Das ging verdammt flott

Rekordzeit bei der Abfassung des Urteils:

Von der Urteilsverkündung bis zur schriftlichen Begründung hat sich die Vorsitzende Richterin gerade mal sechs Tage Zeit gelassen, bis das Urteil die Geschäftsstelle des Landgerichts verlassen hat; einen Tag später trudelten die 7 Din-A4-Seiten Urteil in unserer Kanzlei ein. Ich habe Anhaltspunkte dafür zu glauben, daß die Urteilsgründe noch vor dem Abendbrot am Tag der Hauptverhandlung geschrieben waren.

Ich wünsche mir, daß alle Strafrichter so schnell arbeiten könnten. (Damit wir Strafverteidiger keine Langeweile bekommen. 8-))

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

5 Antworten auf Das ging verdammt flott

  1. 1
    brainbug says:

    Mit der Revisionsbegründung scheinen Sie sich ja auch richtig Mühe gegeben zu haben.

    • Schade, Sie berücksichtigen nicht, daß – insbesondere für die Begründung einer Sachrüge – reichlich Zeit bleibt und es aus strategischen Gründen manchmal sinnvoll ist, wenn die Verteidigung ihr Recht zur Gegenerklärung auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nutzt.

      Schnellschüsse sind nicht nur bei Kommentierungen von Blogbeiträgen manchmal eine heikle Sache. Meinen Sie nicht auch? ;-)crh

  2. 2
    morphium says:

    Ja, mühe gegeben hat er sich schon mit der schnellen Begründung, allerdings hat sich dadurch schon im anschreiben ein Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen (1 Datum ist falsch) – hoffen wir, dass nicht auch der eigentliche Schriftsatz gelitten hat.

    • „Mühe“ schreibt man groß, „Anschreiben“ auch; hinter der „1“ fehlt wohl ein Punkt. 8-) crh
  3. 3
    Charlie says:

    Wenn man’s genau nimmt, ist das 4. Datum falsch … ;-)

    • Ja. Beim Zustellungsdatum hat der F3-Textbaustein-Fehlerteufel zugeschlagen, es müßte 2012 heißen, nicht 2011. crh
  4. 4
    alter Jakob says:

    Wer weiß, vielleicht waren die Urteilsgründe ja sogar schon vor der Verhandlung geschrieben…

  5. 5
    Durchsucher says:

    Klar werden die Urteilsgründe – gerade bei großen Prozessen- schon während der Hauptverhandlung abgefasst. Vielleicht könnte man einfach mal am 35. von 40 Verhandlungstagen einen Durchsichungsbeschluss beim Berichterstatter erwirken oder mit dieser Begründung einen Befangenheitsantrag stellen.

    Darauf ist crh aber bestimmt selbst schon gekommen.