Fahndung per YouTube?

Ein von der Polizei am Donnerstag publiziertes Fahndungsvideo zeigt vier von insgesamt fünf Männern, die im Verdacht stehen, am 1. November 2008 gemeinsam einen Mann in Spandau überfallen zu haben.

berichtete gestern Nachmittag die Tagespiegel und zeigt eine Videosequenz von 21 Sekunden.

In Leserbriefen zu diesem Artikel wird zu Recht gefragt, warum dieses Video erst jetzt, also nach fast 9 Monaten, veröffentlicht wird. Daran, daß die Polizeitechniker den uplaod bei YouTube nicht beherrschen, dürfte es eher nicht liegen. Gibt es etwa Bedenken?

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Polizei veröffentlicht.

8 Antworten auf Fahndung per YouTube?

  1. 1
    Tilman says:

    Ist nicht Morgenpost, sondern Tagespiegel :-)

      Fixed! thx. crh
  2. 2
  3. 3
    VRiLG says:

    Die richtige Erklärung:

    Öffentliche Fahndungsaufrufe führen dazu, dass unzählige von Unschuldigen von ihren (übereifrigen oder böswilligen) Mitmenschen (angeblich) auf dem Fahndungsbild/-video erkannt werden. Allen diesen fehlerhaften Spuren muss nachgegangen werden, was immense Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden bindet. Deshalb wird zu diesem Mittel nur gegriffen, wenn alle anderen Fahndungsansätze ohne Erfolg geblieben sind.

    Daneben wird immer wieder auf den Abstumpfungseffekt hingewiesen. Liefe „Aktenzeichen xy“ jeden Tag 10 Stunden (Material wäre dafür vorhanden) wären die Erfolge trotzdem wohl nur bescheiden.

  4. 4

    Ja, das ist sicherlich richtig und stellt die Sicht der Ermittlungsbehörden bzw. der Justiz dar.

    Gibt es vielleicht aber auch Gründe, die aus der Perspektive der Verteidigung / d. Beschuldigten gegen den Einsatz dieser Ermittlungsmethode sprechen könnten?

  5. 5
    VRiLG says:

    Dass die materiellen Voraussetzungen nach § 131b Abs. 1 StPO (Straftat von erheblicher Bedeutung, Verdacht, andere Ermittlungsansätze erheblicher weniger Erfolg versprechend) sowie die formellen Voraussetzungen nach § 131c Abs. 1 StPO (Anordnung durch den Richter) im vorliegenden Fall eingehalten sind, hatte ich natürlich vorausgesetzt. Gibt es hieran Zweifel?

  6. 6
    knilch says:

    auch in der gedruckten ausgabe der berliner tageszeitung „bZ“ war das bild der unbekannten abgedruckt.
    ich möchte mich ungern über die ermittlungsbehörde äußern, -nein, ich bin kein betroffener- nur stellt sich mir ebenfalls die frage, ob man sich nach dieser sehr langen zeit an das verbrechen erinnern kann.
    ferner stößt mir hier der hinweis auf seite youtube auf. wenn ich mir vorstelle, dass die ohnehin schlechte gedruckte qualität in der o.g. boulevardzeitung abgebildet wurde, stellt sich mir die frage, wer denn von youtube einen, auch nur annähernd sachdienlichen hinweis liefern könnte.

  7. 7
    VRiLG says:

    @knilch: Es geht wohl nicht darum, Zeugen der Tat zu finden, sondern – wie die oben zitierte Vorschrift sagt, um „die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters“. Die Frage an das Publikum heißt also einfach: „Wer kennt diese Männer?“

  8. 8

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