Verkehrs-Strafrecht

Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr‘ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)

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Unfallflucht

Eine nette Geschichte von einer – vorläufig – geglückten Unfallflucht erzählt der Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall löste heute früh einen größeren Polizeieinsatz in Blankenfelde aus.
Ein unbekannt gebliebener Fahrer eines „Nissan“ befuhr gegen 3 Uhr die Blankenfelder Chaussee in Richtung Schildower Straße. Ersten Ermittlungen zu Folge ist er im Bereich einer Straßenbaustelle mit dem linken Fahrzeugspiegel gegen mehrere Absperrbaken gestoßen, danach nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Nach dem Anstoß an dem Baum überschlug sich der „Nissan“ und blieb dann im rechten Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Als die ersten alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war der Fahrer des Autos und auch eventuelle Insassen nicht mehr da. Da an dem Unfallort ein unübersichtliches Gelände angrenzt und es nicht auszuschließen war, dass die Fahrzeuginsassen dort hineingelaufen sein könnten, wurden Unterstützungskräfte zur Absuche angefordert. An der Absuche, die negativ verlief, war auch der Polizeihubschrauber beteiligt.
Gegen den noch unbekannten Fahrer wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der beschädigte Baum musste von Einsatzkräften der Feuerwehr gefällt werden.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da wird die Polizei recht zügig an der Wohnanschrift Halter des verunfallten Autos erschienen sein. Je nachdem, ob er zuhause war, wie er aussah, ob und wie er sich dann gegenüber der Polizei verhalten hat, fällt die Entscheidung über seine Fahrererlaubnis dann aus.

Eigentlich ist es ganz einfach, welches Verhalten aus Verteidigersicht das richtige ist.

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Idiot!

Mit dieser Postkarte wirbt der TÜV Rheinland für seine Kurse, die auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten sollen:

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Auf der Rückseite der Postkarte findet man dann einen Hinweis auf weitere Informationen für den Interessenten im Internet unter www.lappen-weg.de

Das ist echtes Neuköllner Niveau, nichts für unsere Mandanten.

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Zielgruppe für Anwalts-Werbung

Dieser Strafverteidiger aus/in Köln hat wohl die Radfahrer im Auge:

zielgruppe.jpg

Ob das allerdings die optimale Zielgruppe für einen Strafverteidiger ist?

Nebenbei: Die hinter diesem Fahrradständer liegende Gaststätte bietet außerordentlich leckere belegte Brötchen an. Vorsicht aber: Statt Kaffee (sic!) bestelle man sich dort lieber ein Glas Mineralwasser. ;-)

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Ende gut?

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.

Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.

Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.

Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.

Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.

Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.

Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.

Alles gut?

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Schon wieder ein Radfahrer

Bei einem Verkehrsunfall in Friedrichshain ist gestern Abend eine 49-jährige Radfahrerin aus Pankow schwer verletzt worden.

Sie benutzte gegen 18 Uhr 25 den Radweg der Lichtenberger Straße in falsche Richtung fahrend, als sie an der Kreuzung zur Karl-Marx-Allee von dem Pkw eines 75-Jährigen erfasst wurde. Der Autofahrer hatte die Radlerin beim Rechtsabbiegen in die Karl-Marx-Allee an einer Ampel mit grünem Pfeil übersehen. Die Frau stürzte und kam mit einem Rettungswagen der Berliner Feuerwehr zur stationären Behandlung in eine Klinik. Der Autofahrer blieb unverletzt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Nachdem ich hier und hier bereits über Radfahrer geschrieben hatte, die wegen oder aufgrund oder nach eigener Verletzung von Verkehrsrecht in einen Unfall verwickelt wurden oder ihn verursacht hatten, möchte ich die Reihe zum Thema „Radfahrer, selbst schuld“ nun schließen. Vielleicht hat irgendein Radfahrer das ja gelesen und kommt an’s Nachdenken … bei den anderen wird sich das Problem vielleicht mittelfristig von selbst lösen.

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Anarchie beim Radfahren

Zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Beleuchtung: Rücksichtslose Radler gefährden Fußgänger, andere Verkehrsteilnehmer – und sich selbst. Der Ärger über Rowdys wächst.

… beschwert sich der Tagesspiegel. Und konkretisiert:

Sie flitzen auf dem Radweg heran, egal, wie dicht der Bürgersteig nebenan bevölkert ist. Sie treten ohne Beleuchtung auf dunklen Straßen in die Pedale, ignorieren Ampeln oder benutzen einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung.

Vielleicht sollte man Radrüpel, wenn man denn ihrer habhaft wird,

hinterher.jpg

in der Döberitzer Heide aussetzen.

doeberitz.jpg

In weiten Teilen der Döberitzer Heide muss weiterhin mit Munitionsgefährdungen durch verdeckt liegende Kampfmittel jeder Art gerechnet werden.

Wenn die dann da heile wieder raus sind, freuen die sich über jede rote Ampel, an der sie mal kurz anhalten können. ;-)

Fotos:
Peter Meissner via Tagesspiegel
www.doeberitzer-heide.de

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Keine Bußgeld-Vollstreckung in Deutschland

Verkehrssünder können aufatmen: Geldstrafen und Bußgelder, die im EU-Ausland verhängt wurden, werden vorerst nicht in Deutschland eingetrieben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bis morgen umgesetzt sein. Wegen ihrer Komplexität werde sie „aber nicht in den nächsten Tagen kommen“, so das Verkehrsministerium.

Quelle: taz vom 21.3.2007

Eine Ausnahme bildet die österreichischen Knolle. Die kann hier auf dem Wege der Amtshilfe durch das deutsche Finanzamt vollstreckt werden. Aber auch dagegen gibt es ein (Rechts-)Mittelchen.

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Verwarnt

… und das nur, weil ich heute mal richtig früh in der Kanzlei sein wollte.
Verwarnt

Für 42 km/h in einer 30er-Zone.

Der Moppedfahrer mit seiner K 1200 RS, der mich kurz vorher überholt hatte, mußte/durfte nicht vor Ort zahlen. Bei 76 km/h gibt es Post vom PolPräs. Und eine Visitenkarte vom Leidensgenossen. :-)

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Polizisten erschießen Geisterhinker

Gestern kam eine Polizeimeldung über die Ticker: „Polizisten erschießen hinkende Pute auf der A 1 bei Münster.“ Na klasse. Das haben unsere Sheriffs ja toll hingekriegt: Behinderte Vögel abknallen. Nur weil sie von einem Tiertransporter fallen und orientierungslos über die Autobahn humpeln – als Geisterhinker quasi. Und dann heißt es auch noch: „Die Beamten erschossen die Pute ,in einem günstigen Moment‘ am Fahrbahnrand.“ Schießen auf bewegte Puten kommt wohl erst nächstes Jahr in der Polizeischule Münster.

Quelle: taz vom 2.2.06 – gurke des tages

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