Verteidigung

Grundsatz der Woche

Stelle keine Fragen, deren Antworten Du nicht kennst.

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Der Gau für die Amtsrichterin

In einem kleinen Amtsgericht auf dem Lande Brandenburgs geht es um eine nicht unkomplizierte Betrugs– und Untreuesache. Aufgerufen ist das Schöffengericht. Verurteilt werden sollen drei Angeklagte aus gut situierten Kreisen. Die Richterin ist vom Typ her eine „Hausfrau in Robe„.

Für die Angeklagten melden sich drei Rechtsanwälte, allesamt erfahrene Verteidiger aus „Westberlin„.

Ich kann mir gut vorstellen, daß die Richterin nicht gut schläft in der Nacht vor dem ersten Termin.

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Den Rechtsstaat auf’s Korn genommen

Die urteilen „Im Namen des Volkes“ und prozessieren auf dessen Kosten. Die müssen an den zwei Verhandlungstagen eine enorme Höhe erreicht haben. Und was ist herausgekommen? Ein krasses Fehlurteil.

Quelle: Ulrich Bräuel, Das Tagebuch der Susanne K, 1. Auflage 2009, S. 90 (ISBN: 978-3897746510)

Bräuel schreibt in seinem Kriminalroman über ein Mißbrauchsverfahren. Angeklagt ist ein Lehrer, der sich an einem 13-jährigen Mädchen vergangen haben soll.

Auf den gut 100 Seiten gelingt es dem Autor – ein promovierter Jurist – in brillanter und verständlicher Weise, die massiven Probleme der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in Sexualstrafsachen darzustellen.

Dieses Buch ist nicht nur ein spannender Krimi, sondern auch ein Beispiel für die engen Grenzen, in denen sich Justiz und Rechtsstaat befinden.

wird das Büchlein zutreffend vom Verlag beschrieben.

Ich habe es in einem Rutsch nach einem 12-Stunden-Arbeitstag durchgelesen. Absolut empfehlenswert, auszugsweise auch für Plädoyers geeignet.

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Was sage ich dem Mandanten?

Es ging um Schwarzfahren (Beförderungserschleichung). Der Mandant hat die Ladung zur Gerichtsverhandlung verschlafen und uns dann mit seiner Verteidigung beauftragt. Er befürchtete, daß gegen ihn ein Sitzungshaftbefehl (§ 230 StPO) erlassen worden ist.

Ich habe mich für ihn beim Gericht gemeldet, die Akte abgeholt und meiner Mitarbeiterin zum Einscannen und Zurücksenden gegeben. Sie fragt mich nun:

Was sag ich dem Mdt, wenn er heute anruft? Die Akte hast Du heute geholt, Du wolltest reinschauen und dann den Mdt instruieren.

Ich habe ihr geantwortet:

Sage ihm bitte:

1. Es gibt KEINEN Haftbefehl.

2. Er bekommt einen Strafbefehl: 40 Tagessätze zu 15 Euro: 450 600 Euro zzgl. Verfahrenskosten.

3. Wenn er nicht zahlen kann, soll er damit SOFORT zur sbh.

4. Er soll uns einen Kuchen als Honorar vorbei bringen.

Wenn der Kuchen kommt, veröffentliche ich ein Foto.

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Eingestellt vom Verteidiger

Rechtsanwalt Tobias Feltus berichtet über ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das er selbst eingestellt hat:

eingestellt vom Verteidiger

Gratulation! Das versuche ich demnächst in Moabit auch mal. ;-)

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Ganz was Neues

Zusammen mit der gesetzlichen Regelung der Verständigung im Strafverfahren (§ 257c StPO) hat der Gesetzgeber ein paar weitere Rechtsnormen erlassen, die diese Regelung begleiten bzw. deren Umsetzung vorbereiten sollen. Dazu gehört auch der neue § 202a StPO.

Davon habe ich nun erstmalig in einer Umfangstrafsache Gebrauch gemacht. Ich wollte bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit allen anderen Verfahrensbeteiligten reden. Auch über den möglichen § 31 BtMG, um zu verhindern, daß es hier – trotz der neuen Regelung des § 46b Abs. 3 StGB – doch noch zu einem „Wettrennen“ zwischen den Angeschuldigten kommt.

Auch ist es ganz interessant zu wissen, was sich die Staatsanwaltschaft für den Fall vorstellt, daß sich die Anklagevorwürfe bestätigen sollten. § 202a StPO schreibt dann vor, daß diese Vorstellung ins Protokoll kommt, so daß es im weiteren Verlauf des Verfahrens für den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft schwieriger werden dürfte, plötzlich auf ganz neue Gedanken zu kommen.

Auch im übrigen halte ich es für sinnvoll (nicht nur, weil es modern ist), wenn Richter, Staatsanwalt und Verteidiger miteinander reden, statt sich in der Hauptverhandlung eine Show für die Galerie zu liefern.

