Strafrecht

Kein Haftbefehl zur Ahndung von Ungehorsam

Auf welche krude Ideen manche Strafrichter kommen, zeigt der Beschluß des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (Az.: 537 Qs 8/11).

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin am Amtsgericht hielten eine Hauptverhandlung entbehrlich; es wurde also auf dem Dezernatswege ein Strafbefehl erlassen und gegen die Angeklagte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Dagegen hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt und die Richterin hatte einen Termin anberaumt, zu dem die Angeklagte nicht erschienen war.

Die Angeklagte ließ sich durch ihren Verteidiger vertreten, sie machte also von seinem Recht aus § 411 II StPO Gebrauch. Offenbar ging der Richterin das gegen den Strich, sie wollte die Angeklagte trotzdem sehen, weil sie „einen persönlichen Eindruck von der Angeklagten unabdingbar“ hielt. Weitere Gründe nannte sie nicht und erließ – quasi aus der Hüfte geschossen – einen Haftbefehl nach § 230 StPO.

Das fand nicht nur die Angeklagte, sondern auch das Landgericht ungeheuerlich:

… der Erlass des Haftbefehls war im vorliegenden Fall unverhältnismäßig. Der Haftbefehl im Strafbefehlsverfahren, dem die Verhaftung des Angeklagten strukturell fremd ist, erfüllt nicht den Selbstzweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu ahnden.

Es ging in diesem Verfahren nicht darum, z.B. die Täter-Identität feststellen zu können. In diesem Fall hätte gar nicht erst ein Strafbefehl erlassen werde dürften. Folgerichtig schrieb das Landgericht:

Es ist nicht ersichtlich, weshalb hier das persönliche Erscheinen der Angeklagten zur Sachaufklärung geboten war.

Zu allen weiteren wesentlichen Punkten war die Anwesenheit der Angeklagten im übrigen entbehrlich, die sich bereits seit dem Ermittlungsverfahren durch Schweigen verteidigte:

Dies ist jedoch angesichts des Schweigerechts der Angeklagten und der Tatsache, dass sie auch im Ermittlungsverfahren keinerlei Einlassungen zur Sache getätigt hat, nicht nachzuvollziehen,·da der persönliche Eindruck vor allem für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage von Bedeutung sein kann, hier jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Angeklagte sich zur Sache äußern wolle.

An dieser Stelle stand also schon fest, daß der Haftbefehl wohl nur der Maßregelung der Angeklagten dienen sollte und nicht etwa dem eigentlichen Zweck, der Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung.

Worum ging es eigentlich? Um 50 Tagessätze Geldstrafe, im konkreten Fall um 1.000 Euro. Und dafür soll jemand verhaftet werden, der sich verteidigen läßt und deswegen meint, nicht zum Gericht zu müssen, weil das Gesetz ihm diese Möglichkeit eröffnet. Ein Haftbefehl geht gar nicht in so einem Fall, meint das Landgericht:

Schließlich hat das Amtsgericht nicht erkennbar berücksichtigt, dass es sich um den Vorwurf einer Tat von eher geringer strafrechtlicher Bedeutung handelt, worauf bereits die Festsetzung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in dem Strafbefehl schließen lässt.

Diese Richterin sollte sich schämen; der Beschluß des Landgerichts gibt ihr reichlich Stoff zum Nachdenken.

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Urteil gegen Berliner „Drogenarzt“ aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat einen 51 Jahre alten auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierten Arzt u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt und ihn mit einem dauerhaften Berufsverbot für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt und als Psychotherapeut belegt. [Hier der Prozeßbericht im Spiegel vom 10.05.2010. crh]

Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte sog. psycholytische Sitzungen durch. Bei diesen Gruppensitzungen wurden Patienten durch Drogen in ein „Wachtraumerleben der Objektumgebung“ versetzt. Ziel dieser in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannten Methode soll es sein, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Im September 2009 führte der Angeklagte eine Intensivsitzung durch, in deren Rahmen sich sechs Gruppenmitglieder zur Einnahme des Rauschgifts MDMA bereiterklärten. Wegen eines ihm unterlaufenen Wiegeversehens übergab er an diese jedoch mindestens die zehnfache Menge der beabsichtigten Menge, woraufhin es bei ihnen zu heftigen körperlichen Reaktionen kam. Trotz der von der herbeigerufenen Notärztin veranlassten Hilfsmaßnahmen verstarben zwei Gruppenmitglieder an Multiorganversagen aufgrund der Überdosis MDMA. Weitere Teilnehmer konnten nach intensivmedizinischer und stationärer Behandlung gerettet werden.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten hin aufgehoben und das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts tragen die Annahme eines vorsätzlichen Körperverletzungsdelikts nicht. Angesichts der freiwilligen Drogeneinnahme und dadurch erfolgten Selbstgefährdung der Gruppenmitglieder war zur Begründung einer Strafbarkeit hiernach eine vom Vorsatz des Angeklagten umfasste Handlungsherrschaft erforderlich. In der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung wird vorrangig eine kritische Überprüfung der Angaben des Angeklagten zu einem vorgeblichen Wiegefehler vorzunehmen sein. Danach wird zu beurteilen sein, ob eine Vorsatztat oder lediglich ein fahrlässiges Tötungsdelikt anzunehmen ist.

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 019/2011 vom 01.02.2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 11. Januar 2011 – 5 StR 491/10

(Vorinstanz: LG Berlin – (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 – Urteil vom 10. Mai 2010)

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Strafbare Faxwerbung

Es gibt Spammer, die es nicht lassen können und die Welt mit ihren Werbefaxen zumüllen. Und dann gibt es noch solche hier:

Wenn es nur die eine Seite wäre, die diese Idioten versenden, wäre es nicht weiter wild. Aber die Seiten 2 bis 10 dieses Faxes macht aus dem Spam durchaus eine Aktion, für die sich grundsätzlich auch eine Straf-Ermittlungsbehörde interessieren könnte.

