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Politisches
Tank und Günther – Eine Subsumtion?
Liebe Juristen, ich hätte da gern mal ein Problem. Das bekomme ich nicht allein in den Griff.
Es gibt da zwei Kollegen, die derzeit mal wieder die Runde durch die Blogs und die konventionellen Medien machen: Frau Katja Günther und Herr Olaf Tank. Beiden ist gemeinsam, daß sie sich tierisch unbeliebt machen, indem Sie Forderungen im Auftrag ihrer Mandanten durchzusetzen versuchen.
Blogautoren und Medien reklamieren unisono:
Verbraucherschützer warnen seit Jahren, Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten, sind aber machtlos.
Jetzt frage ich einfach mal in die kompetente Runde: Gegen welche Vorschriften sollen die beiden verstoßen und wie könnten sie sich strafbar gemacht haben?
Mir fällt auch nach weit über 10 Jahren Strafrechtspraxis nichts dazu ein. Vielleicht hilft mir jemand aus berufenem Munde weiter.
Nur ganz nebenbei: Auf Artikel 6 EMRK, insbesondere dort auf den zweiten Absatz, weise ich hin. Bisher – soweit mir bekannt ist – gibt es zu diesem Themenkreis ausschließlich Verfahrenseinstellungen nach § 170 II StPO.
Danke an Andreas J. für die Idee zu dieser Frage.
Soziale Exekution
„Das, was da in den vergangenen Monaten gelaufen ist und heute einen neuen Höhepunkt erreicht hat, ist mehr als nur Mobbing“, schreibt Tauss. „Das kann man nicht anders bewerten als den Versuch einer sozialen Exekution“.
Quelle: SPON
Vielleicht hätte sich Herr Tauss besser beraten lassen sollen. Seine Medienauftritte und auch seine Verteidigung waren nicht mehr suboptimal.
Den Auftritt der Staatsanwaltschaft in diesem Theater sollen andere kommentieren.
Abhören
Die große Koalition will das Abhören von Internet-Telefonaten zur Strafverfolgung erlauben. Dies kündigte am Wochenende der CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach an. Ein Gesetz soll im Bundestag noch vor der Wahl im September beschlossen werden.
Dass die Polizei die Telefone von Verdächtigen abhören darf, um Straftaten aufzuklären, ist nichts Neues. Zunehmend werden Telefonate aber nicht mehr über Telefonleitungen geführt, sondern im Internet über Anbieter wie Skype. Die Polizei klagt, sie könne Internet-Telefonate nicht beim Anbieter überwachen, weil sie verschlüsselt seien. Deshalb müsse sie an einem der Computer ansetzen, bevor das Gespräch verschlüsselt wird. Weil hier die Gesprächsquelle angezapft wird, spricht man von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
Quelle: taz
Wir reden hier nicht mehr „nur“ über angebliche Terror-Abwehr, sondern über einen Trojaner, der zur Aufklärung von Kleinkriminalität auf die Rechner der vermeintlichen Staatsgewaltsträger verteilt werden soll.
Aber was beschwere ich mich eigentlich? Es war doch von Anfang an klar, daß es bald auch den Ladendieben mit high tech an den Kragen gehen soll.
Anspruch auf ein faires Verfahren
Über die Beschwerdesache Magnus Gäfgen gegen Bundesrepublik Deutschland verhandelt ab heute eine Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
„Auch jeder Mörder hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren.“ hält Renate Jäger, die deutsche Richterin an diesem Gericht fest. Da hat sie Recht, uneingeschränkt.
Weitere Einzelheiten werden auf tagesschau.de berichtet.
Spannend wird es, wenn die Beschwerde Erfolg hat:
Hätte und bekäme [Gäfgen] Recht, die Obduktionsbefunde wären samt Kinderleiche aus der Welt geschafft, sozusagen juristisch nicht mehr belastbar. Undenkbar ist das offenbar nicht. […]
Aber was wäre, wenn der zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Täter in Straßburg als Opfer anerkannt würde?
„Ich glaube das ist keine Frage die man sich, wenn man ein solches Verfahren zu beurteilen hat, stellt“, erklärt Richterin Jäger. „Denn die Frage, ob er nach einer möglichen Wiederaufnahme in Deutschland verurteilt würde oder frei käme, wäre die Verantwortung der deutschen Richter.“
BTW: Lieber Martin Durm, ARD-Hörfunkstudio Straßburg, der Vorname des Vertreters Gäfgens ist nicht Joachim. Soviel saubere Recherche sollte sein.
Instinktlose Hunde
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.
Diese Forderung ist instinktlos …
Quelle: Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Pitbulls unter sich
Dirk Niebel und Ronald Pofalla, Generalsekretäre von FDP und CDU.
Quelle: Handelsblatt
Link und Äffchen gefunden bei Rechtsanwalt Melchior
… und noch eine Emmely
Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit über 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen – auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen – eingelöst werden. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über € 20.000,00 auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als € 13.000,00 auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 9 Sa 1075/08
Und? Was sagt der gerechte Volkszorn nun dazu? Reichen die gesammelten 330 Euro für eine Kündigung?
Link gefunden im beck-blog
Besserer Service durch Namensänderung?
Langzeitarbeitslose sollen künftig in bundesweit 370 öffentlich-rechtlich organisierten Jobcentern mit dem Namen «Zentrum für Arbeit und Grundsicherung» betreut werden. Dort erhalten sie künftig auch die Leistungen und Hilfen der Grundsicherung aus einer Hand.
Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH via Newsticker
Solche euphemistische Namensschöpfungen erinnern an Orwells „Wahrheitsministerium“.
Nicht damit gerechnet
Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte:
Am heutigen Tage erschien der Heranwachsende Wilhelm Brause, pünktlich und in geordneter Kleidung zu seiner Vernehmung. Die Belehrung und den Tatvorwurf hat er verstanden. Er bestritt jedoch beharrlich, den Geschädigten angegriffen zu haben. Wilhelm ist, nach hiesiger Auffassung, altersgerecht entwickelt. Reifeverzögerungen konnten nicht festgestellt werden.
Wenn der Beamte sowas wie „wider Erwarten“, „zu hiesigem Erstaunen“ oder „entgegen aller Erwartungen“ zu der Pünktlichkeit und der Kleidung des Beschuldigten geschrieben hätte, wäre es noch deutlicher geworden, daß er von Neukölln oder Kreuzberg nach Zehlendorf versetzt wurde.
Zur Frage der altersgerechten Entwicklung brauchen die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe regelmäßig lange Gespräche mit dem Heranwachsenden. Der „erfahrene“ Polizist schafft sowas innerhalb der ersten Minute, in der er den Beschuldigten sieht.
Glaskugel überflüssig
Palästinenser haben erneut Raketen und Granaten auf den Süden Israels abgefeuert. Ein Geschoss schlug direkt neben einem Kindergarten ein. Bei der Explosion einer weiteren Granate in Grenznähe wurden zwei Menschen verletzt.
Quelle: Spiegel online
Was jetzt kommt, ist vorhersehbar. Auch für die Palästinenser. Und erst Recht für die Hamas.