Die Erste Strafkammer des Landgerichts Berlin hat sich wohl meinen Gedanken angeschlossen und zum Gespräch geladen.

einladung zu 202a

Angesichts der Tatvorwürfe wird diese neue Regelung hier eine ganz besondere Bedeutung bekommen. Ich bin gespannt.

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Dickschiff

Im Dezember geht’s los. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. 83 Seiten umfaßt die Anklageschrift. Bisher sind 15 Termine vorgesehen. Sozusagen fünf Kilo pro Hauptverhandlungstermin.

Na denn …

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Vergeigt

Eine schwierige Wirtschaftsstrafsache vor dem Schöffengericht, fünfter Verhandlungstag. Der Mandant hat Stein und Bein geschworen, daß er den Belastungszeugen und den Schöffen vor einiger Zeit gemeinsam beim Italiener Pizza essen gesehen hat. Es war also zu befürchten, daß sich die beiden auch über den Mandanten unterhalten haben – zumal der Zeuge auf den Mandanten schon vor jener Zeit überhaupt nicht gut zu sprechen war.

Ich sollte ein Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag) an das Gericht richten, damit dieser Schöffe nicht über den Mandanten richten kann. Solche Gesuche des Angeklagten sind allerdings auch bestens dazu geeignet, die Stimmung zu verderben. Denn wenn so ein Antrag Erfolg hat, muß das Gericht neu besetzt werden und das Verfahren beginnt von vorn. Und wenn der Antrag abgelehnt wird, ist der Schöffe – und vielleicht auch der Vorsitzende Richter – ebenfalls not amused. Aus naheliegenden Gründen.

Deswegen war Vorsicht angesagt. Aber der Mandant war sich ganz sicher, also habe ich an einer geschickten Formulierung gebastelt, die im Falle des Falles wenigstens das Schlimmste verhindern sollte.

Es wurde eine recht umfangreiche Erklärung. Wie beantragt fand dann eine „Ablehnungsverhandlung“ statt. Der Schöffe teilte zuvor in einer dienstlichen Erklärung mit, mit dem Zeugen, den er zwar seit Jahren kennt, nicht über den Mandanten gesprochen zu haben. Der Zeuge bestätigte dies dann auch. Weihnachtsfeier ja, aber daß der frühere Kollege nun Schöffe sei … davon habe er nichts gewußt. Das hörte sich alles sehr rund an.

Deswegen habe ich dann besser mal das Ablehnungsgesuch zurück genommen. Die Stimmung in der Verhandlung war allerdings zum Herrn, jedenfalls im Verhältnis zum Mandanten. Der hatte sich dann wohl doch geirrt, was die Pizza anging.

Machen wir das Beste daraus …

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Presseerklärung aus Sicht des Opfers

Der Mann in dem blauen T-Shirt mit dem Fahrrad, der – wie auf dem Video erkennbar – von Polizeibeamten verprügelt wurde, hat durch seinen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Kreuzberg, eine Presseerklärung abgegeben. Der Strafverteidiger und Medienrechtler Eisenberg reagiert damit auf die relativierende Presseerklärung der Polizei Berlin, die er für falsch hält und für ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhalts dienend geißelt.

Ich gehe davon aus, daß wir – nicht zuletzt auch wegen der „Beteiligung“ Eisenbergs an diesem Verfahren – über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden.

Danke an Peter für den Hinweis. crh

update:

Zwei wegen Körperverletzung im Amt beschuldigte Polizisten sind in andere Dienststellen versetzt worden. Sie hätten vorläufig neue Aufgaben übernommen, sagte am Montag Polizeisprecher Thomas Neuendorf.

Quelle: Tagesspiegel

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Keine Strafverteidiger in Berlin

Ab sofort bis einschließlich morgen Nachmittag sollte man es vermeiden, verhaftet zu werden: Die Crème de la Crème der Berliner Strafverteidiger trifft sich in Bad Saarow und steht für Strafverteidigungen nicht zur Verfügung.

Am späten Samstagnachmittag aber wird ein Großteil der Verteidiger gut geschult wieder zurück sein und Auskunft geben können z.B. über:

Dysfunktionales Verhalten von Verfahrensbeteiligten

und

Die Beschränkung der Verteidigung in der neueren Rechtsprechung

Die Diskussion am Freitagnachmittag über die

Rechte einer engagierten Strafverteidigung

zwischen RiBGH Prof. Thomas Fischer, Karlsruhe, und Rechtsanwältin Dr. Margarete von Galen, Berlin, dürfte ebenfalls dazu beitragen, ab der kommenden Woche gestärkt wieder an den Haftbefehlsverkündungsterminen teilnehmen zu können.

Gegen die Auswirkungen des

Empfang und Abendessen im „Theater am See“, Seestraße 22, 15526 Bad Saarow mit DJ,

stellt die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger Acetylsalicylsäure kostenlos zur Verfügung.

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