- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Rechtsanwälte
Niedergelegt
Der Verteidiger der ersten Instanz hatte für seinen Mandanten noch Berufung eingelegt. Ein paar Wochen später schreibt er an das Gericht:

Ich frage mich, warum er seinen ehemaligen Mandanten verrät. Das Gericht geht es nichts an, wer das Mandat beendet hat; auch der Grund für das Mandatsende unterliegt der Schweigepflicht.
Auch wenn sich ein Verteidiger über das Verhalten seines Mandanten ärgert und er ihm – aus welchen Gründen auch immer – die Akte vor die Füße wirft: Die Mitteilung an das Gericht (oder die Staatsanwaltschaft) darf nur lauten:
Das Mandat ist beendet.
Oder:
Ich verteidige Herrn Bullmann nicht mehr.
Jede Information darüber hinaus berührt den roten Bereich des § 203 StGB. Aber damit kennen sich viele Hobbyverteidiger eben auch nicht aus.
Kollegialität aus der untersten Schublade
Einer der 19 20 21 Verstorbenen war auch ein beliebter und stets hilfsbereiter Teilnehmer an einer Mailingliste für Rechtsanwälte. Die Nachricht von dem Tod des 38-jährigen Kollegen, die heute über die Liste ging, lies niemanden ungerührt. Das Unglück war für die „Listigen“ nur bis dahin eines, das weit weg ist. Plötzlich war der persönliche Bezug vorhanden. Ich bin nachdenklich geworden …
Ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Steuerberater ist, drückte sein Befinden auf folgende Weise aus:
… sorry aber es ist nicht nur die Veranstaltung selbst bei der man bestimmt einiges besser machen könnte – ja, es sind auch die Leute, die da hingehen.
Wer zu so einer Veranstaltung geht ist m. E. der Natur nach jemand, der alles auf die Leichte Schulter nimmt und das ist alles andere als verantwortungsbewußt: Alkohol schon im Vorfeld, und wenn jemand da Bedenkenträger ist heißt es „ach so ein Spießer“.
Das hab ich mir heute gedacht und ich glaube nicht, daß wir alle jetzt in allertiefster Trauer sein sollten, nur weil ein Listenmitglied leider verstorben ist.
Ich darf hier nur denken, aber nicht schreiben, was ich von diesem Rechtsanwalt und Steuerberater halte.
Kostenlose Sofort-E-Mail
Fundstück auf der Website eines Kollegen:
Kein schlechter Marketing-Gedanke, nachdem das Bundesministerium für Post und Telekommunikation das eMail-Porto eingeführt hat und die eMails nicht mehr sofort, sondern erst nach Eingang einer schriftlichen Zahlungsbestätigung versandt werden.
Wir prüfen derzeit, ob auch wir unseren Mandanten die Möglichkeit einräumen können, uns kostenlos eine eMail schreiben zu können.
Juristisches Problem der Woche

Ein Kollege aus einer Kleinstadt irgendwo im Westen der Republik fragt:
Was kann man tun, wenn eine Nachbarin (die als Eigentümerin von 2 Mietshäusern sicherlich nicht zu den Ärmsten gehört) ihren Müll auf fremde Mülleimer ihrer Nachbarn verteilt?
In der fraglichen Gemeinde richten sich die Müllkosten nach der Größe der Mülleimer; wenn der Mülleimer größenmäßig nicht ausreicht, muss ein größerer Mülleimer bei der Gemeinde bestellt und bezahlt werden.
Die Dame selbst hat zwar einen eigenen Mülleimer, der aber wohl größenmäßig zu klein dimensioniert ist. Sie verteilt daher ihren Müll auf fremde Mülleimer, teilweise geschieht das wohl auch kurz vor der Leerung, nachdem die Nachbarn ihren Mülleimer am Abend vor der Leerung an den Straßenrand gestellt haben.
Kann hier zivilrechtlich Unterlassung verlangt werden? Ich meine, § 1004 BGB müßte durchgehen, auch wenn er nicht so ganz paßt. Es geht ja nicht um das Eigentum am Mülleimer, sondern mit Bezahlung der Müllgebühr wird die Dienstleistung der Gemeinde „eingekauft“, dass in einem bestimmten Turnus von der Gemeinde eine
mengenmäßig begrenzte Menge Müll abgeholt wird.Besteht eine Strafbarkeit? Erschleichen von Leistungen greift ja wohl nicht, und auch Betrug halte ich für problematisch?
