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Politisches
Massenmord ein verfehlter Ansatz?
„Eine pauschale Erlaubnis, Verdächtige einfach zu töten, hält Arnold jedoch für einen „völlig verfehlten Ansatz“.
SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold zu SPIEGEL ONLINE.
„Verfehlter Ansatz?“ Ist diesem Herrn Politiker (unterstellt das Zitat trifft zu) der afghanische Mohn zu Kopf gestiegen?! Warum bezeichnet er diesen Befehl nicht als das, was er ist?!
Was ist das für ein „Experte“, dieser Rainer Arnold?!
Haschisch statt Spice statt Space
Durch die Verbotspolitik gegen rauscherzeugende Pflanzen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren verfolgt hat, hat der Staat die Kontrolle über diesen Markt aufgegeben und ein Produkt wie Spice geradezu heraufbeschworen. Wenn Cannabis legal erhältlich wäre, hätte Spice sicherlich keine Chance.
Quelle: Deutscher Hanfverband, via taz
„Spice“ ist ab heute verboten.
Die Kräutermischung ‚Spice‘ enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten.
Quelle: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
Ok, dann wird nun Space entwickelt und verboten. Danach geht es weiter mit Spiess, Speiss …
Polizist verprügelt
Bei einem Zwischenfall vor der Synagoge in der Oranienburger Straße in Mitte sind heute zwei Polizeiangestellte verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen griff ein 35-jähriger Tempelhofer gegen 9 Uhr 30 einen 54-jährigen Objektschützer auf dem Fußweg vor dem Gotteshaus an. Dabei schlug der Täter den Angestellten mit einer Eisenstange und verletzte ihn am Arm.
[…]
Die Hintergründe des Vorfalls sind noch nicht abschließend geklärt. Offenbar wollte der staatenlose Mann, der aber nach eigenen Angaben Palästinenser ist, an der Synagoge seinen Unmut über das Vorgehen Israels im Gazastreifen zum Ausdruck bringen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Es ist nachvollziehbar, warum dem Palästinenser das „Vorgehen“ Israels nicht paßt. Aber mußte er deswegen einen deutscher Wachtmeister mit einer Eisenstange angreifen? Zielführend ist das gewiß nicht.
Keine Sensation
Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen befürchte Klar, „dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten“.
Quelle: Alke Wierth in der taz
Das Berliner Ensemble verbreitete eine Erklärung „zur Absage des Praktikums von Christian Klar“.
War Hitler ein EMO?
Die Website der Nazi-Organisation, die sich unter dem Deckmantel einer „gutdeutschen“ Partei verbirgt, wurde während des Chaos Communication Congresses gehackt. In der Zeit von Samstag, den 3.1.09, 18:00 Uhr, bis Sonntag, den 4.1.09, 2:00 Uhr erschien zunächst das hier:

Klickte man auf „Mehr darüber“ erblickte der Führer als Hardcore-Punk, auch Emocore genannt, das Licht der Welt:

Nett gemachte Idee, schade nur, daß die Nazis den Hack so schnell beseitigen konnten.
Quelle der Information, des Zitats und der Bilder: Gulli
An dieser Stelle noch der Hinweis auf die Beantwortung der Frage: Dürfen die das? und auf weiterführende Informationen hier und hier.
Christian Klar ist raus
26 Jahre Knast sind damit vorbei. Angeblich will er nach Berlin. Und das ist gut so. Beides.
Fiskalische Strafzumessung
Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe.
Das schrieb der 1. Senat des Bundesgerichtshofes in sein Urteil vom 2. Dezember 2008 – 1 StR 416/08. Etwas anderes formuliert ein altes Gesetz:
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
In § 46 StGB steht nichts davon, daß die Höhe hinterzogener Steuern die Dauer einer Freiheitsstrafe bestimmt.
Allerdings: Wenn es um das Geld des Fiskus‘ geht, kommt es ohnehin auf das Gesetz nicht an. Notfalls paßt man das Gesetz eben an die Haushaltslage an. Wobei: Der Gesetzgeber selbst traut sich nicht, bei der Abgabenordnung von einem „Gesetz“ zu sprechen.
Mulmig
Heute Morgen habe ich Herrn Schäuble im Radio gehört. Das neue BKA-Gesetz sei völlig harmlos und er wisse gar nicht, warum sich das Volk so aufregt.
Heute Vormittag stehe ich mit einem Kollegen an einem Bistro-Tisch, außerhalb des Cafés, unsere Handies liegen auf dem Tisch, ausgeschaltet und die Akkus entfernt. Wir beraten uns über ein aktuelles Verfahren vor der Staatsschutzkammer; der Tatvorwurf lautet auf Verstoß gegen § 129 StGB.
Wieso haben zwei Strafverteidiger eigentlich Angst davor, abgehört zu werden? Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Oder?
66.000 Euro Bußgeld täglich …
… nimmt das Land Berlin nicht ein. Weil die Mitarbeiter der Ordnungsämter streiken, meldete heute morgen das Info Radio.
Zusammenhanglos
Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er gegen das neue Waffengesetz verstoßen haben soll. Auf einer eng beschriebene Seite setzt sich das Landeskriminalamt mit der Verteidigungsschrift auseinander, die sich mit den objektiven Tatbestandvoraussetzungen der Rechtsnorm beschäftigt. Und dann folgt – aus der Hüfte geschossen – noch dieser Satz:
Abschließend ist noch anzumerken, dass es für die Erhebung eines Bußgeldes und dessen Höhe unerheblich ist, ob jemand Anwärter oder Mitglied eines Motorradclubs ist oder nicht.
Man muß nicht Psychologie studiert haben, um den Hintergrund zu erkennen: Der Bußgeldbescheid wurde genau deswegen erlassen, weil der Betroffene eben Mitglied eines Motorradclub ist. Basta!