert.



Strafverteidiger und Strafverteidigung

Strafverteidiger sind Rechtsanwälte, die sich zumindest schwerpunktmäßig, oft ausschließlich mit Strafverteidigung beschäftigen. Was steckt aber hinter diesen beiden Begriffen?

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Schweigerecht

Eine erfolgreiche Verteidigung hat zu berücksichtigen, daß es Sache der Ermittlungsbehörden und des Gerichts ist, dem Beschuldigten nachzuweisen, er habe eine Straftat begangen. Es ist keineswegs so, daß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß. In den meisten Fällen ist es dringend angeraten, daß der Beschuldigte - zumindest zu Beginn des Verfahrens - von seinem Schweigerecht gebraucht macht: Verteidigung durch Schweigen.

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Gang des Strafverfahrens

Das Strafverfahren ist grundlegend in der Strafprozeßordnung (StPO) geregelt. Es beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und endet spätestens mit einem rechtskräftigen Urteil. Nicht in jedem Fall entscheidet ein Gericht über den Ausgang eines Verfahrens, in einigen Fällen hat es auch die Strafverfolgungsbehörde in der Hand, das Verfahren zu beenden.

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Einstellung gegen Auflage

Je früher ein Verteidiger beauftragt wird, die Interessen eines Beschuldigten zu vertreten, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung. Ein häufiges Ziel der Verteidigung ist die Einstellung des Verfahrens, möglichst noch vor Erhebung der Anklage.

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Pflichtverteidigung und Strafverteidigung

Wann werden die Kosten eines Strafverteidigers durch den Staat finanziert? Mit dieser Frage setzt sich diese Mandanteninformation auseinander. Es gibt einige Fälle, in denen der Staat für den Bürger das Kostenrisiko übernimmt, das immer dann entsteht, wenn der Bürger mit dem Staat in Kontakt kommt. Wann dies im Zusammenhang mit einer Strafverteidigung der Fall ist, soll im Folgenden erläutert werden.

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Kostenerstattung im Strafverfahren

Ein Strafverfahren ist keine erfreuliche Sache, jedenfalls dann nicht, wenn sich die Ermittlungen gegen einen selbst richten. Deswegen möchten (und sollten) sich Beschuldigte der professionellen Hilfe eines Strafverteidigers bedienen, um das Verfahrensende zu erreichen, ohne viel Federn dabei lassen zu müssen. Wer übernimmt eigentlich die Kosten dafür? 

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Reisekosten für den Angeklagten

Wer als Angeklagter eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommt, muß ihr folgen. Erscheint der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin, kann das Gericht seine Vorführung anordnen oder gar einen Haftbefehl erlassen. Was macht aber nun ein Angeklagter, der zu einem auswärtigen Gericht geladen ist, aber kein Geld für die Bahnfahrt hat?

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Akteneinsicht durch den Beschuldigten

Bisher regelte das Strafprozeßrecht, daß dem Beschuldigten in einem Strafverfahren selbst keine unmittelbare Akteneinsicht gewährt wird. Damit war der Beschuldigte darauf angewiesen, einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz (StVÄG) vom 2.8.2000, das am 1.11.2000 in Kraft trat, sieht es für den Beschuldigten nun besser aus.

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Keine Vollmacht für die Akte

Unsere Kanzlei weigert sich, der Bitte der Ermittlungsbehörden und/oder der Gerichte nachzukommen und eine schriftliche Vollmacht zur Akte zu reichen. Und zwar um unsere Mandanten vor Nachteilen zu schützen. Hier erklären wir warum.

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Die Aktenzeichen der (Berliner) Strafjustiz

Die Aktenzeichen der Strafjustiz erscheinen befremdlich, wenn man nicht weiß was hinter ihnen steckt. Wenn man sie "lesen" kann, bekommt man erste Hinweise auf die Art bzw. auf den aktuellen Stand des Verfahrens und erkennt, welche Stelle die Sache bearbeitet.  

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