Bei uns richtet so eine Sendung keinen Schaden an: Ob wir eine Fax-Datei mit nur einer Seite in den Orkus schicken oder eine solche mit zehn Seiten, macht keinen Unterschied.

Die Empfänger, die allerdings ihre Faxe noch ausdrucken, haben an sowas richtig Freude.

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Insolvenzverschleppung

Der Gläubiger hatte einen dicken Hals, weil die Schuldnerin – eine GmbH – die Rechnungen nicht mehr bezahlte. Deswegen schrieb er eine Strafanzeige an eine SoKo:

Der Anzeigentext enthielt weitere Hinweise darauf, daß der Gläubiger trotz seiner 6-stelligen Forderung den Humor nicht verloren hat.

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God Bless America!

Das Thema WikiLeaks ist ein gutes schönes beredtes Beispiel dafür, welche Qualität Bürgerrechte in den USA haben. Also in der USA, die sich für Freiheit und Gerechtigkeit in aller Welt, z.B. in Afghanistan, einsetzt. So weit, so gut irgendwas.

Der demokratische Abgeordnete und ehemalige Wahlkampfmanager der Demokraten, Bob Beckel, zum Beispiel nimmt ein solches Recht für sich in Anspruch, als er über den WikiLeaks-Mitbegründers Assange im Fernsehen spricht:

„Dieser Mann ist ein Feind der Vereinigten Staaten. Und wie man mit denen umgeht zeigen jeden Nacht unsere Spezialkommandos in Afghanistan.“

So spricht ein amerikanischer Demokrat, ein Abgeordneter! Oder auch so:

„Man sollte den Typ …“

Über die Stellungnahme dieses US-Amerikaners schreibt Ralph Sina, WDR-Hörfunkstudio Washington, für die Tagesschau weiter:

Er sei zwar kein Befürworter der Todesstrafe. Aber im Fall von Assange kenne er keine Gnade, tönt Beckel. Es gebe nur einen Weg, mit WikiLeaks fertig zu werden: nämlich den Hurensohn Assange illegal zu erschießen.

Möge der Liebe Gott die Amerikaner vor solchen Strolchen wie diesen Bob Beckel schützen.

Link gefunden bei KaDe@Niederrhein.

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Verteidigerwechsel bei Kachelmann

Herr Jörg Kachelmann wird nicht mehr von Dr. Reinhard Birkenstock verteidigt, das Mandat ist beendet. Neuer Verteidiger ist Johann Schwenn. Die Hintergründe sind nicht bekannt.

Es ist nicht gut, während des Rennens das Pferd zu wechseln. Das wissen Profis wie Birkenstock und Schwenn. Ich gehe davon aus, daß es ein zwingend notwendiger und kein unüberlegter Schritt war.

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Bessere Zeiten

So wie das hier aussieht, war die letzte Aktionärsversammlung keine Lustbarkeit optimistischer Kapitalanleger.

Und meist geht sowas einher mit Vorwürfen wie Steuerhinterziehung, Nichtabführen von Sozialabgaben, Verstoß gegen Buchführungspflichten, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung und was dem Strafgesetzgeber noch so eingefallen ist.

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Aufgehangene Kreditkarte

Es gibt Betrüger, vor deren Einfällen kann man den Hut ziehen. Dieser verhinderte Betrüger hier gehört sicherlich nicht dazu:

Sollte der Absender dieser eMail einmal ermittelt werden (was ich – aufgrund seines Auslandsaufenthaltes – nicht erwarte, müßte sein Verteidiger erwägen, ihn begutachten zu lassen: Der Verdacht einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder auf Schwachsinn oder auf eine schwere andere seelische Abartigkeit liegt eigentlich auf der Hand.

Nebenbei:
Der Link in der eMail zeigt auf
www.karnevalstars.de/images/.news/Deutschland/authentication.php.

Und Firefox warnt:

Als Betrugsversuch gemeldete Webseite!

Ob die Domain-Inhaberin der Karnevalisten daran ihre Freude haben wird?

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Frech kommt …

… erst in den Knast, dann vor den Strafrichter.

Den Einbruch gab er zu. „Eigentlich wollte ich ein Zimmer durcheinanderbringen“, sagte der 28-Jährige. Der Safe habe ihn dann aber gelockt. Er rief übers Haustelefon die Rezeption und klagte, er habe den Tresor-Code vergessen. Ein Hotel-Techniker half, der Italiener gab Trinkgeld und fand laut Anklage im Tresor 350 Euro, Pässe und einen Laptop. Das Geld nahm er, neben den Rest legte er einen Zettel: „Fuck you“.

berichtet der Tagesspiegel.

Ich möchte nicht in der Haut des Hotel-Technikers stecken.

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Starker Mann

In der Strafanzeige wird der Text einer SMS zitiert:

Ich werde euch alle vornehmen und dich schlampe mache ich persönlich vertisch ihr habt mit dem falschen das abgezogen.

Einen Tag später soll eine weitere SMS eingegangen sein:

Ich werde euch alle so der massen fertig machen. Das war erst der anfang

Weiter hinten in der Ermittlungsakte findet sich ein polizeilicher Vermerk über den Autor der Kurzmitteilungen:

Als nun im Klinikum die schriftliche Dokumentation der Einwilligung zur Durchführung der Blutentnahme gemäß § 81a StPO nochmals erläutert wurde, lehnte er die Blutentnahme ausdrücklich ab. Er gab an, dass er auf Spritzennadeln allergisch reagiere und an einer Spritzenphobie leide.

Irgendwie kommt bei mir kein Mitleid auf.

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