Verkehrs-Strafrecht

Das volle Programm

bekommt der Opelfahrer, der gestern im Kreis Steinburg unterwegs war: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung.

HL-live.de berichtet unter dem Titel Falsches Kennzeichen mit vielen Folgen

Einem Polizeibeamten in Zivil fiel ein Fahrzeug auf, das offensichtlich ein manipuliertes Nummernschild trug. Ausgewiesen war es auf den ersten Blick auf die Stadt München. Der zweite Blick sagte dem Beamten aber, dass das Nummernschild für ein Original etwas zu klein geraten war. Er verständigte die Einsatzleitstelle der Polizeidirektion Itzehoe über seine Beobachtung. Die schickte eine Streifenwagen-Besatzung los, die das verdächtige Fahrzeug an der Anschlussstelle Schenefeld von der Autobahn lotste.

Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie sich das Nummernschild besahen und den Fahrer kontrollierten. Die Ermittlungen ergaben, dass das Nummernschild seitlich verkürzt worden war und im Originalzustand zu einem Fahrzeug aus der Ueckermark in Mecklenburg-Vorpommern gehörte. Der Fahrzeugführer hatte einfach den ersten Buchstaben „U“ vom zweiten Buchstaben „M“ getrennt, und dadurch assoziiert, er käme aus München. Die Recherche der Beamten ergab nun, dass das „Münchner Kennzeichen“ auf eine Zugmaschine zugelassen ist. Da der Opel Astra aber keine Zugmaschine sein konnte, nutzten alle Erklärungsversuche des Albersdorfer nichts mehr, er musste den Polizisten sein Fehlverhalten beichten.

Und das sah im Weiteren so aus: Nachdem der Mann den Beamten zuvor falsche Angaben über seiner Person gemacht hatte, stellte sich bei der Überprüfung der Ausweispapiere heraus, dass er einen anderen Namen trug. Außerdem wurde festgestellt, dass der Opel Astra bereits seit dem 12. April 2001 vorübergehend stillgelegt ist. Der Wagen hätte also im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr bewegt werden dürfen.

Von dem Albersdorfer ohnehin nicht, denn der besitzt seit April 2005 gar keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Ordnungshüter einen Beutel mit weißem Pulver und eine aufgezogene Spritze. Ob es sich dabei um Betäubungsmittel handelt, muss noch die amtliche Untersuchung ergeben. Der 22-Jährige räumte aber ein, gestern Rauschmittel konsumiert zu haben. Deshalb wurde er zur Itzehoer Polizeiwache mitgenommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Insgesamt also keine Kleinigkeiten, die der Mann auf sich geladen hatte. Die Liste seiner möglichen Verfehlungen liest sich nun so: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung. Der Mann gab nämlich an, das manipulierte Kennzeichen gefunden zu haben.

Offenbar hat der Opelfahrer sich aber höflich benommen. Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kann man ihm nicht vorwerfen. Doch nicht das volle Programm. Aber er kann trotzdem mit Mengenrabatt rechen. ;-)

Danke an Marian Heddesheimer für den Link.

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Polizeikontrolle: Ich krieg die Tür nich auf

Aus dem vollen Leben:

Ich fuhr mit meinem PKW nachts und kam in eine Polizeikontrolle. Ich hatte etwas getrunken. Man wollte meine Papiere sehen. Ich versuchte per Knopfdruck die Türen zu öffnen. Es ging nicht. Vielleicht wegen der Kälte. Dann probierte ich die Fenster zu öffnen. Auch nichts. Die Polizei wurde zornig und schrie: „Wenn Sie nicht öffnen holen wir Sie da raus und nehmen Sie mit auf das Revier“

So begnnt eine abenteuerliche Anfrage an den Online-Anwalt.

Mir scheint die Idee am Biertisch oder beim Kiffen entstanden zu sein. Hans Söldner, ein bayerischer Kabarettist und Speerspitze der blau-weißen Legalize-it-Bewegung hatte mal eine ähnlich spannende Geschichte im Programm. Trotzdem nicht schlecht der Gedanke, sich auf diese Weise einer Alk-Messung zu entziehen.

