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Polizei
Unverletzlich

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
berichtet die Süddeutsche Zeitung.
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.
Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ach?!
Foto: PIXELIO
Giftgas am 1. Mai
Dutzende Berliner Polizisten sind bei den schweren Krawallen am 1.Mai in Kreuzberg in der Nähe des Kottbusser Tors durch den Rauch einer Gasgranate verletzt worden. 47 Beamte waren, wie berichtet, schlagartig außer Gefecht gesetzt, nachdem sie den Rauch eingeatmet hatten. Nun teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit, die Gasbombe stamme aus britischen Militärbeständen und sei zur Abwehr von Aufständen und zur Terrorbekämpfung in Nordirland entwickelt worden.
Quelle: Morgenpost
Davon erfährt man erst jetzt. Auch die betroffenen Polizeibeamten sollen bislang nicht informiert worden sein. Da hört der Spaß auf.
Ich bin auf die kommenden „revolutionären 1. Mai Demos“ gespannt.
Polizisten künftig mit Namensschild
Die Berliner Polizisten sollen von 2010 an Schilder mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer auf der Uniform tragen. Dazu heißt es in der Berliner Zeitung:
„Wenn 2010 die blauen Uniformen eingeführt werden, dann wollen wir, dass die Beamten ihren Namen oder ihre Dienstnummer an der Brust tragen“, sagte Polizeisprecher Thomas Goldack gestern der Berliner Zeitung.
Die Schilder sollen per Klettband an den Hemden, Anoraks und den Einsatzanzügen angebracht werden.
Grundsätzlich ist dies ja begrüßenswert. Aber daß die Kennzeichen nur per Klettband, also recht einfach lös- und austauschbar, befestigt werden sollen, eröffnet der Verteidigung eines Polizeibeamten neue Spielräume.
Allerdings: Ein Tatoo auf der Stirn des Beamten scheint derzeit noch nicht durchsetzbar zu sein.
Presseerklärung aus Sicht des Opfers
Der Mann in dem blauen T-Shirt mit dem Fahrrad, der – wie auf dem Video erkennbar – von Polizeibeamten verprügelt wurde, hat durch seinen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Kreuzberg, eine Presseerklärung abgegeben. Der Strafverteidiger und Medienrechtler Eisenberg reagiert damit auf die relativierende Presseerklärung der Polizei Berlin, die er für falsch hält und für ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhalts dienend geißelt.
Ich gehe davon aus, daß wir – nicht zuletzt auch wegen der „Beteiligung“ Eisenbergs an diesem Verfahren – über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden.
Danke an Peter für den Hinweis. crh
update:
Zwei wegen Körperverletzung im Amt beschuldigte Polizisten sind in andere Dienststellen versetzt worden. Sie hätten vorläufig neue Aufgaben übernommen, sagte am Montag Polizeisprecher Thomas Neuendorf.
Quelle: Tagesspiegel
Prügelnder Polizist
Nun berichten bereits die Radiosender über die Randale am Rande der „Freiheit statt Angst“-Demonstration.
Ein Ermittlungsverfahren wurde (selbstverständlich) eingeleitet, nachdem auch die Staatsanwaltschaft bei Youtube vorbeigeschaut hat. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Berlin:
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.
Der Chaos Computer Club schreibt in einer Pressemitteilung, der Geschlagene habe sich „nur nach der Dienstnummer der Beamten erkundigen“ wollen, „um eine Anzeige gegen eine vorher erfolgte Festnahme zu erstatten.“
Zu dem Vorfall gibt es dann auch eine Gegendarstellung auf der Webseite des Berliner Bloggers Adrian Lang, die ich aus dem Bericht über den Vorfall von Rechtsanwalt Stefan Richter kopiert habe, weil das Blog von Adrian Lang derzeit nicht erreichbar ist.
„Die genannte Überprüfung fand in der Linkstraße, also dem Ort des weiteren Geschehens, statt. Ich habe dort bis zur ersten Festnahme keine Störung bemerkt. Diese Festnahme fand laut Zeugenaussage während eines Interviews statt (von dem Interview dürfte es eine Tonaufnahme geben, die das belegt). Von einer massiven Störung kann also auch hier nicht gesprochen werden. Der erwähnte 37-Jährige ist wohl der Radfahrer. Sein störendes Verhalten bestand darin, nach der (in der Pressemeldung nicht erwähnten ersten Verhaftung) eine Dienstnummer zu verlangen. Anders als andere Personen kam er dem „Platzverweis“ sehr schnell nach, wie auf dem Video erkennbar. Dass „ der Mann keine Anstalten machte, dem [Platzverweis] nachzukommen“, ist offensichtlich falsch. Dieser Platzverweis bestand bsw. darin, dass ein Beamter mir aggressiv entgegenschrie: „Sie stellen sich jetzt besser nicht vor das Fahrzeug“. Auf meine Nachfrage wiederholte er die Aussage und schritt drohend auf mich zu. Personen, die dabei waren die Straße zu verlassen wurden teilweise zur jeweils anderen Straßenseite geschubst. In dem Fahrzeug befand sich die vorher Festgenommene.