Ob die Römer damals auch solche Probleme zu lösen hatten, kurz bevor ihr Reich zugrunde ging?
Nebenbei: Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen werden in unserer Kanzlei nach Zeithonorar abgerechnet. Leichter kann ein Strafverteidiger sein Honorar nicht verdienen. ;-)
Foto: OpaRolf via Pixelio
Einmal mehr, die 153a-Nötigung
Es ist ein Standard-Thema, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen.
Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im RED TAPE über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der Hauptverhandlung im Nebel.
Und dann kommt das Angebot: Weiter stochern, vermutlich über mehrere Tage. Oder eben die Einstellung nach § 153a StPO. Herr Schöne hatte Anlaß, seinem Mandanten zur Annahme dieses Angebots zu raten.
Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar berichtete seinerzeit über ein anderes Ergebnis. Sein Fall führte zur Ablehnung des Angebots. Und zum Freispruch.
Beide Verteidiger können auf ihre Weise einen Erfolg verbuchen. In beiden Fällen habe ich jedoch Bauchschmerzen, wenn ich mir überlege, was da eigentlich abgeht.
Die Anklage darf nicht geschrieben, erst Recht nicht zum Hauptverfahren zugelassen werden, wenn nicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Trotzdem liest und hört man immer wieder von Verfahren, die erst angeklagt und dann eröffnet werden, um recht bald festzustellen, daß die Beweise für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichen. Was – aus meiner Perspektive – vorhersehbar war.
Der RED-TAPE-Fall ist ein besonders krasses, aber deutliches Beispiel für diese Vorhersehbarkeit: Eine Hauptverhandlung auf 15 Uhr zu terminieren und dazu 10 Zeugen zu laden, ist schon oberdreist. Und dann dem Angeklagten „anbieten“, einen weiteren Termin festsetzen zu müssen, wenn er der Einstellung gegen Auflagenzahlung nicht zustimmt, scheint mir weit außerhalb des grünen Bereichs zu liegen.
Irgendwann schreibe ich dann doch mal eine Strafanzeige … als Erwiderung auf ein Angebot, daß mein Mandant nicht ablehnen kann. Zur Verurteilung des Richters oder des Staatsanwalts wird das sicher nicht führen. Aber für Wirbel und vielleicht zur Nachdenklichkeit.
Spannendes Mietrecht
Der Ehemann wurde in der gemeinsamen Ehewohnung von seiner Ehefrau mit sieben Schüssen schwer verletzt. Unmittelbar danach tötete sie beide gemeinsame Kinder und als Zugabe anschließend sich selbst. Soweit der Sachverhalt, der an einen Strafrechtler in rechtlicher Hinsicht keine erhöhten Anforderungen stellt.
Mietrechtlich sind da aber einige Fragen offen.
Beide Eheleute sind waren Mieter der Wohnung. Der Wittwer hat nun aber aus auch für einen Strafrechtler durchaus nachvollziehbaren Gründen kaum noch Freude daran, weiter in der Wohnung zu bleiben.
Es stellt sich für die Mietrechtler daher die Frage, ob er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat.
Zudem scheint die Ehefrau eine ziemlich heftige Sauerei hinterlassen zu haben. Denn es sind Reinigungskosten in Höhe von über 3.000 Euro angefallen. Wer hat diese Kosten zu tragen?
Manchmal kann dieses ansonsten fürchterlich dröge Mietrecht auch richtig unterhaltsam sein.
Kein Motorradfahrer
Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer.
schreibt Jürgen Schöne in seinem Red Tape.
Lieber Kollege, der letzte Halbsatz ist überflüssig. Das ergibt sich ganz zwanglos aus dem Halbsatz davor. ;-)
Von vornherein vollkommen unsinnig und überflüssig
Ich würde es nicht glauben, wenn ich es nicht in den Händen halten würde: Die Stellungnahme eines Kollegen zu meiner Klage, mit der ich die Kosten der Verteidigung gegenüber dem ehemaligen Mandanten geltend mache. Schreibmaschine per Kohle auf Durchschlagpapier.
Es ging um den Münchener Haftbefehl, der hier in Berlin vollstreckt wurde. Der Kollege, der seinerzeit von der Mutter meines Mandanten beauftragt wurde, hatte sich bereits in dem Strafverfahren als Spezialist geoutet.
