Presseerklärung aus Sicht des Opfers

Der Mann in dem blauen T-Shirt mit dem Fahrrad, der – wie auf dem Video erkennbar – von Polizeibeamten verprügelt wurde, hat durch seinen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Kreuzberg, eine Presseerklärung abgegeben. Der Strafverteidiger und Medienrechtler Eisenberg reagiert damit auf die relativierende Presseerklärung der Polizei Berlin, die er für falsch hält und für ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhalts dienend geißelt.

Ich gehe davon aus, daß wir – nicht zuletzt auch wegen der „Beteiligung“ Eisenbergs an diesem Verfahren – über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden.

Danke an Peter für den Hinweis. crh

update:

Zwei wegen Körperverletzung im Amt beschuldigte Polizisten sind in andere Dienststellen versetzt worden. Sie hätten vorläufig neue Aufgaben übernommen, sagte am Montag Polizeisprecher Thomas Neuendorf.

Quelle: Tagesspiegel

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg, Medien, Polizei, Verteidigung veröffentlicht.

13 Antworten auf Presseerklärung aus Sicht des Opfers

  1. 1
    Max says:

    Na hoffentlich…

    Ist ja schon der Hammer.
    M.E. kann der noch so geschimpft und die Beamten beschimpft haben. Solch rohe körperliche Gewalt war zur Strafverfolgung oder Eigensicherung nicht notwendig, mithin jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit.

  2. 2
    Lexus says:

    Wobei so völlig unschuldig ist unser Herr Radfahrer aber auch nicht… Ein Polizist erklärte ihm alleine im Video fünf mal in welche Richtung er gehen soll inklusive Richtungszeig mit dem Finger, da er dann in die andere Richtung ging darf er sich nicht wundern, dass die Polizei ihn grob wegzerrt…

    Die Schläge danach waren aber natürlich völlig überzogen und unnötig. Auch ist mir nicht ganz klar was damit bezweckt werden sollte… der große breite Polizist hatte den kleinen schmalen Radfahrer doch eigentlich ganz gut im Griff und war nicht darauf angewiesen, dass einer seiner Kollege einfach mal mit drauf prügelt.

  3. 3
    Jo says:

    Da scheint eine ganz beachtliche Sammlung an Straftaten zusammenzukommen, der Beamte kriegt nun einfach einen neuen Arbeitsplatz, aus welchen Gründen auch immer, wie das aber wohl für einen normalen Bürger aussähe?

  4. 4

    @ Jo:

    Heute morgen habe ich in den Nachrichten auf Info-Radio gehört, daß die an dem Vorfall beteiligten Beamten vom Dienst freigestellt wurden. Es wird wegen einer Reihe von Tatvorwürfen ermittelt.

    Erst nach Abschluß des Strafverfahrens wird dann über die dienstrechtlichen Konsequenzen abschließend entschieden.

    So ähnlich sieht das im übrigen auch für einen „normalen“ Bürger (z.B. für einen Postbeamten ;-) ) aus.

  5. 5
    MaxR says:

    @crh: Kann nicht sogar der Arbeitsvertrag eines „normalen“ Bürgers (zB eines Nichtpostbeamten ;-), also zB eines gewerblichen Arbeitnehmers) schon beim Vorliegen eines glaubhaften Verdachts einer „ehrenrührigen“ Straftat außerordentlich gekündigt werden, wenn dem AG durch die Weiterbeschäftigung ein Imageschaden entstehen könnte?

  6. 6

    […] geworden sind. Mittlerweile hat fefe dazu weitere Informationen gebloggt und auf der Webseite von Kanzlei Hoenig aus Berlin ist eine Stellungnahme des Opfers veröffentlicht worden. Es wurden viiele Stimmen laut, die die sofortige Suspendierung der […]

  7. 7
    Tom Paris says:

    Da es sich um eine gefährliche Körperverletzung im Amt im Sinne von § 340 Abs. 3 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB handeln dürfte, die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht ist, können sich die Noch-Polizeibeamten vermutlich einen neuen Job suchen.

  8. 8
    Kand.in.Sky says:

    @Tom Paris

    schöne Utopie…

    #k.

  9. 9
    Stefan says:

    @ Tom Paris
    aber nur wenn sich ein vom Staat unabhängiger Richter findet
    ich geh schon mal suchen … kann mir jemand ne lupe leihen

  10. 10
    Jo says:

    @Carsten Hoenig

    Danke, von einer Dienstfreistellung wusste ich auch noch nicht, dann bleibt zu hoffen, dass ordentlich ermittelt wird, der Aufwand dürfte aufgrund des Bildmaterials zumindest teilweise gering sein, so darf jedenfalls kein Polizist arbeiten, der das Vertrauen der Bürger genießen soll und will.

  11. 11
    JJ Preston says:

    Und dabei ist die Berliner Polizei als solche noch gut bedient. Man stelle sich vor, die Szene hätte sich in Los Angeles ereignet, und der Radfahrer wäre ein afrikanisch-stämmiger Kalifornier gewesen…

  12. 12
    MadameLaStA says:

    @Tom Paris: Nein, den Job sind sie erst ab 1 Jahr Freiheitsstrafe los. Ich tippe mal auf 8 Monate:)

  13. 13
    Tom Paris says:

    @MadameLaStA

    Ich tippe darauf, daß der Vorgang – im Gegensatz zu harmlosen Kneipenrangeleien – gar nicht als gemeinschaftliche Körperverletzung erkannt wird. Die Polizei hat ja das Privileg „einfache körperliche Gewalt“ ausüben zu dürfen, was aus dortiger Sicht (und leider auch aus Sicht mancher Richter) irgendwo im Bereich von Falschparken anzusiedeln ist.