VS – Nur für den Dienstgebrauch: Selbstgespräche

Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt
des Selbstgesprächs.

Quelle: AGNES – Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden, Stand: April 2008, S. 40. (PDF)

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

Eine Antwort auf VS – Nur für den Dienstgebrauch: Selbstgespräche

  1. 1

    […] Der 163 Seiten umfassende Bericht kann hier downgeloadet werden. (erfahren, danke, über: Kanzlei Hoenig Info) […]