Link gefunden bei Feder-und-Paragraphd.de

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Vollmachtsvorlage: Auf Biegen und Brechen

Die Frage, ob der Verteidiger eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorlegen soll bzw. muß oder nicht, wurde bereits mehrfach diskutiert. Ich habe mich der ganz herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Literatur angeschlossen, die die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Verteidiger für nicht erforderlich hält.

In einem aktuellen Fall stellte die Bußgeldbehörde mir den Bußgeldbescheid förmlich zu, obowhl meine schriftliche Vollmacht nicht in der Akte war. Damit ist nach nahezu einhelliger Ansicht keine wirksame Zustellung erfolgt. In der Konsequenz bedeutet dies, daß ohne wirksame Zustellung auch keine Verjährungsunterbrechung eingetreten ist.

Dies habe ich dann auch dem Amtsgericht Ludwigslust in dieser Verteidigungsschrift (pdf – 123 kB) mitgeteilt, und beantragt, das Verfahren wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung einzustellen. Damit dürfte es erledigt sein, hatte ich gedacht.

„Denkste!“ sagte das AG Ludwigslust und beschloß, daß es neben einer Verteidigervollmacht auch noch eine „rechtsgeschäftliche Vollmacht“ gebe, die der Gesetzgeber zwar im Wesentlichen ungeregelt gelassen habe, die für eine wirksame Zustellung gleichwohl aber ausreichen solle.

Aha, in Ludwigslust gibt es also zwei Vollmachten. Und irgendeine der beiden reicht schon aus, um am Gesetz vorbei wirksam zustellen zu können. Ludwigsluster Landrecht.

Die Privatansicht des Richters am Amtsgericht Ludwigslust ist lesenswert, deswegen hier der Beschluß in voller Länge (pdf – 319 kB.

Der Richter schafft also neues Recht, um auf Biegen und Brechen zu verhindern, daß der Betroffene durch Fehler der Behörde einen Vorteil erlangt, der ihm nach dem gesunden Volksempfinden doch gar nicht zusteht. Oder habe ich das flasch [tm] verstanden?

Der Beschluß ist nicht rechtskräftig! :-)

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Fahrgefühl abhanden gekommen

Polizei sagt Rasern mit neuer Technik den Kampf an, schreibt die Berliner Morgenpost. Gegen Verkehrsrowdys sollen Lichtschranken und spezielle Ampeln zum Einsatz kommen. Das ist nicht unbedingt neu.

Jene Theorie kannte ich aber noch nicht:

„Auch ältere Leute sind oftmals zu schnell unterwegs. Und das nicht einmal absichtlich, sondern aus Unsicherheit heraus, weil ihnen das Fahrgefühl mit den Jahren abhanden kommt“, berichtet ein Streifenpolizist.

Ich sehe das anders: Einmal Raser, immer Raser. Das ist genetisch bedingt. ;-)

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Schulterstücke

Was die Schulterstücke im einzelnen bedeuten, interessiert mich weniger. Aber die Stellung eines Polizeibeamten auf der Karriereleiter bzw. innerhalb der Polizei-Hierarchie läßt sich prima ablesen in der CopZone – Die private Polizeiseite

Hier sehen Sie (fast) alle Schulterstücke, die Polizeibeamte auf ihren Uniformen tragen. Viele Bürger kennen die Unterschiede und Bedeutungen der Farben und Sterne nicht, so dass wir hier versucht haben alle Schulterstücke einmal abzubilden und eine entsprechende Erklärung aufgeführt haben.
Anm.: Da die Polizei Ländersache ist, können die Bedeutungen der Abzeichen zwischen den einzelnen Bundesländern sich unterscheiden !

Das dient nicht nur dem „Bürger“, sondern auch dem Verteidiger, der wissen sollte, welche Bedeutung der Polizei-Zeuge hat.

Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten. Danke Werner!

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Rammstein und die StVO

Die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nach § 35 StVO setzt voraus, daß auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

Das haben die hier doch glatt vergessen.

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Billige Entscheidung?

Dieser Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth liegt ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde. Die Entscheidung des Richters kostet demnach 40,00 EUR, die des Sachverständigen 1.983,99 EUR. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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