Ein auswärtiger Kollege fragt an, ob ich die Verteidigung seines Mandanten in einer kleinen Sache vor einem Amtsgericht in der Nähe Berlins übernehmen kann und möchte. Selbstverständlich helfe ich dem Kollegen gern, zumal er mir als professioneller Verteidiger bekannt ist und ich davon ausgehen kann, daß er die Sache im Ermittlungsverfahren ordentlich vorbereitet hat.
Wir legen hier also eine Akte an, ich melde mich als weiterer Verteidiger beim Gericht und beantrage ergänzende Akteneinsicht.
Der Mandant meldet sich bei uns. Zu der Einrichtung unserer WebAkte und der Information über die bisherige Tätigkeit teilt er uns mit:
ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mich lange einzuloggen etc.
Holla! Nun ja, es ist nicht jedermanns Sache, mit den neuen Medien umzugehen. Kein Problem, wir haben auch Papier, Drucker und Briefmarken. Aber kann man das nicht ein wenig höflicher formulieren? Zumal dies der allererste Satz überhaupt ist, den er an uns richtet.
In diesem Tonfall geht es weiter:
Weiterhin wäre ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt zeitsparender als mir etliche unwichtige Schreiben durchzulesen über Ladungen etc.
Selbstverständlich bin ich bereit, mit dem Mandanten zu telefonieren. Aber bitteschön: Warum formuliert er seine Bitte denn so giftig? Ich habe ihm nun wirklich keinen Anlaß dazu gegeben.
Ich bitte daher um Rückruf, um die Sache konkret zu besprechen, hierfür bekommen Sie ja auch Ihre Vergütung.
Aha, er zahlt, also darf er auch rumkommandieren. Denkt er. Ob er bei der Volksarmee sozialisiert wurde?
Nun ja, ich habe ihm dann geantwortet:
Ihr Stil und Auftreten uns gegenüber ist grundsätzlich dazu geeignet, Ihre schlechte Laune auf uns zu übertragen. Weil wir jedoch unseren Job mit sehr viel Freude machen, möchten wir lieber darauf verzichten, unsere gute Stimmung von Ihnen beeinträchtigen zu lassen. Soviel Geld können Sie uns nicht zahlen, als daß es das wert wäre.
Anbei übersende ich Ihnen mein Fax an das Amtsgericht zur gefälligen Kenntnisnahme.
In dem Fax habe ich dem Gericht die Beendigung des Mandats angezeigt.
Der Kollege, der mir diesen Mann geschickt hat, war informiert und einverstanden. Seinen Versuch, sich bei mir für seinen Mandanten zu entschuldigen, habe ich zurückgewiesen. Das unflätige Benehmen hat er nicht zu vertreten. Und wenn der Kollege gewußt hätte, um welches Früchtchen es sich bei dem Herrn handelt, hätte er ihn bestimmt nicht zu mir geschickt.
Auch er hat den „Mandanten“ anschließend dorthin geschickt, wo er hingehört.