Mahnläufe sind mittlerweile nicht mehr ganz so en vogue. Vor ein paar Jahren noch starteten sie vieltausendfach mit einer Rechnung, dann zwei Mahnungen, danach dann ein oder zwei Schreiben eines Inkassounternehmens, bevor schließlich ein Rechtsanwalt die allerallerallerletzte Mahnung schrieb. Die Drohkulisse war – wirtschaftlich betrachtet – in einer großen Vielzahl erfolgreich. Und das, obwohl einige Zivilgerichte der Ansicht waren, schon die Rechnung hätte nicht geschrieben werden dürfen, weil die Forderung nicht begründet sei.
Etwas Vergleichbares ist mir nun (wieder einmal) in einem schlichten Bußgeldverfahren untergekommen.
Wenn auch nicht mit 140 km/h, sondern nur mit 40 km/h: Es ist wohl eher davon auszugehen, daß der mit diesem Fahndungsaufruf gesuchte Fahrer keine damenbarttragende Frau ist. Wenn also der Mann keine Frau ist, die Adressatin des unten abgebildeten Schreibens aber kein Mann, kann doch ein gewissenhaft arbeitender Sachbearbeiter beim Polizeipräsidenten nicht ernsthaft den Tatvorwurf aufrecht erhalten.
Macht er aber trotzdem:
Es bleibt dem Bußgeldverfolger natürlich unbelassen, bei dieser Sachlage ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Wenn aber – jedenfalls für einen durchschnittlich intelligenten Menschen ohne Sehbehinderung – deutlich erkennbar ist, daß Frauen keine Männer sind, müßte das Verfahren ungefähr eine juristische Sekunde später doch wieder eingestellt werden.
Also droht der Polizeipräsident – wenn auch in quasi-konjunktivischen Klausulierungen versteckt – hier mit einem Übel, um die Angeschriebene zu einer Handlung zu bestimmen, zu der sie nicht verpflichtet ist?
In diesem Verfahren ist so einiges schief gelaufen:
- Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte unter Mißachtung der Vorschrift, die besagt: Nicht unmittelbar hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung „blitzen“.
- Keine Belehrung über die Beschuldigten- und/oder Zeugenrechte.
- Unberechtigte Androhung der Geltendmachung von Verfahrenskosten.
Nun, es geht hier nur um 15 Euro Verwarnungsgeld. Das könnte die Halterin zahlen und sich anschließend vom Fahrer zum Essen einladen lassen. Aber wenn bereits schon in solchen kleinen Sachen Verfahrensrechte mißachtet werden, wie sieht es dann in den großen Sachen aus?
Ich jedenfalls vertraue behördlichen Schreiben grundsätzlich erst einmal nicht, weil ich nicht mehr davon überzeugt bin, daß der Staat nicht so dreist sein kann, mich über den Tisch zu ziehen.
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