Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führte heute, am Mittwoch, 12. Dezember 2012, eine öffentliche Anhörung zu einem Strafrechtsänderungsgesetz durch.
Es ging um die „Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe„. Also um die Norm § 46b StGB, die einen Rabatt auf die zu erwartende Strafe vermittelt, wenn der Straftäter frühzeitig den Ermittlungsbehörde hilft, Straftaten anderer aufzuklären.
Über diese unsägliche Norm habe ich hier im Blog bereits eine Menge Worte verloren. Auf den Beitrag „Belohnter Verrat“ möchte ich besonders hinweisen, da er ein paar griffige Beispiele enthält, deren Probleme wohl auch beim Gesetzgeber angekommen sind.
Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert.
schrieb die Bundesjustizministerin bereits im März 2012, als sie den aktuell diskutierten Gesetzentwurf (hier Bearbeitungsstand Mai 2012) vorstellte.
Ich freue mich, daß die Kritik, die nicht nur aus den Reihen der Verteidiger, sondern auch von Richtern (und Staatsanwälten?) kam, gehört wurde. Heute wurden zu diesem Thema neun Sachverständige angehört.
Besonders stolz bin ich darauf, daß auch unsere Kanzlei, kompetent vertreten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Tobias Glienke, als Sachverständiger gehört wurde. Rechtsanwalt Glienke hat aus unserer Sicht der Strafverteidiger die wesentlichen Probleme in der Praxis dargestellt; es wurde damit versucht, den Gesetzgeber auf den rechtsstaatlich vertretbaren Weg des fairen Verfahrens zurückzuführen.
Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan König sind also gleich zwei Kreuzberger Strafverteidiger als Berater der Bundesregierung unterwegs. ;-)
Es wird eine Menge erzählt und die Inhaber einer Fahrerlaubnis sind verwirrt. Nichts Genaues weiß man nicht, es wird trotzdem darüber berichtet.