Keiner der Anwesenden machte Anstalten, eine Gefangenenbefreiung zu versuchen. Wie im Video teilweise am Rand sichtbar ist, waren die wenigen sich im direkten Umfeld befindlichen Personen damit beschäftigt, sich vor den Schlägen der Polizei zu schützen. Auf meiner Seite des Geschehens befanden sich außer mir lediglich zwei Personen (Bei dem Jugendlichen handelt es sich vermutlich um den Verletzten, später ebenfalls Festgenommenen, der andere Mann im weißen Hemd war etwas älter), die auf dem Boden lagen und geschlagen wurden. Ich schirmte zuerst den einen, dann den anderen ab und half ihnen auf, bei dem Verletzten half wie im Video erkennbar ein Polizist. Der Mann im weißen Hemd lag völlig passiv auf dem Boden und schützte sein Gesicht mit einem Arm. Von einer versuchten Gefangenenbefreiung war also auf meiner Seite nichts erkennbar. Nicht erwähnt wird die spätere Festnahme des Verletzten, der laut Zeugenaussage ebenfalls um eine Dienstnummer bat.“
Ich bin auf den Verlauf und das Ergebnis der Ermittlungen gespannt.
Nebenbei:
Torsten fragt zu Recht in seinem Kommentar:
weiß jemand, was aus diesem Fall wurde?
… und meint die das Auftreten eines Polizeibeamten im Dezember 2008 anläßlich eines Fußballspiels.
Update des „Nebenbei“:
Bereits im Dezember 2008 wurde die Prügel-Attacke eines Polizisten auf Video dokumentiert und über Youtube verbreitet: Man sieht, wie ein Polizist einen Fan nach dem Spiel Tennis Borussia Berlin gegen BFC Dynamo Berlin verprügelt. Laut Polizei laufen die Ermittlungen gegen den Beamten noch. „Er wird auf einer anderen Dienststelle verwendet“, sagte eine Sprecherin.
Quelle: Tagesspiegel
VS – Nur für den Dienstgebrauch: Selbstgespräche
Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt
des Selbstgesprächs.
Nicht zu gebrauchen: Drei Turnschuhe
Wilhelm Brause ist zum Objekt einer Telefonüberwachung durch das Bundeskriminalamt geworden. In den Akten findet sich der Vermerk einer Ermittlerin mit messerscharfem Verstand:
Die Auswertung der Gespräche lässt darauf schließen, dass BRAUSE derzeit über Rauschgift verfügt und dieses selber verteilt.
Am 13.04.09 ab 04:51 Uhr findet ein telefonischer Kontakt sowie diverse Kontakte per SMS zwischen BRAUSE und GLUFFKE statt. Im ersten Telefonat sagt GLUFFKE, er schicke BRAUSE eine Adresse, wenn BRAUSE kommen könne, solle er einfach eine SMS zurück schicken.
Kurz darauf geht bei BRAUSE eine SMS mit dem Inhalt: „Oranienstr. 44, Kreuzberg“ ein. BRAUSE fragt per SMS zurück: „Wieviel“, worauf GLUFFKE antwortet:
„Bitte drei Turnschuhe in die Oranienstrasse 44 in Berlin Kreuzberg. V.G. Gluffke“
Fazit:
Bei GLUFFKEs Bestellungen wird es sich um Kokain oder Heroin handeln, konkret hat er in den Morgenstunden des 13.04.09 vermutlich drei Konsumeinheiten bei BRAUSE bestellt.
Alleine die Tatsache, dass eine Anzahl von drei Turnschuhen kaum zu gebrauchen ist, belegt, dass es sich nicht um eine tatsächliche Bestellung von Turnschuhen handeln kann.
Flashmob in Mariendorf
Nicht nur in Kreuzberg, sondern auch in sogenannten bürgerlichen Bezirken gibt es Zoff: Mit Pfefferspray haben sich Polizeibeamte am Montagabend in Mariendorf gegen eine aufgebrachte Menge zur Wehr setzen müssen. Etwa 60 jugendliche Araber und Türken haben nach Angaben der Polizei in der Eisenacher Straße versucht, zwei zuvor festgenommene junge Männer zu befreien.
Darüber berichten die Berliner Morgenpost, der Tagesspiegel und der Berliner Kurier.
Polizei-Zählung

Ich bin auf die zweiten zwölf Monate des Jahres 2009 gespannt.
Quelle: Newsletter der Berliner Morgenpost vom 7.9.2009
Fahndung per YouTube?
Ein von der Polizei am Donnerstag publiziertes Fahndungsvideo zeigt vier von insgesamt fünf Männern, die im Verdacht stehen, am 1. November 2008 gemeinsam einen Mann in Spandau überfallen zu haben.
berichtete gestern Nachmittag die Tagespiegel und zeigt eine Videosequenz von 21 Sekunden.
In Leserbriefen zu diesem Artikel wird zu Recht gefragt, warum dieses Video erst jetzt, also nach fast 9 Monaten, veröffentlicht wird. Daran, daß die Polizeitechniker den uplaod bei YouTube nicht beherrschen, dürfte es eher nicht liegen. Gibt es etwa Bedenken?