Dem Mandanten wird vorgeworfen, zwei Autos angezündet zu haben. Aus dem Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft vorformuliert dem Haftrichter zur Unterschrift untergeschoben vorgelegt hat:
Der Beschuldigte hat im Falle der Verurteilung die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu erwarten. Diese gravierende Straferwartung ergibt sich vor allem aus der hohen Sozialschädlichkeit der verübten Taten. Auch die Häufung gleichgelagerter Taten, insbesondere die Streuungsbreite von Nachahmungstaten, erfordern aus generalpräventiven Gründen die Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe mit abschreckender Wirkung innerhalb des schuldangemessenen Strafrahmens.
Da scheint ein Staatsanwalt am Werke zu sein, der die Ermittlungen mit dem Messer zwischen den Zähnen führt. Ich bin auf den Gehalt der Zeugenaussagen gespannt, die den Beschuldigten in dunkler Nacht erkannt haben wollen. Wenn die Ermittlungen genauso geführt wurden, wie die Begründung des Haftbefehls (pdf – 9 MB!) aussieht, kann der Beschuldigte hoffen …
Nebenbei: Die mir bekannten Haftbefehle, die z.B. wegen Mord oder schwerer Sexualstraftaten erlassen wurden, waren insgesamt wesentlich moderater – im Sinne von emotionsfrei – formuliert.


