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Eidesstattliche Versicherung

Ein Fall, an dem jeder Strafverteidiger eine besondere Freude hat:

Der Anzeige-Erstatter behauptet im Nachgang zu seiner Strafanzeige, daß der Mandant am 21.4.2008 eine falsche eidesstattliche Versicherung („Offenbarungs-Eid„) abgeben habe:

Am 06.05.2006 kam der Schuldner mit seinem Motorrad und in Motorradkluft zur Bank. Der Schuldner gibt keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs. Es wird auch keine Kopie der Zulassung von jetzt oder vorher gefahrener Fahrzeuge dargelegt, noch werden Kaufverträge vorgelegt.

Der Gesetzesgeber hat diese oben genannten Paragraphen verabschiedet, damit der Schuldner, welcher eine wesentliche falsche Eidesstattliche Versicherung abgibt, bestraft wird. Dieses Gesetz darf nicht nur auf dem Papier bleiben, da sonst die Glaubwürdigkeit der Gesetze nicht glaubhaft gemacht werden kam.

Es sind wesentliche falsche Aussagen des Schuldners eindeutig vorhanden und aktenkundig. Aufgrund dessen müssen die vorgenannten Paragraphen angewandt werden.

Einmal abgesehen vom Zeitablauf zwischen der Motorradfahrt und der Abgabe des „Offenbarungseids“: Wieso meint der Anzeige-Erstatter eigentlich zu wissen, wem das Motorrad gehört hat, auf dem der Mandant gefahren ist.

Gut, daß der Mandant sofort zum Verteidiger gegangen und nicht zuerst der Ladung der Polizei gefolgt ist. Hier reicht nun ein einziger Satz an die Staatsanwaltschaft zur erfolgreichen Verteidigung:

„Der Beschuldigte verteidigt sich durch Schweigen, das Verfahren ist mangels hinreichenden Tatverdachts einstellungsreif nach § 170 II StPO.“

Und nach der Einstellung wird der Mandant sich sicherlich Gedanken machen über eine Retour-Kutsche: Die Behauptung, er habe eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, könnte eine falsche Verdächtigung sein.

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Bitterböser Weg aus der Finanzkrise

Das blog.pantoffelpunk.de zeigt eine Fotomontage, die ist sowas von böse, daß mich nicht traue, das Bild zu klauen, sondern allenfalls dazu, einen Link zu setzen.

Grenzen sind dazu da, um an sie heranzutreten. Ich weiß nicht, ob hier vielleicht ein Schritt zu weit gegangen wurde.

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Shopping am Kotti in Kreuzberg

shopping443

Für einen Düsseldorfer gewiß etwas gewöhnungsbedüftig. ;-)

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Drango: Das Urteil gegen den Telefon-Junkie

Das Landgericht Berlin hat Drango, dem telefonsüchtigen Mitarbeiter der Gothaer, dasselbe mitgeteilt, was ich ihm auch schon reichlich oft mitgeteilt habe: Drango darf mich nicht mehr anrufen.

Drango wurde verurteilt,

bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten es zu unterlassen, in seiner Tätigkeit als Angestellter der Gothaer Allgemeinen Versicherung per Telefon an den Kläger unter dessen Rufnummer 030/31014650 heranzutreten, es sei denn der Kläger hat dem jeweiligen Anruf zuvor zugestimmt oder das Einverständnis kann vermutet werden.

Quelle: LG Berlin, Urteil vom 22.12.2008, Aktenzeichen 52 0 288/08

Den Leitsatz würde ich so formulieren:

Wenn ein Rechtsanwalt nicht mit einem Schadenssachbearbeiter telefonieren möchte, dann muß er das selbst dann nicht, wenn der Schadenssachbearbeiter an einer Telefonsucht leidet.

Ich rechne allerdings nicht damit, daß das Urteil rechtskräftig wird. Ein Alkoholsüchtiger läßt ja auch keine Flasche unberührt herumstehen, solange sich darin noch etwas Trinkbares befindet.

Und wozu gibt es schließlich das Rechtsmittel der Berufung; das Kostenrisiko trägt ohnehin die Gothaer und deren Versicherungsnehmer. Ich beantrage dann schon mal die Kostenfestsetzung …

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Gut getarnt

Die Täter waren kurz vor Mitternacht in einen noch geöffneten Getränkemarkt gekommen. Sie bedrohten die Angestellte sowie einen Wachmann mit einer Machete und forderten Geld.