Nun setzt er sich dafür ein, daß ich mit meiner Klage keinen Erfolg habe:
Diese Stellungnahme muß man von vorn nach hinten durchlesen; das ist etwas ganz Besonderes, sowas bekommt man nur einmal im Leben zu Gesicht. Ich schätze, daß dieser Schriftsatz sogar dem Zivilrichter das Wasser in die Augen treiben wird.
Verfahren gegen Rechtsanwalt ruht
Ein Zivilrichter am Landgericht hatte eine Strafanzeige erstattet und dem Zivilanwalt einen Prozeßbetrug vorgeworfen, den er in einem Zivilprozeß begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anregung gern an und bittet die Polizei um weitere Ermittlungen.
Selbstverständlich konnte sich der Landrichter es sich nicht verkneifen, dem Kollegen brühwarm zu berichten, daß er die Akte nach Moabit geschickt hat.
Das war im Oktober 2009.
Die Polizei nimmt die Akte von der Staatsanwaltschaft entgegen, füllt ein Formular aus und legt die Akte erstmal wieder beiseite. Nicht aber, ohne vorher ein weiteres Formblatt auszufüllen:
Drei Monate später erbarmt sich ein Polizeibeamter dem angestaubten Stück und ermittelt …
Weitere zwei Monate später bekomme ich die Ermittlungsakte und habe nun Gelegenheit, die Nerven des Kollegen zu beruhigen. Schönen Dank auch.
Neue Mandate durch Verrat?
Daß der Gesetzgeber Verräter und Ermittler ins selbe Boot gesetzt hat, ist bekannt; die § 31 BtMG und § 46b StGB sind die Basis für ein furchtbares fruchtbares Zusammenwirken von Straftätern und Strafverfolgern. Darüber hatte ich bereits berichtet, weil die Vorschriften eben auch tief ins Verhältnis zwischen Mandant und seinem Verteidiger eingreifen.
Daß diese Norm aber auch zu neuen Mandaten für Strafverteidiger führen kann, habe ich kürzlich einer Ermittlungsakte entnehmen können.
Anfang 2009 wurde Bulli Bullmann verhaftet, nachdem man Betäubungsmitteln im Kilobereich bei ihm entdeckt hatte. Bullmann wurde verteidigt von einem Rechtsanwalt, nennen wir ihn mal Rudolf Ratte.

Dieser Verteidiger hat nun seinem Mandanten bereits bei der polizeilichen Vernehmung (vor Akteneinsicht also, ein Kardinalfehler!) zum umfassenden Geständnis geraten. Und darüber hinaus auch noch zum Verrat seines Lieferanten namens Wilhelm Brause.
Bulli Bullmann wurde rechtskräftig verurteilt, wobei er wohl den begehrten Rabatt des § 31 BtMG mitnahm. Seine Aussagen führten zu einem (verdeckten) Ermittlungsverfahren gegen Wilhelm Brause.
Vor ein paar Tagen erfolgte der Zugriff der Polizei und zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln im dreistelligen Kilobereich. Ohne den Hinweis des Verräters Bullmann, beraten von Rechtsanwalt Rudolf Ratte, hätten die Ermittler den Lieferanten Brause nicht, jedenfalls jetzt noch nicht, überführen können. Insoweit war der Strafnachlass also „gerechtfertigt“.
Soweit, so übel, aber normal.
Nachdem ich mich für Wilhelm Brause als Verteidiger gemeldet und ihn durch das Haftverfahren begleitet hatte, begegnet mir Rechtsanwalt Rudolf Ratte in der Untersuchungshaftanstalt Moabit.
Ich war auf dem Weg zu Brause. Ratte kam gerade von dort.
Brause erzählte mir, daß Ratte ihn auf Bitten eines Freundes besucht und ihn gebeten hätte, ihn statt meiner mit seiner Verteidigung zu beauftragen.
Ich hatte den frischen Kopiesatz der Ermittlungsakte dabei, so konnte ich dem Mandanten schwarz auf weiß zeigen, in welchem Zusammenhang Rechtsanwalt Rudolf Ratte zuvor Erfahrungen in BtM-Sachen gesammelt hatte.
Nur gut, daß Ratte bereits die Haftanstalt verlassen hatte, und mein Mandant ihn nicht mehr in die Finger bekommen konnte.
Eine ganz feine Art der Mandatsbeschaffung, Herr Ratte.
Bild: aboutpixel.de / Nataraj