Als ein herbeigerufener Zivilbeamter in den Laden ging, kam es zu einem Handgemenge. Die herbeigeeilten Streifenpolizisten griffen ein und nahmen einen Mann kurzzeitig fest – den Kollegen in Zivil. Die kurze Verwirrung unter den Beamten nutzten die Räuber zur Flucht, …

berichtet der Tagesspiegel.

Irgendwie scheint der ansonsten recht mitteilungsfreudigen Berliner Polizei die Geschichte peinlich gewesen zu sein:

Die Polizei teilte das Missgeschick am Mittwoch mit. Der ungewöhnliche Vorfall hatte sich bereits am 30. Dezember vergangenen Jahres ereignet.

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Helmpflicht für Skifahrer

wird aus aktuellem Anlaß diskutiert.

helmpflicht

Finde ich gut. Bringt weitere Mandate.

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Der linke Radfahrer haftet

… Nicht der politisch linke Radler, auch nicht der unfaire; sondern der, der auf der falschen (linken) Fahrbahnseite auf dem Gehweg fährt. Sagte das Amtsgericht Frankfurt am Main am 23.11.2007 (32 C 1024/07):

Tenor, juristisch formuliert:

Alleinhaftung des volljährigen Radfahrers, der einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn befährt und dort mit einem Pkw kollidiert, der aus einer Grundstücksausfahrt gefahren ist und auf dem Gehweg steht.

Aus den Gründen:

…Die Klägerin befuhr mit ihrem Fahrrad den Gehweg. Damit verstiess sie gegen § 2 IV StVO. Nach dieser Bestimmung müssen Radfahrer, wenn Radwege vorhanden sind, diese benutzen, ansonsten haben sie die Fahrbahn zu benutzen. Lediglich Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Im vorliegenden Fall steht einer möglichen Mithaftung des Beklagten aus der von seinem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr entgegen, dass der Kl. der weitere Verkehrsverstoss anzulasten ist, dass sie den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite und damit entgegen der Fahrtrichtung benutzt hat…

(Quelle: NZV, 2008, 567)

Vielleicht hätte dieser Autofahrer aus Kreuzberg also doch locker draufhalten sollen.

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Exitfilm, da hab ich auch noch einen

schreibt Rechtsanwalt Sören Siebert in einem Kommentar zu meinem Beitrag „Betrüger bei Exitfilm?“:

für einen WISO-Beitrag hatten sowohl mein Mandant als auch ich darauf hingewiesen, dass weder der Name des Mandanten noch die gegnerische Kanzlei genannt werden dürfen. Ausgestrahlt wurden dann: der volle Name des Mandanten, das Logo der gegnerischen Kanzlei wurde deutlich sichtbar abgefilmt.

Auf meinen Anruf nach der Ausstrahlung meinte man dort ziemlich dreist, sowohl mein Mandant als auch ich müssten uns wohl irren, es gäbe keine diesbezüglichen Vereinbarungen. Und überhaupt sollen wir uns nicht so haben.

Soviel zu einer Zusammenarbeit mit exitfilm.

Wenn man ein wenig auf den Busch klopft, fallen die faulen Früchte schnell heraus. Auf die Reaktion der Abnehmer (ZDF, ARD, DEKRA, ADAC) der Produktionen von Exitfilm bin ich gespannt.

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Die Teufel reden

Es geht um versuchten Totschlag, der zwei Mitgliedern der Red Devils vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete in der Anklageschrift, die Beiden hätten einen (suspendierten) Polizeibeamten angeschossen, der „irgendwie“ Kontakte zu den Bandidos haben sollte. Alles recht düster beim Landgericht Neuruppin, das über den Vorwurf seit dem 9. Dezember 2008 verhandelt.

Die beiden Angeklagten verteidigten sich durch Schweigen. Jedenfalls bis gestern.

Fünf Monate nach zwei Schüssen auf einen Autofahrer in Hennigsdorf (Oberhavel) brachen gestern die beiden Tatverdächtigen vor dem Landgericht Neuruppin ihr Schweigen.

schreibt die Berliner Morgenpost.

Der eine gestand die Schüsse. Damit entfiel der „dringende Tatverdacht“ gegen den anderen; er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das sieht ganz nach Gesprächen „außerhalb des Protokolls“ aus, die zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt haben.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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